Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2005-06-08
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-08
Wortprotokoll
Wir haben uns in diesem Rat bereits einmal ausführlich mit dem Thema Transparenz betreffend Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung befasst. Dies vor gut zwei Jahren, als es darum ging, zwei Vorstösse zu dieser Thematik zu überweisen.
Schon damals habe ich auf die von der Schweizer Börse erlassenen Richtlinien mit praktisch verbindlichem Charakter und den ergänzenden Swiss Code betreffend Transparenz bei den Verwaltungsratsgehältern und den Bezügen der Wirtschaft hingewiesen. Ich war der Meinung, dass die Anliegen der Vorstösse damit bereits weitgehend erfüllt seien, mit Ausnahme der individuellen Offenlegung aller einzelnen Gehälter. Wenn überhaupt, so sagte ich damals, so sei gründlich abzuklären, ob und wieweit zusätzlicher Handlungsbedarf bestehe und wie die Anliegen in das umfassende Revisionsprojekt Corporate Governance einzufügen seien.
Der Bundesrat legt uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine separate Änderung des Obligationenrechtes vor. Damit soll die Frage der Transparenz betreffend Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung neu geregelt werden. Es gilt nun, in aller Nüchternheit zu beurteilen, ob die uns vorliegenden gesetzlichen Regelungen tatsächlich der Schaffung von Transparenz bei Gesellschaften mit kotierten Aktien dienen.
Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der Transparenz der Entschädigungen wird hauptsächlich mit der Vermeidung von Interessenkonflikten und der Rechenschaftspflicht begründet. Hinter dieses Ziel kann ich mich zu hundert Prozent stellen. Ich hege aber Zweifel, ob das Ziel mit den vorliegenden Gesetzesänderungen erreicht wird.
Wie ich bereits das letzte Mal dargelegt habe, wurde seitens der Wirtschaft rasch und adäquat auf vorliegende Missstände - die hat es gegeben - reagiert. Ich vertrete aber nach wie vor die Auffassung, dass die bestehenden Lücken, wie sie in der Botschaft des Bundesrates geltend gemacht werden, für die kotierten Unternehmungen mit den SWX-Richtlinien bereits wirksam geschlossen worden sind. Aus dieser Optik ist eine Überführung der Selbstregulierung ins Obligationenrecht nicht zwingend. Mit den uns vorliegenden Gesetzesänderungen werden neue Regelungen geschaffen, die letztlich, so meine ich, gegenüber heute wenig bringen.
Ich frage mich auch, ob wir mit den Gesetzesänderungen, wie sie der Bundesrat vorsieht, nicht einen Schritt zu weit gehen, bedingt doch die Einzelbeurteilung seitens der Aktionäre eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Aufgaben und den individuellen Leistungen der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder zugunsten der Aktionäre. Ich traue dies den Aktionären durchaus zu. Ob aber eine weitere Öffentlichkeit auch bereit ist, sich dieser Aufgabe zu unterziehen, wage ich zu bezweifeln; da liegt letztlich mein Problem. Angesichts dieses Zwiespalts scheint es mir nach wie vor vernünftiger, primär den Gesamtbetrag der ausgeschütteten Entschädigungen des Verwaltungsrates und das höchste Salär öffentlich zu machen.
Eine der Begründungen für die Einzeloffenlegung ist zudem die, dass von der individuellen Veröffentlichung eine Reduktion der Beträge erwartet wird. Ich schliesse mich hier der Beurteilung von Kollegin Leumann an, wonach die Erfahrungen im Ausland eine andere Sprache sprechen und die Umsetzung der Vorlage einen massiven Schub bei den Gehältern der Führungskräfte und der Verwaltungsräte auslösen wird.
Alles in allem bin ich mit der Vorlage nicht glücklich. Die Beratungen in der Kommission haben meine Bedenken auch nicht zerstreut. Ich habe keinen Nichteintretensantrag gestellt, werde ihn auch heute nicht stellen, weil ich weiss, dass es schlicht nicht opportun ist, dass man auf diese Vorlage nicht eintritt. Ich werde aber dieser Vorlage in der Gesamtabstimmung nicht zustimmen, wenn der Rat den Minderheitsanträgen zustimmt.