Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-06-07
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-06-07
Wortprotokoll
Nach geltendem Recht ist es bereits möglich, dass mehrere Grundversorgungskonzessionen vergeben werden. Das beschränkt sich allerdings auf die regionale Aufteilung der Konzessionsgebiete. Es ist heute schon möglich, zum Beispiel die Grundversorgung für den Kanton Graubünden oder den Kanton Jura einer Anbieterin zu geben und für die anderen Kantone einer anderen. Jetzt soll im Gesetz neu eingeführt werden, dass man nicht nur nach Regionen unterscheiden kann, sondern auch nach Dienstleistungen. Man könnte zum Beispiel sagen, die Gesellschaft X übernimmt die Telefonie, und die Gesellschaft Y übernimmt die Sprechkabinen.
Nun ist die Grundversorgungsverpflichtung nicht einfach nur eine Last, sondern auch ein vom Image her gesehen unschätzbarer Wert. Es kommt nicht von ungefähr, dass die Swisscom - auch wenn sie sagt, es liege eine Kostenunterdeckung bei der Grundversorgung vor - immer wieder freiwillig und ohne Entschädigung eben diese Grundversorgung erbringt. Keiner der interessierten Anbieterinnen wäre es möglich gewesen, alle Grundversorgungsdienste landesweit zu garantieren. Das wird sich aufgrund der gewachsenen Marktstrukturen und der via Monopolerträge finanzierten Ausgangslage der Swisscom auch nicht so schnell ändern. Das gilt umso mehr, wenn der Inhalt der Grundversorgung ausgedehnt werden sollte - und das wird er ja, er wird ja ständig ausgedehnt.
Will man auch den anderen Anbieterinnen ermöglichen, die Grundversorgung zu erbringen, und soll die bereits nach geltendem Recht vorgegebene Ausschreibung nicht einfach toter Buchstabe bleiben, muss die Aufteilung auch nach Diensten ermöglicht werden. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht, dass alle Fernmeldedienstanbieterinnen die ungedeckten Kosten der Grundversorgung durch die Bezahlung von Konzessionsgebühren mitfinanzieren müssen, bleibt die Finanzierung der Grundversorgung unabhängig von der Anzahl der Konzessionen gewährleistet.
Deshalb ersuche ich Sie, der Mehrheit zu folgen.