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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-06-08

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-08

Wortprotokoll

Es ist erfreulich, dass wir damit faktisch am Ende der Reform des Bundesgerichtsgesetzes sind. Das ist das Wichtigste. Dass das möglich geworden ist, ist im Wesentlichen Ihnen zu verdanken, Herr Bundesrat. Dass es anscheinend auch ohne Referendumsdrohung möglich geworden ist, ist doppelt erfreulich. Ich erlaube mir doch, das hier festzuhalten.

Ich danke aber auch der Kommission dafür, dass sie diese letzte Differenz bereinigt und die Erklärung abgegeben hat, die wir soeben gehört haben. Das Problem des Rechtsschutzes in Raumplanungssachen ist damit nicht erledigt, aber die Angelegenheit ist heute tatsächlich nicht zum Entscheid reif, auch in der Sache nicht. Im Gesetzgebungsverfahren ist dieses Problem zu kurz gekommen. Die Baudirektorenkonferenz hat sich für eine Lösung engagiert, wie sie [PAGE 553] unser Rat beschlossen hatte. Ein intensiveres Gespräch mit den Kantonen wird noch zu führen sein. Die Frage ist aber auch inhaltlich offen; es geht um das Problem der Koordination zwischen Raumplanungsgesetz und Umweltschutzgesetz und um die Frage, ob nicht vermehrt räumlich differenziert werden müsse und ob nicht die Umweltschutzfragen vermehrt in die Raumplanungsprozesse integriert werden könnten.

Meiner Meinung nach ist der Ansatzpunkt der Rechtsprechung durchaus überzeugend. Aber es stellt sich eine Reihe von politischen Fragen. Sie sind in den letzten Monaten auch in der RK und in der UREK aufgetaucht. Ich denke an die Diskussion über die UVP, über das Verbandsbeschwerderecht, an die Diskussion über die parlamentarische Initiative Hofmann Hans, aber auch an unsere Diskussion über die Einkaufszentren, die Parkplätze, die Revision des Raumplanungsgesetzes und die Landwirtschaftspolitik. Diese Reformen sind unterwegs, zu einem guten Teil in der Verwaltung, im Bundesrat, aber auch im Parlament. Sogar in dieser Session werden wir noch einmal Gelegenheit haben, zu der von Herrn Wicki erwähnten Motion Stellung zu nehmen. Damit werden sich auch wieder Rechtsschutzfragen stellen, die dann in diesem Sachzusammenhang beantwortet werden können.