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preparatory:AB 56373

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-07

Wortprotokoll

Bei Artikel 4a Absatz 3ter geht es um eine Einsparung von 50 Millionen Franken im Personalbereich. Wir haben bei diesem Pauschalbetrag von 50 Millionen keine Differenz zum Nationalrat. Wir haben letztes Mal beschlossen, dass die Einsparung von 50 Millionen Franken im normativen Bereich, also durch Änderung der gesetzlichen Grundlagen erreicht werden soll. Der Nationalrat will diese Bestimmung streichen und damit diese Kürzung offener ausgestalten; die Zielsetzung könnte also auch erreicht werden, indem Personal abgebaut wird. Das ist die Differenz.

Grundsätzlich sind wir schon der Meinung, dass man auch den normativen Bereich überprüfen soll: Sind die Bedingungen, wie sie gesetzlich festgelegt sind, im Quervergleich richtig oder nicht? Dass nur mit Personalabbau Einsparungen vorgenommen werden, war nicht die Meinung dieses Beschlusses. Deshalb haben wir Ihnen jetzt bei Absatz 3ter eine Modifikation beantragt, wo wir sagen, die Kürzung nach Absatz 1bis sei "unter Einschluss von Anpassungen" in den bestehenden Rechtsgrundlagen vorzunehmen. Wir lassen die Variante des Nationalrates also offen und fügen unsere Variante in Bezug auf den normativen Bereich hinzu.

In diesem Zusammenhang ist noch ein Hinweis auf die Petition zu machen, die vonseiten des Personals eingereicht worden ist. Diese Petition betrifft am Rande selbstverständlich auch das Entlastungsprogramm; es enthält sehr unterschiedliche Forderungen bezüglich Kündigungen, Pensionskasse usw. Es ist die Auffassung der Kommission, dass die darin enthaltenen Forderungen korrekt und auf rechtlich saubere Art geprüft und - wenn man zu dem entsprechenden Schluss kommt - teilweise oder auch ganz erfüllt werden sollen. Es ist aber nicht Aufgabe der Kommission, jetzt diese Petition zu behandeln. Die Petition ist an das Büro gegangen; das Büro wird die verschiedenen Inhalte der Petition den zuständigen Kommissionen zuweisen, und die zuständigen Kommissionen werden sich mit diesen Fragen auseinander setzen.

Für uns geht eigentlich nur mit der Flexibilisierung in Absatz 3ter eine geringfügige Berücksichtigung dieser Petition einher.

Wir beantragen Ihnen, der Neufassung von Absatz 3ter zuzustimmen, wie Sie sie auf der Fahne vorfinden.