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David Eugen · Ständerat · 2005-06-02

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-02

Wortprotokoll

Bei Artikel 24 schlägt Ihnen die Kommission vor, gewisse Vorgaben für die Zusammensetzung des Verwaltungsrates zu machen. Wir möchten insbesondere darauf hinweisen, dass die Professionalität in diesem Verwaltungsrat wichtig ist und dass es sich nicht um einen politischen Verwaltungsrat handeln sollte.

Wir haben hier aber ausdrücklich vier Bereiche erwähnt, nämlich die Finanzierung, das Versicherungsgeschäft, das Exportgeschäft und - was sehr wichtig ist - die Entwicklungspolitik. Diese vier Bereiche sind im Verwaltungsrat insbesondere fachlich zu berücksichtigen.

Die Mehrheit der Kommission möchte diese Vorgabe machen. Sie hat darauf verzichtet, die weitere Vorgabe, die Sie im Antrag der Minderheit II finden, aufzunehmen - nämlich, [PAGE 480] dass die Sozialpartner angemessen berücksichtigt werden sollen. Wir sind der Meinung, dass dieses Geschäft kein Sozialpartnergeschäft ist. Hier geht es um eine Angelegenheit, die nicht die Sozialpartner, sondern das Exportgeschäft der Schweizer Industrie betrifft. Wir sind deshalb der Meinung, dass wir auf diese Bestimmung verzichten sollten. Das schliesst keineswegs aus, dass der Bundesrat noch Sozialpartner berücksichtigen kann, von irgendeiner Seite, beispielsweise Personen, die sich mit der Entwicklungspolitik beschäftigen und in einer Sozialpartnerorganisation sind. Das kann ohne weiteres der Fall sein. Aber hier als Vorgabe aufzunehmen, dass die Sozialpartner berücksichtigt werden müssen, ist nach Meinung der Kommission nicht sachgerecht.

Deshalb schlagen wir Ihnen vor, darauf zu verzichten.