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Hess Hans · Ständerat · 2005-06-01

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-01

Wortprotokoll

Im Rahmen der Aussprache mit Bundesrat Christoph Blocher zur Geschäftsführung im EJPD hat die Geschäftsprüfungskommission einen Schwerpunkt beim Asylwesen gesetzt. Wir erhielten vom Departementschef Auskunft über seine allgemeine Lagebeurteilung, über die Asylpolitik der Schweiz im internationalen Umfeld, über die Probleme des Vollzugs sowie über sein Konzept und über seine Prioritäten in der Asylpolitik.

Nach der allgemeinen Lagebeurteilung des Departementschefs ist der eigentliche Zweck der Asylpolitik, nämlich die Aufnahme von Flüchtlingen, die an Leib und Leben verfolgt sind, nach wie vor sichergestellt. Die Anerkennungsquote der Flüchtlinge im Sinne der Internationalen Flüchtlingskonvention stieg, gemessen an der Anzahl der Asylsuchenden, von 6 auf jetzt knapp 10 Prozent. Diese Zahl bedeutet aber gleichzeitig, dass immer noch der Grossteil der Asylsuchenden keine asylrelevanten Gründe hat, was der Departementschef als das Hauptproblem im Asylwesen bezeichnet.

Der Hauptgrund liegt in der allzu hohen Attraktivität eines Landes. Ein Indiz dafür sieht das Departement darin, dass im Jahre 2004 die Asylgesuche in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern wesentlich zurückgegangen sind, nämlich um 46 Prozent. Bundesrat Blocher schreibt den Rückgang dem vom Parlament im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 beschlossenen und im April 2004 eingeführten Sozialhilfestopp nach Nichteintretensentscheiden sowie der Straffung des Asylverfahrens zu, mit der die rasche Ausreise begünstigt wird. Diese Annahmen sind jedoch noch mit Vorsicht zu geniessen, da erst die Beobachtungen aus einem kurzen Zeitraum vorliegen. Ziel solcher Massnahmen ist es, den Schleppern, die den Grossteil der Asylsuchenden ins Land bringen, entsprechende Signale zu geben, damit künftig weniger Menschen ohne Asylgründe kommen.

Um die Auswirkungen des Sozialhilfestopps - den Asylbewerbern mit Nichteintretensentscheid wird nur noch auf Antrag die verfassungsmässig garantierte Nothilfe ausgerichtet - zu überprüfen, wird quartalsweise von Bund und Kantonen ein Monitoring durchgeführt. Die ersten Resultate weisen darauf hin, dass die Kriminalitätsrate bei den Asylbewerbern mit Nichteintretensentscheid weit unter der Vermutung liegt und auch weniger hoch ist als die Kriminalitätsrate bei den Asylsuchenden insgesamt, die mit über 10 Prozent hoch ist.

Eine Betrachtung der Asylpolitik der Schweiz im internationalen Umfeld zeigt, dass die europäischen Länder in die gleiche Richtung gehen und nach Massnahmen suchen, damit weniger Asylbewerber kommen, die keine Asylgründe haben.

Die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern betreffend die Rückweisung von Doppelasylgesuchstellern funktioniert [PAGE 444] unterschiedlich gut. Gut ist sie mit Deutschland und Italien, weniger gut mit Frankreich.

Einen weiteren Problembereich bildet nach Meinung des Departementschefs der schleppende Wegweisungsvollzug bei abgewiesenen Asylbewerbern. Rund 12 000 Personen sollten das Land verlassen, in 7000 Fällen sind die Bundesbehörden mit der Beschaffung von Papieren oder der Identitätsabklärung beschäftigt. Weil die Sozialhilfe für abgewiesene Asylbewerber weiterhin vom Bund übernommen wird, bestehen zu wenige Anreize für die Kantone, die Rückführung dieser Personen, für welche die Kantone zuständig sind, zu beschleunigen, sodass teilweise in Städten abgewiesene Asylbewerber noch jahrelang in den Unterkünften verbleiben. Deshalb schlägt der Bundesrat in der laufenden Asylgesetzrevision vor, den Sozialhilfestopp auch auf die abgewiesenen Asylsuchenden auszuweiten.

Laut den Ausführungen des Departementschefs erarbeitet man im EJPD zurzeit ein Konzept, das von etwa 10 000 Asylbewerbern pro Jahr in "normalen Zeiten" ausgeht, das heisst in Zeiten ohne Kriegsereignisse. Die Strukturen im Bund und in den Kantonen sollen für den Normalfall auf diese Anzahl Personen zurückgefahren werden. Für Notsituationen, wo deutlich mehr Asylsuchende zu erwarten sind, sollen kurzfristig entsprechende Formationen aufgeboten werden können. Weiter möchte das EJPD das gesamte Asylverfahren beim Bund zentralisieren; bis Ende Jahr sind in Bezug auf dieses neue Konzept Entscheide zu erwarten.

Die GPK hat seit Jahren immer wieder einzelne Aspekte des Asylverfahrens und des Vollzugs im Asylbereich untersucht und auch kritisch begleitet. Sie wird weiterhin die Entwicklung im Asylwesen wachsam verfolgen, und zwar einerseits im Hinblick auf eine effiziente Durchführung der Verfahren, das heisst des Vollzugs, andererseits aber auch in Bezug auf die Einhaltung menschenrechtlich einwandfreier Verfahren und die Wahrung der Schutzbedürfnisse von Verfolgten.