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Maissen Theo · Ständerat · 2005-06-07

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-07

Wortprotokoll

Die Botschaft, über die wir hier beraten, trägt das Datum vom 12. November 2003. Das heisst, dass es, wenn der vorangehende Prozess noch berücksichtigt wird, mindestens zwei Jahre her sind, seit man sich mit diesen Gedanken, wie sie hier mit der neuen Vorlage umgesetzt werden sollen, befasst hat. Die Technologie ist sehr schnelllebig. Daher, denke ich, sind einige Überlegungen und Aussagen in dieser Botschaft und auch das, was zum Teil zu ihrer Begründung gesagt wird, überholt. Für mich ist es allerdings bereits ein Fortschritt, dass wir im Rat überhaupt über die Frage der letzten Meile, die Entbündelung, diskutieren können. Denn es war einmal vorgesehen, dass der Bundesrat dies in einer Verordnung regeln würde. Ich finde es deshalb gut, dass wir darüber diskutieren.

Wenn ich sage, einzelne Aussagen seien überholt, kann ich Ihnen auch sagen, dass ich seit je skeptisch gegenüber einer Entbündelung der letzten Meile war. Nun bestätigt sich, dass wir eine Entwicklung nachvollziehen wollen, die sehr problematisch, wenn nicht gar falsch ist. Warum? Das Ziel, welches wir erreichen möchten, ist doch, dass mit der Telekommunikation eine optimale Dienstleistung für die Volkswirtschaft erbracht wird. Wir dürfen heute feststellen, dass wir in der Schweiz aufgrund der gegebenen [PAGE 516] Gesetzesgrundlagen ein gutes und auch sehr preiswertes Angebot, gute und sehr preiswerte Dienstleistungen, im Bereich der Telekommunikation haben. Da brauchen wir auch den Vergleich mit dem Ausland nicht zu scheuen. Damit stellt sich grundsätzlich die Frage, warum wir diesen Eingriff überhaupt vornehmen. Warum machen wir diese Änderung, wenn es ja funktioniert, und zwar sehr gut funktioniert? Ändern wir einfach, weil es die anderen auch getan haben? Oder ändern wir um des Änderns willen?

Es wurde gesagt: Das Kernelement ist die Entbündelung der letzten Meile. Das Ganze segelt unter der Flagge der Liberalisierung. Man kann bei der Liberalisierung von Bereichen des Service public von vornherein etwas skeptisch sein, ob das funktioniert. Aber hier haben wir nun, wenn wir von einer Liberalisierung sprechen, die besondere Situation, dass das, was jetzt gemacht wird, im Prinzip gar keine Liberalisierung ist, sondern eine zusätzliche Regulierung. Unser Ausgangspunkt war ganz anders. Darum habe ich darauf hingewiesen, dass die Botschaft - die Gedanken dazu - über zwei Jahre alt ist. Die Diskussion begann zu einer Zeit, als es auf der letzten Meile noch ein Monopol gab, und das ist heute nicht mehr der Fall. Die technische Entwicklung hat hier eine andere Situation geschaffen. Es gibt kein Monopol mehr auf der letzten Meile, wir haben weitere Kabelanschlüsse in einzelnen Haushalten, und vor allem haben wir das mobile Netz, das auch im Bereich der letzten Meile funktioniert - und diese technologische Entwicklung geht weiter.

Wir machen also in einer Wettbewerbssituation einen neuen Regelungseingriff, der für mich keine Liberalisierung ist. Man kann dem sagen, wie man will, aber es ist eine Regulierung.

Damit Sie verstehen, was ich mit der Aussage meine, es sei keine Liberalisierung, erwähne ich das Interview, das gestern in einer Tageszeitung publiziert wurde, die sonst nicht zu meinen Leibblättern gehört. In diesem Interview wurde ein gutes Beispiel genannt. Es war von einem Coop-Laden in einem Quartier die Rede, der Lebensmittel verkauft. Er hat dort eine marktbeherrschende Stellung. Nun kommt der Regulierer und sagt: Ja halt, diese marktbeherrschende Stellung geht nicht. Du musst nun zu kostenorientierten Preisen der Migros, dem Denner und vielleicht noch dem Aldi in deinem Geschäft Platz geben, damit sie hier auch ihre Waren anbieten können. Das macht nun der Regulierer, das ist das, was die Kommission nun vorsieht. Sie sehen, das hat mit Liberalisierung nichts zu tun.

Als Vertreter des ländlichen Raumes und des Berggebietes habe ich natürlich auch andere Gedanken, die zum Teil angesprochen worden sind. Aber ich habe eine andere Auffassung und komme zu anderen Schlussfolgerungen. Es besteht ganz klar die Gefahr, dass das Interesse sinkt, in dünner besiedelten Gebieten überhaupt noch zu investieren. Das Interesse wird auf dichtbesiedelte Gebiete, Städte und Agglomerationen, fokussiert sein.

Damit Sie mir das glauben, erwähne ich zwei Erfahrungen, die wir in der Schweiz gemacht haben. Bei der seinerzeitigen Versteigerung von UMTS-Lizenzen hat man sechs Regionen gemacht. Da wurden Angebote eingereicht. Für die Stadt Zürich waren sie in Millionenhöhe; für den Kanton Graubünden war kein Interessent da für die UMTS-Konzession. Warum? Dieser Raum ist nicht interessant genug.

