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David Eugen · Ständerat · 2005-06-08

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-08

Wortprotokoll

Bei Absatz 4 haben wir uns dem Nationalrat und dem Bundesrat angeschlossen, und zwar in dem Sinne, dass der Gesamtbetrag für die Geschäftsleitung und der höchste auf ein Mitglied der Geschäftsleitung entfallende Betrag zu publizieren sind - wobei der Höchstbetrag ja in jedem Fall den Chef der Geschäftsleitung betreffen wird. Wir erachten das als richtig, vor allem deswegen, weil hier wirklich der Verwaltungsrat seine Verantwortung wahrzunehmen hat. Es geht nicht um einen Interessenkonflikt zwischen GV und Verwaltungsrat oder um Selbstbedienung im Verwaltungsrat, sondern es ist [PAGE 546] die Aufgabe des Verwaltungsrates, dies zu überwachen und auch zu regeln und zu entscheiden. Immerhin scheint es uns sehr wichtig zu sein, dass die Entschädigung des CEO, also des Chefs, einzeln publiziert und dargelegt wird. Das ist ja bis heute so in dieser Form nicht der Fall.

Wir empfehlen die Lösung der Mehrheit.

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