Maissen Theo · Ständerat · 2005-06-08
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-08
Wortprotokoll
Die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA haben auf dramatische Art und Weise gezeigt, welche Gefahren von nichtmilitärischen Luftfahrzeugen in der Hand von Terroristen ausgehen können. Zwar darf angenommen werden, dass die Schweiz nicht primäres Ziel eines solchen Angriffes sein dürfte, es ist aber trotzdem angebracht, vorausschauende Massnahmen zu treffen. Die Situation der Schweiz ist territorial diesbezüglich sowieso speziell. Es ist ein verhältnismässig kleines Territorium, und wir haben dichtbesiedelte Räume nahe an den Grenzen, das heisst, wir sind einer besonderen Gefahr von Verletzungen des Luftraumes ausgesetzt, was vor allem auch bedeutet, dass wir recht kurze Vorwarnzeiten haben.
Einige Nachbarländer haben sich mit Mitteln und Strategien gerüstet, um mehr Sicherheit gegenüber solchen neuen Bedrohungen zu haben. Die Schweiz verfügt über wertvolle Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Frankreich im Bereich der Sicherung des Luftraums, die man im Rahmen der Organisation des G8-Gipfels in Evian vom 1. bis 3. Juni 2003 machen konnte. Die Zusammenarbeit erfolgte damals auf der Basis einer technischen Vereinbarung der Regierungen von Frankreich und der Schweiz, und man konnte nach Abschluss dieses Anlasses doch feststellen, dass sich das Dispositiv alles in allem bewährt hatte. In der Folge haben dann die Schweiz und Frankreich eine Absichtserklärung unterzeichnet, in der man festgelegt hat, man wolle Verhandlungen führen mit dem Ziel, einen rechtlichen Rahmen für die ständige Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Luftpolizei zu schaffen.
Der Bundesrat hat in der Folge am 17. November 2004 einen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Frankreich gutgeheissen. Dieser regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der beiden Staaten im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft. Die Kooperation mit Frankreich bezweckt die Erleichterung des gegenseitigen systematischen Informationsaustausches über die allgemeine Luftlage sowie die Verbesserung der Interventionsmöglichkeiten beider Partner bei einer konkreten Bedrohung. Unter dem Kommando des Gastlandes sind grenzüberschreitende Luftpolizeieinsätze möglich. Auf die Souveränität der beiden Staaten und auf geltende bilaterale Abkommen wird Rücksicht genommen. Die Zusammenarbeit ist für die Eidgenossenschaft mit keinen finanziellen Verpflichtungen verbunden. Weder Frankreich noch die Schweiz werden für die jeweiligen Luftpolizeieinsätze entschädigt.
Der Ständerat ist bei diesem Geschäft Zweitrat. Der Nationalrat hat die Vorlage am 7. März dieses Jahres mit 129 zu 12 Stimmen genehmigt. Ihre Kommission hat sich am 8. April mit dem Geschäft befasst und beantragt Ihnen, darauf einzutreten.
Konkret betrifft die Zusammenarbeit also den gegenseitigen systematischen Informationsaustausch über die allgemeine Luftlage, das heisst, die Schweiz vermittelt Frankreich das jeweilige Luftlagebild, und Frankreich seinerseits liefert der Schweiz das Luftlagebild vom Nordkap bis in die Türkei. Zudem werden die Interventionsmöglichkeiten bei Vorliegen einer konkreten Bedrohung abgestimmt, das heisst konkret: Unter Kommando des Gastlandes sind die Luftpolizeieinsätze über die Grenze hinaus bis hin zum Warnschuss mit Hilfe von Infrarotlockzielen möglich, das heisst Warnschüsse mit sogenannten Flairs. Ausgeschlossen sind ganz klar Warnschüsse mit scharfer Munition oder gar ein Zerstörungsschuss. Vom Geltungsbereich ausgenommen sind Bedrohungen militärischer Natur. Für uns als ratifizierendes Organ ist sodann wichtig, dass die Souveränität beider Staaten und vor allem die Neutralität der Schweiz mit diesem Abkommen gewahrt bleiben.
Noch ganz kurz einige Bemerkungen zu den finanziellen und personellen Auswirkungen: Das Abkommen beinhaltet keinerlei finanzielle Verpflichtungen für den Bund. So müssen, wie erwähnt, weder Frankreich noch die Schweiz für die Leistungen ihrer Luftpolizei entschädigt werden. Hingegen muss die Einrichtung technischer Systeme zum Informationsaustausch finanziert werden. Während die Grundkosten auf 70 000 Franken geschätzt werden, belaufen sich die jährlichen Kosten, inklusive Wartung, auf 110 000 Franken. Sowohl die erwähnten Grundkosten als auch die wiederkehrenden Aufwendungen werden mit Mitteln aus dem ordentlichen Budget des VBS finanziert. Zusätzliches Personal ist nicht vorgesehen. Die Trainingsmissionen der Luftpolizei sind im aktuellen Budget bereits enthalten. Es genügt somit, die Verfahren anzupassen, was mit keinerlei Kostensteigerungen verbunden ist.
Abschliessend noch eine Feststellung, die im Zusammenhang mit diesem Abkommen bezüglich der Leistungsfähigkeit der schweizerischen Luftwaffe steht: Frankreich ist in der Lage, an 7 Tagen in der Woche und an 365 Tagen im Jahr [PAGE 537] innert Minuten zu intervenieren. Die Schweiz ist zu einer solch intensiven Bereitstellung in normalen Zeiten nicht in der Lage. Die entsprechende Sicherheit kann jeweilen erzeugt werden, wenn in besonderen Lagen die Luftwaffe ihren Bereitschaftsgrad erhöht, wie zum Beispiel anlässlich des WEF in Davos oder des G8-Gipfels in Evian.
Die Schweiz nimmt diese Lücke bewusst in Kauf. Aber wir müssen wissen, dass diese Einsätze heute auch bei einem erhöhten Bereitschaftsgrad der Luftwaffe auf längere Zeit möglich sind, weil wir 33 F/A-18-Flugzeuge und die Tiger-Flugzeuge haben. Wenn dann aber die Tiger ausgedient haben, wird es ohne eine Flugzeugbeschaffung nicht mehr möglich sein, über längere Zeit diesen Bereitschaftsgrad zu erhalten. Wenn wir die erforderliche Sicherheit mit diesem Abkommen anstreben, bedeutet das für mich, dass wir irgendeinmal in nächster Zeit über die Frage des Ersatzes der Tiger-Flugzeuge diskutieren müssen. Das ist im Zusammenhang mit diesem Abkommen zu erwähnen, dem einige Bedeutung beizumessen ist.
Die Kommission beantragt Ihnen, auf das Geschäft einzutreten und der Ratifizierung zuzustimmen.