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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-06-09

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-06-09

Wortprotokoll

Ich glaube, wir sind uns in der Sache einig: Eigentlich ist die Weitergabe von Prepaidkarten sogar etwas Begrüssenswertes. Man kann als "Götti" seinem Patenkind eine Prepaidkarte bezahlen. Das [PAGE 567] wird auch sehr häufig gemacht, als Geschenk, zum Teil vielleicht als Einstieg, um ein Handy überhaupt benützen zu können. Problematisch ist es erst dann, wenn bewusst kriminell vorgegangen wird. Das ist ein Problem für die Strafverfolgungsbehörden.

Wir haben mit den Providern Kontakt aufgenommen, um mit ihnen die Möglichkeit zu prüfen, die Qualität der eingetragenen Adressen zu prüfen. Es geht eben nicht nur darum, dass ein Dritter die Karten benützt, die unter anderem Namen gekauft wurden, sondern auch darum, die Angaben der Käufer besser zu verifizieren.

Es sind nun folgende Massnahmen getroffen worden - ich hoffe, das gehe in die Richtung der Frage, die Herr Reimann beantwortet haben will -: Die Käufer werden von den Providern beziehungsweise den Händlern darauf aufmerksam gemacht, dass die Weitergabe möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen hat, beispielsweise eine Strafverfolgung wegen Begünstigung, wegen Mittäterschaft, wegen Gehilfenschaft zu Geldwäscherei oder zu Drogenhandel. Das kann auf dem Formular stehen, das man für die Registrierung ausfüllen muss, oder dann im Benutzerhandbuch, das mit den SIM-Prepaidkarten abgegeben wird. Das sind die konkreten Arbeiten, die wir mit den Providern eingeleitet haben.

Die Provider kontrollieren selber, ob allenfalls ein Massenkauf vorliegt, der auf einen Weiterverkauf im kriminellen Sinne schliessen lässt. Wenn es sich um einen Vertragshändler handelt, der alle Karten auf sich registrieren lässt, nicht aber Name und Adressen der Kunden erfasst, so wird das Vertragsverhältnis aufgelöst. Die Strafverfolgungsbehörden wurden aufgefordert, alle bekannten Fälle dem Dienst für besondere Aufgaben in unserem Departement zu melden; das ist dieser Überwachungsdienst. Dieser registriert diese Angaben und versucht dann, im Einzelfall Abklärungen zu treffen. So entsteht ein systematischer Überblick darüber, wo derartige Massenkäufe häufig vorkommen, wo die Registrierung zum Beispiel schlampig oder gar nicht vorgenommen wurde. Sodann macht der Dienst für besondere Aufgaben auch selber Stichproben im Telefonverzeichnis, um die Qualität der Einträge und ihre Wahrhaftigkeit zu prüfen.

Ende August 2005 wird unser Departement einen Bericht über die Ergebnisse dieser eingeleiteten Massnahmen verfassen und dabei auch die Resultate der Arbeiten der Provider einfliessen lassen. Wenn sich all diese Massnahmen als noch untauglich erweisen sollten, dann würden wir weitere Massnahmen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe prüfen. Der Gesamtbundesrat ist darüber auf dem Laufenden und auch mit diesem Vorgehen einverstanden.