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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2005-06-01

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-01

Wortprotokoll

Ich erstatte Ihnen über zwei Themen Bericht. Das erste Stichwort betrifft das EDI und heisst "Von der Vogelgrippe zur Grippenpandemie, vielleicht in der Schweiz". Es gibt meines Erachtens wenige so aktuelle Themen, ja akute Gefahren, von denen die ganze Bevölkerung betroffen ist, die aber in diesem Haus bisher kaum ein Thema waren. Liegt es daran, dass man vorerst im Lexikon nachschlagen muss, was man unter Pandemie versteht?

Einen Vorgeschmack erhielten wir vor zwei Jahren beim Ausbruch von Sars. Damals erliess das Bundesamt für Gesundheit für Personen aus China, Singapur, Vietnam und Hongkong an den Messeständen der Uhrenmesse in Basel sehr kurzfristig ein Arbeitsverbot. Worum geht es? [PAGE 445]

Grippeviren verursachen seit Jahrhunderten sogenannte Pandemien, d. h. einen länderübergreifenden oder sogar weltweiten Ausbruch einer Krankheit. Die Spanische Grippe forderte zwischen 1918 und 1920 weltweit rund 40 Millionen Todesopfer. In der Schweiz erkrankte etwa ein Viertel der Gesamtbevölkerung; 25 000 Personen starben. In einzelnen asiatischen Staaten ist nun der Vogelgrippevirus vom Geflügel auf Menschen übertragen worden. Die neuen Varianten der Vogelgrippe sind gefährlich, weil die meisten Menschen dagegen nicht immun sind. Die Warnungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vor einer Grippenpandemie sind heute an Dramatik kaum zu übertreffen. Was heisst dies für die Schweiz?

Im Falle einer Pandemie in der Schweiz rechnen Experten mit bis zu 40 000 Todesopfern, und die wirtschaftlichen Folgen werden mit bis zu 2,5 Milliarden Franken beziffert. Die GPK hat sich intensiv mit dieser Frage befasst, denn es geht hier nicht nur um eine theoretische, sondern um eine höchst akute Gefahr. Für die Bundesbehörden ist es auch eine Frage der Früherkennung. Es muss uns daher sehr interessieren, ob die Bundesstellen sämtliche Vorkehrungen und Massnahmen für den Fall einer Grippenpandemie getroffen haben.

Vorerst muss einmal festgehalten werden, dass das Thema Pandemievorsorge lange nicht den ihm gebührenden Stellenwert hatte. In diesem Haus interessiert dieses Thema kaum jemanden, auf Stufe Bundesrat und Departementsleitung dürfte es ähnlich gewesen sein.

Der Bundesrat hat nun vor kurzem eine Influenza-Pandemieverordnung erlassen, die exakt heute, am 1. Juni 2005, in Kraft tritt. Die Verordnung regelt die Massnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie. So werden organisatorische Vorkehrungen für eine Pandemie getroffen. In einem Pandemieplan sollen auch die verschiedenen Präventivmassnahmen aufgezeigt werden. Dabei geht es vorab um die Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen und Medikamenten.

So weit, so gut. Die Schreckensvisionen einer Pandemie haben nun die Regierungen in den verschiedenen Ländern aufgeschreckt. In der "NZZ am Sonntag" vom letzten Sonntag konnten wir lesen: "Regierungen ordern Grippemittel der Roche." Die WHO empfiehlt den Mitgliedländern seit Monaten, einen Vorrat anzulegen. Schon gibt es anscheinend auch Lieferengpässe beim Medikament Tamiflu. Man rechnet mit Lieferzeiten von bis zu 2 Jahren. In der Schweiz soll bis Ende 2006 ein Lager mit dem Medikament Tamiflu aufgebaut werden, das zur Versorgung eines Viertels der Bevölkerung ausreicht. Gesunde können im Sinne einer Prävention mit der Einnahme dieses Medikamentes auch eine Infektion verhindern.

Es stellen sich folgende Fragen: Warum hat man lediglich einen Vorrat für 25 Prozent der Bevölkerung angelegt? Gibt es für die von der Schweiz vorgenommenen Bestellungen auch Lieferengpässe? Wurde mit der Bestellung zu lange zugewartet?

Wenn man nun zusätzlich weiss, dass dieses Medikament nur eine Wirkung zeigt, wenn es spätestens 48 Stunden nach der Ansteckung eingenommen wird, stellt sich die Frage nach einer wirksameren Präventionsmassnahme, nach der Impfung. Die Influenza-Pandemieverordnung gibt nun dem Bundesamt für Gesundheit die Möglichkeit, mit Impfstoffherstellern beispielsweise Lieferverträge abzuschliessen. Wir konnten ebenfalls zur Kenntnis nehmen, dass das Bundesamt für Gesundheit für die Lieferung von Impfstoffen mit Firmen im In- und Ausland Gespräche führt. Folgende Fragen und Probleme stehen dabei im Raum:

1. Kommen die zuständigen Bundesstellen nicht reichlich spät mit der Versorgungsvorsorge für die Bevölkerung mit wirksamen Impfstoffen?

