Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-06-01
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-06-01
Wortprotokoll
Zunächst ersuche ich Sie, die zwei Begriffe auseinander zu halten, nämlich die Verlagerung auf der einen Seite und die Plafonierungsvorgabe auf der anderen Seite. Das scheinen mir völlig verschiedene Dinge zu sein.
Die Vorgabe zur Plafonierung der Anzahl Lastwagen, die durch die Alpen transitieren dürfen, auf 650 000 stammt von der Alpen-Initiative und dem daraus folgenden Gesetz. Ich danke Herrn Schmid, dass er in Erinnerung gerufen hat, dass der Bundesrat die Alpen-Initiative bekämpft hat; er hat sie nicht gewollt, aber sie ist nachher trotzdem Verfassungstext geworden, und eine Verfassung ist selbstverständlich zu befolgen, das vorgegebene Ziel ist also anzustreben. Später, als im Gesetz die Zeitvorgabe von 2009 formuliert wurde, hat das der Bundesrat ebenfalls nicht gewollt, er hat sich dagegen gewehrt; es war aber das Parlament, das dies so bestimmt hat. Wir haben einerseits bereits in der Botschaft zum Landverkehrsabkommen gesagt, dass ein solches Ziel kaum zu erreichen sei, und ich habe andererseits selber in der Debatte hier 1999 gesagt - ich zitiere mich, obwohl man das ja erst im Alter tut -: "Alle Fristen, auf die sich die Mehrheit der Kommission geeinigt hat, können wir als Zielvorgabe akzeptieren." Ich sagte Ihnen weiter, dass Ihr Wunsch mir Befehl sei, aber dass ich nie eine Garantie werde geben können. In diesem Sinne ist es so, dass wir die Verfassung akzeptieren und versuchen müssen, ihr Ziel zu erreichen.
Manchmal komme ich mir dabei vor wie einer, dem ein Turnlehrer befiehlt, 100 Meter in 8 Sekunden zu rennen. Dann rennt man wie ein Wahnsinniger und braucht 10 Sekunden, und dann lacht der Auftraggeber und ruft aus: "Ziel nicht erreicht, Skandal, grauenvoll!" Und in Wirklichkeit sagt er ja eigentlich noch, dass man dieses Rennziel bergauf erreichen soll, eine zusätzliche Erschwernis also: Bedenken Sie, die Mittel für die Plafonierung hat man uns nicht zur Verfügung gestellt, das konnten Sie auch nicht, und auch wir haben sie nicht! Wir können nicht die Grenze schliessen, denn es gelten der Grundsatz des Diskriminierungsverbotes und die Wahl des freien Verkehrsmittels. Unter diesen Umständen ist es nicht möglich, innert dieser Zeit die Plafonierungsvorgabe zu erfüllen. Wir haben immer darauf hingewiesen, und ich repetiere es jetzt eben wieder.
Manchmal wundert es mich etwas, dass sich sowohl die Befürworter dieser Plafonierungsvorgabe als auch ihre Gegner so ungemein darüber freuen, dass wir das Ziel nicht erreichen können. Genauer gesagt: Sie empören sich darüber, aber das ist ja eigentlich psychologisch dasselbe. (Heiterkeit)
Etwas ganz anderes ist die Verkehrsverlagerung, die Verlagerungspolitik als solche. Hier bin ich mit dem Bericht schon der Meinung, diese Verlagerung sei uns bis jetzt gelungen. Die Zahl der transitierenden LKW ist gemessen am Jahre 2000 um 150 000 geringer, wo Sie doch sehen, dass der Verkehr überall sonst zunimmt! Das ist eine Reduktion um 10 Prozent; das ist ein Erfolg. Die Marktanteile der Bahn, die vorher konstant gesunken waren, sind jetzt wieder gestiegen; im Jahre 2004 ist der Anteil der Schiene im alpenquerenden Güterverkehr um 10 Prozent gewachsen.
Nun vergleichen Sie das einmal mit Österreich, das ja auch eine Verlagerung anstrebt. Dort transitieren weniger als 30 Prozent auf der Schiene, und bei uns transitieren 67 Prozent auf der Schiene; das ist einmalig im ganzen Alpenbogen! Darum beneiden uns auch die anderen Transitländer. Das ist nicht einfach ein Erfolg, der sich ohnehin eingestellt hätte, sondern er ist dank der Massnahmen der Verlagerungspolitik gekommen, nämlich dank der LSVA und auch dank des Landverkehrsabkommens. Denn hätten wir dieses Abkommen nicht abgeschlossen und wären bei der 28-Tonnen-Limite geblieben, dann würden heute 1,6 Millionen 28-Tönner-Lastwagen transitieren. Diese Zahl ist das Resultat einer Studie; das muss ich einschränkend immerhin sagen, denn auf derartige Studien kann man sich ja nur beschränkt verlassen. Auch wenn man also die Ergebnisse nicht eins zu eins übernehmen kann, zeigen sie doch einen Trend auf. Ohne Landverkehrsabkommen wären wir also wahrscheinlich nicht so weit.
