Escher Rolf · Ständerat · 2005-06-07
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-07
Wortprotokoll
Die Kommission schlägt Ihnen vor, bei Absatz 4bis die Sätze zwei und drei des nationalrätlichen Beschluss zu streichen und in Satz eins den nationalrätlichen Beschluss Vorschlag mit den Worten "in der Regel" anzureichern: "Die Kommission entscheidet in der Regel innerhalb von sieben Monaten nach Gesuchseingang." Der Rest ist beantragt, zu streichen.
Die knappe Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen diese Änderungen von Absatz 4bis, erstens also die Ergänzung des ersten Satzes mit den Wörtern "in der Regel". Es ist nämlich eine Illusion, dass die Frist von sieben Monaten in allen Fällen eingehalten werden kann; darum die Ergänzung "in der Regel". Die Frist ist nicht zwingend einzuhalten, diese sieben Monate. Zweitens: die Sätze zwei und drei streichen. Der Bundesrat darf nach Ansicht der Mehrheit [PAGE 524] nicht ermächtigt werden, das Verwaltungsverfahrensgesetz zu ändern. Es geht hier um verfassungsmässige Verfahrensgarantien. Es geht nicht an, dass der Bundesrat Verfassungsbestimmungen ritzen kann, was bei der nationalrätlichen Formulierung bezüglich des Schriftenwechsels wie auch bezüglich der Fristen möglich wäre; darum der Antrag der Kommission.