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Metzler Ruth · Bundesrat · 1999-12-20

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 1999-12-20

Wortprotokoll

Nach Einführung des "Papierlosen-Artikels" durch den Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Asyl- und Ausländerbereich am 1. Juli 1998 stieg der Anteil von Asylsuchenden, die Ausweispapiere abgaben, zuerst von bisher 28,2 auf 37,8 Prozent an. Er ist dann aber ab April dieses Jahres wieder auf den Wert von 28,2 Prozent gesunken. Im November dieses Jahres ist der Wert wieder auf 29,4 Prozent gestiegen. Es trifft somit zu, dass diese Bestimmung bisher nicht zu einer vermehrten Abgabe von vollzugsgenüglichen Ausweispapieren und damit zu Erleichterungen beim Vollzug von Wegweisungsverfügungen geführt hat. Eine administrative Mehrbelastung der Verwaltung ist wegen dieses Artikels aber nicht zu verzeichnen.

Für den fehlenden Erfolg der Bestimmung sind drei Gründe massgebend:

1. Die Bestimmung ist im Laufe der parlamentarischen Debatte mit zwei wesentlichen Einschränkungen versehen worden: Sie ist nur auf Personen anwendbar, die keine entschuldbare Begründung für das Fehlen von Ausweisen geltend machen können. Sie ist nicht anwendbar auf Personen, die nicht offensichtlich haltlose Asylgründe vorbringen. Diese beiden Einschränkungen sind Ursache dafür, dass der Artikel nur in wenigen Fällen anwendbar ist.

Es ist im Übrigen davon auszugehen, dass bei einer erheblichen Anzahl der über 5500 anderen Nichteintretensentscheide, die das Bundesamt für Flüchtlinge 1999 gefällt hat, ebenfalls keine Ausweise vorhanden waren, jedoch ein anderer Nichteintretensgrund angewendet werden konnte, wie z. B. bei Entscheiden bezüglich Personen, die aus Safe countries stammen.

2. Die Empfangsstellen waren aufgrund des ausserordentlich hohen Gesucheingangs betreffend Personen aus Kosovo nicht in der Lage, alle Nichteintretensfälle bereits dort zu entscheiden.

3. Es ist darauf hinzuweisen, dass die aufgrund des "Papierlosen-Artikels" gefällten Nichteintretensentscheide selten sofort vollziehbar sind, weil eben gerade keine Reisepapiere vorhanden sind. Je nach Herkunftsland und je nachdem, ob die Identitätsangaben des Asylsuchenden richtig oder falsch sind, kann die Papierbeschaffung längere Zeit dauern. Mit der neu geschaffenen Abteilung "Vollzugsunterstützung" im Bundesamt für Flüchtlinge sollen diesbezüglich aber Verbesserungen erzielt werden.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass alternativ zum "Papierlosen-Artikel" ein Anreizsystem geprüft werden sollte, mit dem die Asylsuchenden vermehrt dazu bewogen werden können, ihre Papiere abzugeben.

Am 23. Dezember des letzten Jahres ist die aus Bundes- und Kantonsvertreterinnen und -vertretern paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe "Finanzierung Asylwesen" eingesetzt worden mit dem Auftrag, neue Finanzierungsmodelle für ein kostengünstigeres Asylwesen zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe wird ihren Schlussbericht, der auch Vorschläge für einen verbesserten Vollzug durch ein Anreizsystem enthält, im Januar des nächsten Jahres abliefern. Der Bundesrat wird dann auf der Grundlage dieses Berichtes über das weitere Vorgehen entscheiden.