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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-05-31

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-05-31

Wortprotokoll

Als Nichtkommissionsmitglied sei es mir doch erlaubt, die Sorge um das Grundrecht des Schutzes der Privatsphäre zum Ausdruck zu bringen. Ich habe mit diesen Fällen nichts zu tun, das Studium der Unterlagen aber hat zu dieser Frage geführt.

Die Vorlage kommt als harmlose Änderung der Amtshilfe und als Änderung der internationalen Kooperation daher. Wir erlauben die Publikation durch eine ausländische Verwaltungsstelle. Wir werden in der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten darauf hingewiesen, dass darin an sich ein Verstoss gegen Artikel 6 des Datenschutzgesetzes liegen könne.

Das Ziel der Vorlage ist für mich aber unbestritten: Es geht um den guten Ruf des Finanzplatzes; wir wollen keinen Marktmissbrauch ermöglichen, auch nicht im Ausland. Wer sich im Ausland an der Börse beteiligt, soll die dortigen Spielregeln einhalten. Immerhin stellt sich die Frage, ob das Mittel, das hier vorgeschlagen wird, vernünftig und angemessen sei. Wenn ich es richtig sehe, wird hier für die Börsenaufsicht doch eine Sonderordnung geschaffen. Diese Sonderordnung bestände darin, dass die bisherige Trennung zwischen Amts- und Rechtshilfe relativiert würde und damit auch das Prinzip der doppelten Strafbarkeit. Wenn man in der Botschaft nachliest, dann sieht man, dass diese Fragen im Vernehmlassungsverfahren aufgeworfen wurden. Ich habe aber in der Botschaft keine oder keine ausreichenden Antworten auf diese wichtigen Fragen gefunden. Ich habe mir dann die entsprechenden Vernehmlassungen geben lassen und war noch etwas mehr erstaunt, dass man das dort nicht abhandelt. Ich stelle dazu zwei Fragen an den Bundesrat:

1. Ist der Bundesrat willens, diese Beschränkung wirklich nur im Bereich der Börsenaufsicht anzuwenden, oder ist das der Anfang einer generellen Änderung?

2. Gibt es nicht Alternativen, um das gleiche Ziel zu erreichen? Ich denke etwa an eine Änderung des materiellen Strafrechtes, die berühmte Streichung von Artikel 161 Absatz 3 des Strafgesetzbuches. Ist diese anvisiert? Wenn ja, wann kommt sie? Wenn es im Sinne des Votums des Herrn Kommissionspräsidenten ein Problem der Beziehungen zu den USA ist, stellt sich die Frage, ob es nicht die Möglichkeit gäbe, den Rechtshilfevertrag Schweiz/USA zu ändern, ohne eine weiter gehende Änderung vorzunehmen.

Das sind meine beiden Fragen. Jedenfalls stehe ich im Moment unter dem Eindruck, dass zumindest der Minderheitsantrag Hess Hans zu Absatz 2 Litera b unterstützt werden sollte.

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