Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2005-05-31
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-05-31
Wortprotokoll
Ich bin mit einem gewissen Widerwillen an diese Vorlage herangetreten. Es ist eine Vorlage, welche ganz eindeutig überhaupt keine rechtliche, sondern eine rein wirtschaftliche Voraussetzung hat: Wir müssen unseren Banken in den USA das Geschäften weiter ermöglichen, weil sie jetzt behaupten, es sei in Zukunft bald einmal nicht mehr möglich, wenn wir das nicht tun. Man verlangt von uns, zu Kreuze zu kriechen, einmal mehr einen Canossa-Gang zu veranstalten. Ich bin einfach der Auffassung, dass sich dieses Land einmal überlegen muss, welche Werte es auf dem Altar der wirtschaftlichen Erpressbarkeit gegenüber den USA zu opfern gewillt ist.
Hier geht es darum - ich sage: einmal mehr -, den Amerikanern Vorstellungen zu bedienen, die nicht die unseren sind. Mit diesem "litigation release", Herr Kommissionspräsident, können Sie in der Schweiz nichts vergleichen. Wenn ein paar supermitteilsame Untersuchungsrichter ohne grosse Respektierung des Persönlichkeitsschutzes das eine oder das andere preisgeben, sind das Missstände. Ein schöner Teil dessen, was Sie zitiert haben, sind nicht öffentlich verantwortete Pressemitteilungen oder Veröffentlichungen, sondern Resultate akribischer journalistischer Arbeit; das ist zweierlei. Solche Missstände in der Schweiz zum Anlass zu nehmen, sie nach aussen auch noch zu legitimieren, ist falsch. Im Gegenteil: Wir müssten schauen - und darauf wäre auch der Datenschutzbeauftragte einmal hinzuweisen -, dass dem Datenschutz in der Schweiz in dieser Hinsicht wieder mehr Gewicht beigemessen wird.
Ich will Ihnen eines sagen: Ich bin bei Gott kein Freund von Pädophilen, aber was da in der Schweiz im Moment abläuft, ist schlicht ungeheuerlich. Da werden aufgrund von Veranstaltungen der Polizei ohne richterliches Urteil bereits Namen bekannt, wer da alles in diese Schweinereien verstrickt war. Mit der Konsequenz, dass wir bereits Opfer haben: Leute, die in der Öffentlichkeit zu Unrecht angeschuldigt worden sind, an solchen Veranstaltungen teilgenommen zu [PAGE 435] haben. Solche Leute sind gesellschaftlich und menschlich erledigt. Was wir da in der heutigen Zeit praktizieren, ist Inkaufnahme gewaltigster menschlicher Schädigungen aufgrund eines Prangerprinzips.
Dieses Prangerprinzip ist mit dem "litigation release" in den USA institutionalisiert; es ist legal. Ich bin nicht der Auffassung, dass wir uns diesem Prangerprinzip zu unterziehen haben. Gnad uns Gott, wenn wir das tun!
Ich bin der Auffassung, dass Sie der Minderheit zustimmen müssen.