Lexipedia

Lauri Hans · Ständerat · 2005-06-13

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-13

Wortprotokoll

Gemäss bisherigem Recht wird der Bericht zum Finanzplan von der Bundesversammlung zur Kenntnis genommen. Der Nationalrat möchte das nun ändern und den Finanzplan vom Parlament genehmigen lassen.

Mit einem Beschluss auf Kenntnisnahme bestätigt die Bundesversammlung, dass sie vom Inhalt des Berichtes zum Finanzplan Kenntnis genommen hat, ohne jedoch dazu Stellung zu nehmen. Genehmigen bedeutet im Gegensatz dazu, dass man mit dem Inhalt einverstanden ist. Die Genehmigung umfasst das ganze vorgelegte Dokument, Änderungen in einzelnen Punkten sind ausgeschlossen. Wollte man auf einzelne Teile Einfluss nehmen, so müsste man über den Finanzplan beschliessen.

Nach kurzer Diskussion über diese Thematik kam Ihre Kommission zum Schluss, es sei nicht opportun, die hier mit dem Hinweis auf die drei Begriffe nur ganz kurz angetönte Problematik, die beim Erlass des Parlamentsgesetzes breit diskutiert wurde, im Rahmen der Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes neu zu thematisieren.

Deshalb möchten wir am geltenden Recht festhalten.

Lauri Hans · Ständerat · 2005-06-13 | Lexipedia | Lexipedia