David Eugen · Ständerat · 2000-06-14
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-14
Wortprotokoll
Die Parlamentarische Initiative Widrig Hans Werner blieb in der Kommission unbestritten. Sie hat zum Ziel, dass die Stockwerkeigentümergemeinschaft in Zukunft ihren Rückerstattungsanspruch bezüglich des Erneuerungsfonds gegenüber der Verrechnungssteuer mit einem einzigen Antrag geltend machen kann. Heute ist es so, dass jeder einzelne Eigentümer einer Stockwerkeigentümergemeinschaft seinen Rückerstattungsanspruch an die Steuerbehörde selbst stellen muss und dazu jeweils auch vom Fondsverwalter noch eine speziell ausgestellte Bescheinigung benötigt. Dieses Verfahren ist aufwändig, insbesondere für die betroffenen Stockwerkeigentümer. Es geht auch um sehr kleine Beträge, und sehr viele Stockwerkeigentümer nehmen die Rückforderung nicht wahr, was im Endergebnis dazu führt, dass der Erneuerungsfonds reduziert wird.
Der Nationalrat hat dieser Initiative Folge gegeben. Sie hat sicher auch eine eher negative Seite, und zwar weil der Sicherungszweck der Verrechnungssteuer in diesem Fall nicht voll umgesetzt werden kann und es auch vorkommen mag, dass in Einzelfällen die Erträge dieses Erneuerungsfonds von den einzelnen Stockwerkeigentümern nicht versteuert werden. Deshalb beantragt der Bundesrat, der Initiative keine Folge zu geben.
Der Nationalrat sowie die WAK-NR und die WAK-SR sind jedoch der Ansicht, dass es um eine Grössenordnung geht, bei der dieser Nachteil akzeptiert werden kann und muss; es geht um rund 14 Millionen Franken insgesamt, die vielleicht nicht deklariert werden und nicht einfliessen. Aber die Vorteile auf der administrativen Seite sind sehr erheblich: Es sind Tausende von Personen betroffen, und wir haben gerade gestern wieder darüber gesprochen, dass wir Massnahmen ergreifen wollen, um die administrativen Belastungen, die den Bürger treffen, zurückzufahren.
Die Parlamentarische Initiative Widrig ist ein ganz konkretes Beispiel, das in diese Richtung weist, auch wenn es klein sein mag. Trotzdem scheint es mir wichtig, denn es sind sehr zahlreiche Stockwerkeigentümer in der Schweiz betroffen, die von dieser Verfahrensvereinfachung profitieren.
Namens der einstimmigen Kommission beantrage ich Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wie Sie aus der Fahne ersehen können, liegen dazu keine Minderheitsanträge und auch keine Einzelanträge vor.