Ich erwähne ein zweites Beispiel, damit Sie nicht denken, dass das nur auf die ländlichen Räume, auf die dünnbesiedelten Gebiete, beschränkt sei. Bei der Ausschreibung der WLL-Konzession hat sich nicht einmal für die Stadt St. Gallen ein Interessent gefunden. Bereits die Stadt St. Gallen ist hier offenbar zu wenig interessant. Nun stellen Sie sich die Situation im ländlichen Raum vor!

Wir sollten doch von Erfahrungen profitieren, die andernorts gemacht worden sind. In den USA, wo man diese Öffnung gemacht hat, hat man in der Folge festgestellt, dass die Netze im Unterhalt vernachlässigt worden sind. Dort hatte man genau diesen Zugang beschlossen, der jetzt von der Kommission vorgeschlagen wird, nämlich die technologieneutrale Entbündelung. Aufgrund der schlechten Erfahrungen hat man zurückgefahren und die Massnahme rückgängig gemacht. Heute sind auf der letzten Meile lediglich noch die Kupferkabel entbündelt; das entspricht dem, was die Minderheit I will. Und siehe da: Als die USA das gemacht haben, hat allein die Verizon Communications seit 2003 über 40 Milliarden Franken neu in Glasfaserkabel investiert.

Die Frage an uns lautet nun: Wollen wir solche Erfahrungen, die andernorts gemacht wurden, nicht auswerten? Wollen wir die Fehler wiederholen? Der Sachverhalt ist doch einfach: Warum sollte die Swisscom oder ein anderer Anbieter weiter in den Ausbau der Netze investieren, wenn direkt nach der Fertigstellung andere Anbieter als Trittbrettfahrer aufspringen und die gleichen Leistungen deshalb billiger anbieten können? Die Swisscom kann es sich heute leisten, als einziger Anbieter in den Rand- und Bergregionen zu investieren und intern einen Ausgleich zu schaffen.

Was steht auf dem Spiel? Heute ist die Schweiz in der Telekommunikation - das zeigen internationale Vergleiche - Weltleader, und zwar aufgrund des geltenden Fernmeldegesetzes, das positive Investitionsanreize gibt und deshalb innovationsfördernd ist. Wir sollten diese Vorteile beibehalten und es vor allem vermeiden, aktuelle EU-Regulierungen nachzuvollziehen, insbesondere bezüglich der Regulierung des Bitstrom-Zugangs oder der Breitbandkommunikation und weiterer entsprechender Zugangsformen. Unsere Top-Position steht auf dem Spiel, wenn wir solche Zugangs- und Entbündelungsregelungen fördern, die letztlich volkswirtschaftlich schädlich sind. Die Schweiz überflügelt heute bei den Kommunikationsdienstleistungen im Ergebnis - sowohl bezüglich des Angebotes als auch bezüglich der Nutzung - die meisten anderen Länder. Das geltende FMG von 1998 ist deshalb liberaler als die EU-Regulierung und liberaler als der vorliegende Entwurf. Vor allem ist es liberaler als das, was uns die KVF-SR vorschlägt.

Solche Fehlregulierungen, wie sie nun von der Kommission vorgesehen sind, haben nachweisbar die Folge, dass die Investitionen zurückgehen. Nehmen wir zum Beispiel Deutschland und die Schweiz, und vergleichen wir die Zeiträume von 1990 bis 1997 und von 1998 bis 2002: Im Unterschied zu Deutschland sind die Investitionen im Telekommunikationsbereich in der Schweiz praktisch gleich geblieben. In Deutschland, wo die EU-Regulierungen gegriffen haben, sind die Investitionen wegen dieser Regulierungen massiv zurückgegangen.

Und nun noch etwas zur Anschlussdichte: Wir hatten mit dem Angebot der Telekommunikation bei der Anschlussdichte Erfolg. Auch da spricht die Statistik eine klare Sprache: In der Schweiz sind heute 40 Prozent der Haushalte an die Breitbanddienste angeschlossen. Wir sind diesbezüglich weltweit an sechster Stelle; es sind nur noch fünf asiatische Länder vor uns. In Deutschland sind lediglich 13 Prozent angeschlossen - aufgrund der Regulierung, die wir jetzt einführen wollen -, und auch in den USA sind es nur 27 Prozent.

Die Schlussfolgerung ist für mich klar: Ich müsste Ihnen beantragen, auf die Vorlage nicht einzutreten. Aber nachdem das Ganze im Nationalrat behandelt wurde und wir Zweitrat sind, ist das wahrscheinlich nicht der richtige Weg. Ich möchte Ihnen aber dringend davon abraten, der Kommissionsmehrheit zu folgen, denn das Ergebnis wird volkswirtschaftlich schädlich sein. Ob dann noch ein paar Sicherheitsbarrieren eingebaut werden oder nicht, ist zweitrangig; es wird volkswirtschaftlich schädlich sein.

Ich bitte Sie deshalb, wenigstens der Minderheit I zu folgen, wenn wir diese Vorlage, entgegen meinen Intentionen, behandeln.