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Spoerry Vreni · Ständerat · 2000-06-14

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-14

Wortprotokoll

Noch nie hat das Parlament einem nicht referendumsfähigen Bundesbeschluss als Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative zugestimmt und damit das Volk ausgeschaltet.

Was der Nationalrat genehmigt hat, ist in der Geschichte unserer Volksrechte ein Novum. Erschwerend kommt dazu - für mich ist das ein entscheidender Punkt -, dass der vorgelegte Gegenvorschlag die bestehende rechtliche Situation in keiner Weise verändert. Es ist aber gerade das Wesen eines Gegenvorschlages, dass er die geltende Rechtsordnung modifiziert, wenn auch nicht unbedingt so weit gehend, wie dies die Initianten wollen, aber jedenfalls wahrnehmbar und erklärbar. Das ist hier nicht der Fall.

Der Gegenvorschlag belässt alles beim Alten. Es ist weiterhin der Bundesrat, der Verhandlungen aufnehmen kann, wenn er es für richtig erachtet, und weiterhin entscheidet auch er über den richtigen Zeitpunkt. Dieser Bundesbeschluss wiederholt lediglich, was ohnehin gilt. Damit ist er eigentlich kein Gegenvorschlag, wir geben nur vor, er sei einer. Aber wir können sicher sein, dass die Stimmberechtigten genau spüren, was hier vor sich geht. Offensichtlich soll der Gegenvorschlag den Initianten helfen, ihre wohl hoffnungslose Initiative zurückzuziehen und dabei das Gesicht zu wahren.

Für mich ist das ein zu hoher Preis. Der Schaden, den dieses Vorgehen an unseren demokratischen Institutionen anrichtet, ist schwerwiegend. Wenn es Schule macht, dass wir Deklamationen, welche an der geltenden Rechtsordnung nichts ändern, zu indirekten Gegenvorschlägen erklären, die der Volksabstimmung entzogen sind, nur um die Initianten zu besänftigen und unerwünschte Abstimmungen zu vermeiden, begeben wir uns nach meiner Meinung auf einen gefährlichen Pfad.

Aus diesem Grund muss ich den Gegenvorschlag in der Form eines nicht referendumsfähigen Bundesbeschlusses mit Entschiedenheit zurückweisen.

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Dass ich auch die Initiative ablehne, ist klar. Wir alle sind wohl vor wenigen Wochen vom "Rössli" über die "Sonne" zum "Löwen" durchs Land gezogen und haben uns für ein Ja zu den bilateralen Verträgen eingesetzt. Dabei habe ich betont - die meisten von Ihnen sicher auch, übrigens in Übereinstimmung mit dem Bundesrat -, dass es sich bei diesen Verträgen um einen eigenständigen Schritt handle, der mit Bezug auf das weitere Vorgehen gegenüber der EU nichts präjudiziere. Weder sei mit den bilateralen Verträgen ein späterer EU-Beitritt vom Tisch, noch seien sie ein Zwischenschritt zu diesem Ziel, sondern wir würden diese Verträge in den nächsten Jahren in verschiedenen Etappen umsetzen. Dann, wenn sich die Auswirkungen voll zeigen, hätten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Jahre 2008 nochmals Gelegenheit, über die Weiterführung dieser Verträge zu befinden, sofern sie dies wünschen sollten. Damit ist es uns wohl gelungen, auch die EU-Skeptiker davon zu überzeugen, dass sie diesen Wirtschaftsverträgen zustimmen können, ohne befürchten zu müssen, damit die Schleusen für einen raschen EU-Beitritt geöffnet zu haben. Diese Vorsicht hat sich in einem sehr deutlichen Abstimmungsergebnis, praktisch ohne "Röstigraben", ausbezahlt. Daran, glaube ich, müssen wir uns heute erinnern.

Deshalb bitte ich Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und den Gegenvorschlag abzulehnen, weil das Festhalten an der gegenwärtig geltenden Kompetenzordnung für die Zukunft nichts verbaut, auch nicht einen zukünftigen EU-Beitritt.