Im Übrigen - dies in Klammern - sehen Sie auch, dass Österreich, das ein EU-Mitglied ist, sich in Bezug auf Massnahmen nicht dasselbe herausnehmen konnte, was wir erreichen konnten. Das ist auch beachtenswert.
Nun zeigen wir Ihnen auf, dass wir Schwierigkeiten haben, das Plafonierungsziel zu erreichen, also in 8 Sekunden 100 Meter bergauf zu rennen. Es ist deswegen ein Gesetz in Vorbereitung, dieses Güterverkehrsgesetz. Und da habe ich grundsätzliche Bedenken - es soll keine Kritik sein, aber Bedenken habe ich schon -: Dieses Gesetz wird im Bundesamt für Verkehr vorbereitet; es ist noch nicht einmal bei mir und als Antrag an den Bundesrat unterschrieben. Ich weiss [PAGE 467] auch noch nicht, was ich dann aufnehmen will und was nicht - beim Bundesrat ist es erst recht noch nicht gewesen. Es befindet sich in einer internen Ämterkonsultation. Nun hat Ihre Kommission das Bundesamt für Verkehr gebeten, ihr diesen Entwurf zu geben; das hat das Bundesamt für Verkehr gemacht. Ich habe gewisse Bedenken, ob das richtig ist. Sie haben diesen Entwurf diskutiert, und jetzt werden hier die einzelnen Massnahmen dieses Vor-Vorschlages - bevor er überhaupt in die Vernehmlassung geht - aufs Heftigste diskutiert, und ich bekomme Ratschläge. Auf eine Art ist es ein "Vor-Vor-Vor"-Vernehmlassungsverfahren.
Ich will damit nur sagen: Ich kann jetzt nicht verbindlich Stellung nehmen zu diesen Ideen wie der Transitbörse oder der Alpentransitabgabe und zu allem, wozu ich sonst noch etwas gefragt worden bin, denn der Entwurf ist jetzt einfach noch in einem embryonalen Zustand. Trotzdem will ich die Fragen kurz beantworten, allerdings mit all diesen Vorbemerkungen - denn da ist noch nichts entschieden.
Die Einführung einer Transitbörse würde natürlich bedeuten, dass im gesamten Alpenraum eine Regelung erfolgen müsste, dass im gesamten alpentransitierenden Verkehr eine Kontingentierung erfolgen müsste und dass dazu neue internationale Absprachen gemacht würden. Das heisst im Klartext natürlich: auch mit der Europäischen Union. Nach den jetzigen rechtlichen Vorbedingungen könnte man eine Transitbörse also nicht ohne weiteres einführen.
Nun kann man sagen, der Gedanke von LKW-Kontingentierungen greife langsam auch in anderen Ländern und auch in der Europäischen Union. An der Europäischen Verkehrsministerkonferenz letzte Woche in Moskau ist beispielsweise im Effekt eine Kontingentierung von Lastwagen beschlossen worden, die aus Osteuropa in der Europäischen Union und in unserem Lande verkehren. Interessant war, dass die Länder der Europäischen Union, die früher beim bilateralen Abkommen mit uns gegen Kontingentierungen die Hände verworfen haben, ihr nun doch auch das Wort geredet haben. Sie haben das einfach deswegen getan, weil die Strassen dermassen verstopft werden, dass man nach solchen Lösungen sucht. Dennoch: Bis zu einer Transitbörse ist es noch ein ausserordentlich langer Weg.
Deswegen steht im Gesetzentwurf nur, der Bundesrat könne so etwas einführen. Er könnte es nämlich jetzt nicht subito machen. Die Alpentransitabgabe ihrerseits würde dazu führen, dass die LSVA gesenkt und der verbleibende Teil dann nur für die Alpenquerung benützt würde.
Zur Frage von Herrn Béguelin: Wir sind grundsätzlich einverstanden; eine Optimierung des Güter- und des Personenverkehrs muss natürlich angestrebt werden. Ich habe beim vorherigen Geschäft gesagt: Auch hier wären für den Fall, dass nicht die volle Kapazität durch den ersten Tunnel gefahren werden könnte, die politischen Entscheidungen noch nicht getroffen. Selbstverständlich macht es keinen Sinn, Güterzüge auf die Bergstrecke zu schicken. Aber es gibt andere Lösungen, man kann sie z. B. nachts durchschicken, damit der Personenverkehr während des Tages durch den Tunnel fahren kann. Es ist also noch gar nichts entschieden. Aber das Ziel ist natürlich eine Optimierung der beiden Verkehrsarten. Was die schweren Züge angeht, zielen die Planungen darauf ab, bei Bedarf auch lange und schwere Züge führen zu können. Sonst macht das Ganze gar keinen Sinn; da haben Sie vollkommen Recht.
Ich kann bei diesen Massnahmen jetzt noch nicht verbindlich sein. Wir werden aber demnächst darüber sprechen. Zunächst geht es noch in eine Vernehmlassung.
Wir sind bei der Verkehrsverlagerung auf Kurs. Der Trend ist eingeleitet. Aber es müssen das Ziel und die Massnahmen adjustiert werden. Wie das erfolgt, darüber werden wir uns demnächst in diesem Parlament unterhalten.