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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-05-31

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-05-31

Wortprotokoll

Zunächst möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir hier nicht eine Lex USA machen. Ich habe beim Eintreten schon gesagt, dass auch andere Staaten von uns mehr Entgegenkommen bei der Amtshilfe erwarten. Insofern sind wir hier in keiner besonderen Situation, sondern es geht um eine Anpassung an eine allgemeine internationale Rechtsentwicklung, die sich bereits etabliert hat. Oder umgekehrt: Wenn wir das nicht tun, ist das Risiko, draussen zu bleiben, grösser als das Risiko, das wir eingehen, wenn wir uns in dieses System einpassen.

Die Frage nach anderen Lösungen, die auch Herr Bürgi gestellt hat, haben wir uns auch gestellt. Aber im Zusammenhang mit der Amtshilfe können Sie kein Fell waschen, ohne den Pelz nass zu machen. Jede andere Lösung muss den Anforderungen, die dann gestellt sind, eben auch genügen. Wir haben keine bessere Lösung gefunden als diese Anpassung.

Noch ein Wort zum Datenschutz: In Artikel 3 des Datenschutzgesetzes steht, welches die besonders schützenswerten Personendaten sind. Aber das, was hier vorgesehen ist, das sind eben keine besonders schützenswerten Daten. Die Schweiz wird im Zusammenhang mit dem Börsengesetz keine besonders schützenswerten Daten liefern. Aber sie riskiert im Grunde genommen, wenn sie die Amtshilfe nicht akzeptiert, einen Verlust für die Kunden. Denn die Kunden werden dann die Leidtragenden sein, wenn die Schweizer Banken ihre Vermögen im Ausland nicht mehr an die Börsen bringen können. Das wäre in der Tat eine fatale Auswirkung, die es nicht rechtfertigt, diese Anpassung des Börsengesetzes nicht zu unterstützen.

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