Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2000-06-14
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-14
Wortprotokoll
Bedauerlicherweise hat das Ja zu den bilateralen Verträgen nicht Brücken gebaut, sondern alte Gräben unverzüglich wieder aufbrechen lassen. Gewiss, wir müssen in den kommenden Jahren die Grundsatzdebatte über die Zukunft unseres Landes führen. Wir haben das nämlich, so meine ich, in den letzten zehn Jahren trotz der Revision der Bundesverfassung, der 700-Jahr- und der 150-Jahr-Feiern nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit getan.
Die Grundfrage ist: Wie kann und soll dieses Land regiert werden? Welche Ziele hat es mit welchen Instrumenten zu verfolgen? Dass die Rezepte aus dem kalten Krieg überholt sind, scheint klar. Leider zeigt sich jedoch, dass wir insbesondere in der Aussenpolitik konsequent vergessen, was das Ziel ist: der Uno-Beitritt, der EU-Beitritt, die bilateralen Verträge? - Ich meine: Nein. Das Ziel steht in der Verfassung klar umschrieben; es ist die Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt.
Aussenpolitik ist ein Mittel, das im Dienste der Interessenwahrung der Schweiz zu stehen hat. Wenn wir zur Wahrung der Souveränität dort mitreden und mitgestalten müssen, wo die wegweisenden Entscheide für die Völkergemeinschaft fallen, dann ist es Zeit, den EU-Beitritt an die Hand zu nehmen. Doch dafür müssen wir gerüstet sein.
Denn wenn ein Bergführer sein Team am Fuss des Berges zu sehr antreibt, wenn er ihm seinen Rhythmus, den Rhythmus des geübten Berggängers, aufzwingt, wird er bald ohne seine Truppe auf halber Strecke umkehren müssen. Das ist 1992 bei der Abstimmung über den EWR-Beitritt geschehen. Unverhofft hat der Bundesrat im Zeitraum von nur drei Jahren seine Position gewechselt und ist im Eiltempo auf ein Trainingslager "EWR II" zugesteuert, mit dem erklärten Ziel, der EU beizutreten.
Der Weg zurück war langsam und mühsam, bis endlich mit den bilateralen Verträgen am 21. Mai dieses Jahres der Schritt der Schweiz zur Normalisierung der Beziehungen zu unseren Nachbarstaaten getan werden konnte. Zwar handelt es sich dabei inhaltlich um reine Wirtschaftsverträge. Ihr politischer Wert für das Ansehen unseres Landes ist aber dank des überaus erfreulichen Abstimmungsresultates unvergleichlich höher.
Ohne Zweifel ist die Frage des EU-Beitritts eine der wichtigsten Debatten für unser Land, in politischer und wirtschaftlicher, aber auch in kultureller und moralischer Hinsicht. Sie muss aber geführt werden ohne Druck durch hängige Initiativen und erneute Volksabstimmungen darüber, ob der Bundesrat überhaupt verhandeln soll oder nicht. Einmal ist es staatspolitisch genauso fragwürdig, den Bundesrat via Verfassung aufzufordern, unverzüglich Beitrittsverhandlungen aufzunehmen, wie ihm solche Verhandlungen zu verbieten, wie dies auch schon begehrt und vom Souverän verworfen wurde.
Die Fragen, welche Veränderungen wir in unserer Wirtschaft in Kauf nehmen müssen, wenn wir draussen bleiben, welche Souveränitätsrechte wir im Falle eines Beitritts abgeben müssen, und viele andere Fragen müssen auf den Tisch gelegt werden. Sicher ist eines: Welchen Entscheid wir auch fällen, die Konsequenzen sind einschneidend, und die Schlüsselfrage reduziert sich auf den Punkt, was uns mehr Wohlbefinden und mehr Prosperität bringt.
Für mich ist es nachgerade tragisch, dass die Beitrittsbefürworter sich in blindem Eifer das eigene Grab schaufeln und Bundesrat und Parlament in eine Sackgasse führen. Wer heute etwas anderes als Nein zu dieser weder staatspolitisch noch psychologisch vertretbaren Initiative sagt, leistet den EU-Gegnern, den Staatsverdrossenen und dem Misstrauen in die Behörden, das in weiten Kreisen zu beobachten ist, nur Vorschub. Dies schafft ein Klima der Destabilisierung, in welchem mutige Schritte oder Reformen von vornherein zum Scheitern verurteilt sind.
Die Gründe, weshalb ich zum Gegenvorschlag auch Nein sage - sowohl zu jenem des Bundesrates wie auch zu dem des Nationalrates -, sind vielfältig. Zum einen ist ein Beschluss zum heutigen Zeitpunkt unnötig, es wurde schon oft gesagt. Dann habe ich aber auch inhaltliche Gründe. Schauen Sie sich doch den Inhalt des nationalrätlichen Gegenvorschlages einmal genauer an. Fragen Sie sich nach der "idée de manoeuvre". Was wollen wir mit einem weiteren Bericht über die Auswirkungen eines EU-Beitrittes anfangen? Wir kennen mittlerweile die Auswirkungen in Ansätzen. Was wir indessen nicht kennen, ist die Verhandlungsplattform, mit welcher der Bundesrat dereinst in Brüssel antritt. Was soll für die Schweiz speziell ausgehandelt werden? Gibt es für den Bundesrat so genannte K.o.-Kriterien? Wenn also das Parlament den Bundesrat schon unterstützen soll, dann möchte ich doch auch etwas in dieser Hinsicht wissen. Einen Blankoscheck möchte ich nicht ausstellen.
Ein weiterer Grund liegt bei Artikel 2 Absatz 2 des nationalrätlichen Gegenentwurfs. Wer definiert die Interessen des Landes? Wer sucht sich die Gebiete für den "vorauseilenden" Gehorsam aus, und dies, ohne sicher zu sein, ob der Beitritt dereinst vor dem Volk Gnade finden wird oder nicht? Ist der umgekehrte Weg nicht der bessere? Ich möchte Ihnen dazu ein Beispiel zur Illustration geben. Mit dem Vorentwurf für ein neues Rechnungslegungsgesetz gab der Bundesrat ausdrücklich den Auftrag, unsere Vorschriften jenen der EU anzupassen. Das Ganze hätte enorme steuerliche Auswirkungen und würde einen riesigen Aufwand für die Unternehmungen, vor allem für die KMU, bedeuten. Wir gäben bereits heute einen Wettbewerbsvorteil auf, und dies Jahre bevor ein Beitritt spruchreif ist.
Sagen wir deshalb Nein zu einer hektischen Gesetzesanpassungsmaschinerie. Das haben wir, so meine ich, nicht nötig.