2. Für uns ist es auch heute noch schwer nachvollziehbar, warum von den Bundessstellen immer noch geglaubt wird, man könne die Versorgung mit Impfstoffen durch die Lieferung einer ausländischen Firma sicherstellen. Warum zweifeln wir daran? Nehmen wir doch zur Kenntnis, dass beispielsweise Kanada dieses Jahr sogar den Export von normalem Grippeimpfstoff in die USA unterbunden hat. Bei einer Pandemie wird es weltweit an Impfstoff mangeln. Es liegt doch auf der Hand, dass in einer solchen Krisensituation Standortländer eines Lieferanten von Impfstoffen ein Exportverbot aussprechen würden. Der Bundesrat schreibt selbst in Artikel 11 der Verordnung: "Der Bundesrat kann im Fall einer Pandemiebedrohung oder Pandemie die Ausfuhr von Impfstoffen .... beschränken oder verbieten, sofern Mängel in der Versorgung mit solchen Arzneimitteln auftreten oder absehbar sind." Solche Bestimmungen gibt es sicher nicht nur in der Schweiz, sondern auch in anderen Staaten.

Die einzige Folgerung muss deshalb sein: Die Herstellung dieser wichtigen Impfstoffe muss in der Schweiz erfolgen. Wie will man sonst die Versorgungssicherheit gewährleisten? Aus dieser Folgerung ergibt sich dann vielleicht auch ein rechtlicher Regelungsbedarf, und kosten dürfte diese Übung auch etwas. Die Geschäftsprüfungskommission ersucht den Bundesrat eindringlich, der Pandemievorsorge einen sehr hohen Stellenwert einzuräumen.

Ich komme zum zweiten Berichtsbereich - diesmal beim UVEK -, zu Skyguide: Ihre GPK befasst sich immer wieder eingehend mit Skyguide. Unsere Subkommission begleitet auch die Umsetzung der Sicherheitsempfehlungen. Heute möchten wir jedoch auf drei andere Punkte hinweisen.

1. Der Bundesrat hat 2001 beschlossen, die militärische Flugsicherung in die zivile Flugsicherung von Skyguide zu integrieren. Die Umsetzung dieser Integration läuft; Probleme ergeben sich unter anderem bei der technischen Integration. Erhebliche Schwierigkeiten ergeben sich nun aber auch, weil zwei verschiedene Betriebskulturen verschmolzen werden müssen. Dieses Thema kennen wir auch von anderen Fusionsprojekten: Ich denke an Crossair und Swissair oder an Swissmedic.

2. Das Projekt Single European Sky: Der europäische Luftraum wird heute ineffizient bewirtschaftet. Das Ziel sind 20 statt wie heute 40 Kontrollzentren. Der von Skyguide bewirtschaftete Luftraum befindet sich bereits heute zu 47 Prozent auf ausländischem Gebiet. Klar ist nun, dass die Grösse des heute von Skyguide beaufsichtigten Luftraums für ein angestrebtes Kontrollzentrum nicht genügt. Es muss Skyguide somit gelingen, seinen Aufsichtsraum zu erweitern. Dies ist eine der zentralen Herausforderungen, denen sich Skyguide heute stellen muss. Die Zukunft von Skyguide hängt sicher davon ab, ob man bei diesen Bestrebungen Erfolg hat oder nicht. Dabei stellen sich dann noch interessante Anschlussfragen: Wie sieht eine rechtliche Integration in den europäischen Flugsicherungsdienst aus? Sind allenfalls Tochtergesellschaften zu gründen? Eine weitere Frage stellt sich: Jetzt integrieren wir die militärische Flugsicherung in die zivile Flugsicherung; bei einer engen Kooperation mit dem Ausland stellt sich doch auch die Frage, ob die militärische Flugsicherung allenfalls wieder ausgegliedert werden müsste.

3. Einer Medienmitteilung vom 20. Juli 2004 - das war mitten in der Ferienzeit - konnten wir entnehmen, dass Skyguide auf das neue Flugsicherungssystem Atmas verzichtet. Dieses System war mit 120 Millionen Franken budgetiert, wobei 55 Millionen bereits ausgegeben worden sind. Da hat es nun die GPK schon interessiert, warum so viele Millionen verschleudert wurden. Zwar hat man uns versichert, dass ein Teil der bereits getätigten Investitionen weiterhin verwendet werden kann, aber 25 Millionen Franken mussten trotzdem ausserordentlich abgeschrieben werden. Wir stellten nun Folgendes fest:

1. Der Entscheid, das Projekt Atmas abzubrechen, ist nachvollziehbar. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende! Hier hat der neue Verwaltungsratspräsident von Skyguide kurz nach seinem Amtsantritt schnell richtig gehandelt und die Notbremse gezogen.

2. In der Planungs- und Projektphase hat man sich zu stark auf systemgläubige Techniker und Informatiker verlassen. Die Benutzerbedürfnisse wurden zu wenig einbezogen, sodass die Praxisuntauglichkeit dieses Systems zu spät erkannt wurde.

3. Wir müssen uns fragen, wo hier die Verantwortung lag, wo hier die Projektaufsicht war. Diese hat nämlich kläglich [PAGE 446] versagt. Ein so grosses Projekt bedarf eines Projektcontrollings der Geschäftsleitung von Skyguide, das diesen Namen verdient. Aber auch der Verwaltungsrat hat ein so grosses Projekt zu begleiten. Heute besteht nun auf Verwaltungsratsstufe ein Ausschuss für die Begleitung solcher Grossprojekte. Mindestens hier hat man auch die Lehren aus diesem Debakel gezogen. Schlussendlich hat auch das zuständige Departement als Aufsichtsbehörde einige Lehren daraus zu ziehen.

So weit die Berichterstattung zu Skyguide.