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Germann Hannes · Ständerat · 2005-06-02

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-02

Wortprotokoll

Die Minderheit I verlangt, dass auf eine gesetzliche Festlegung einzelner Vertretungsrechte beziehungsweise der fachlichen Anforderungen verzichtet wird. Bezüglich der Vertretung der Interessen des Bundes im Verwaltungsrat soll dem Bundesrat eine zweckmässige Handlungsfreiheit zugestanden sein. Im Vordergrund steht zweifellos die fachliche Eignung zur Führung eines Exportversicherungsgeschäftes. In der heutigen ERG-Kommission sind die politischen Interessen gegenüber dem betrieblichen Know-how übergewichtet. So sind Interessenvertreter von Exportwirtschaft, Arbeitnehmerschaft und Vertreter diverser Bundesstellen im Prinzip übervertreten. Im Verwaltungsrat sollen Persönlichkeiten vertreten sein, die zur Führung des Exportrisikogeschäftes die nötigen Fachkompetenzen mitbringen. Dazu gehören zweifellos neben Finanzierungs- und Versicherungswissen auch profunde Kenntnisse des Exportgeschäftes sowie auch die Kompetenz, diese Geschäfte auf die Verträglichkeit mit den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik zu beurteilen.

In diesem Sinne plädiert die Minderheit I eben dafür, wie das der Bundesrat tut, auf die Aufführung dieser Fachkompetenzen zu verzichten. Hier unterscheiden wir uns von der Mehrheit.

Ich kenne keinen Verwaltungsrat, der nicht nach den Kriterien des Geschäftes, das es zu beurteilen gilt, besetzt ist. Niemand wird auf die Idee kommen, einen Verwaltungsrat völlig artfremd zusammenzusetzen. So scheint uns das völlig logisch. Wir haben da auch volles Vertrauen, dass am Schluss die richtigen Leute im Verwaltungsrat der neuen Schweizerischen Exportrisikoversicherung Einsitz werden nehmen können.

Wir wollen eine Entschlackung. Es reicht, wenn es heisst: "Der Verwaltungsrat setzt sich aus sieben bis neun Mitgliedern zusammen." Alles andere ist eine Selbstverständlichkeit.

Jetzt zur Differenz zur Minderheit II (Berset) respektive auch zum Nationalrat. Es ist nur folgende kleine Differenz: Es geht hier um die Sozialpartner, die angemessen zu berücksichtigen seien. Auch das scheint der Minderheit I ein Fremdkörper zu sein, wenn die Sozialpartner hier als einzige Interessengruppe aufgelistet werden. Schliesslich ist da die Politik an sich mindestens so interessiert. Der Bund oder die Verwaltungsstellen des Bundes, also zum Beispiel die Deza, hätten ein mindestens so grosses Interesse daran, hier aufgeführt zu sein. Wir haben vorhin auch die Diskussion über die geschlechtliche Zusammensetzung geführt und gefunden, wir sollten hier auf die Privilegierung einzelner Interessenvertretungen verzichten. So gibt es auch keinen speziellen Grund, die Arbeitnehmer ausgerechnet bei der Beurteilung von Exportgeschäften speziell zu bevorzugen. Sie waren bis jetzt vertreten und können es auch künftig sein. Aber dem Vernehmen nach ist hier von Gewerkschaftsseite eine gewisse Drohung ausgesprochen worden, dass man allenfalls gegen dieses Gesetz das Referendum ergreifen würde, wenn dieser Passus nicht drin sei. So haben sich dann Verbandsvertreter von Wirtschaftsverbänden offenbar dazu bewegen lassen, hier nachzugeben. Wir, die Vertreter der Minderheit I, sind hingegen der Überzeugung, dass das nicht artgerecht, nicht richtig ist. Die Minderheit I sagt darum Nein zu einer einseitigen Privilegierung.

Dieser Rat wäre gut beraten, sich dieser Drohung auch nicht zu beugen und der Fassung des Bundesrates zu folgen, der dann für eine angemessene Zusammensetzung des Verwaltungsrates - unter Berücksichtigung der einzelnen Interessen - sorgen kann.

Ich danke Ihnen für die Zustimmung zur Minderheit I.