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Lauri Hans · Ständerat · 2005-06-13

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-13

Wortprotokoll

Bei Artikel 94 besagt die Fahne, die Kommission wolle am geltenden Recht festhalten. Ich schlage vor, dass Herr Reimann anschliessend seinen Antrag begründet und ich im Nachgang dazu Stellung nehme.

Die neuen Absätze 1 und 2 von Artikel 94 des Parlamentsgesetzes über die Differenzregelung beim Voranschlag und bei den Nachtragskrediten waren im Nationalrat stark umstritten. Der Entscheid fiel schliesslich mit 93 zu 65 Stimmen.

Obwohl in Ihrer Kommission während der Debatte vorerst unterschiedliche Meinungen vertreten wurden, fiel der Entscheid schliesslich sehr deutlich zugunsten des geltenden Rechtes beziehungsweise der Position des Bundesrates und damit gegen die neue Bestimmung des Nationalrates aus. Einerseits wurde argumentiert, der Vorteil des neuen Absatzes 1 gemäss Nationalrat stelle sicher, dass ein verfassungsmässiges Ergebnis resultiere. Es gehe darum, ausdrücklich festzuhalten, dass sich auch die Einigungskonferenz nicht über die Schuldenbremse hinwegsetzen könne. Andererseits sprach man sich dafür aus, die Handlungsfreiheit der Einigungskonferenz möglichst wenig einzuschränken. In einer von der Kommission angeforderten Stellungnahme zur Verfassungsmässigkeit des Entscheides des Nationalrates befand das Departement, eine Verfassungswidrigkeit der neuen Bestimmung sei nicht ersichtlich.

Persönlich gehe ich davon aus, dass die in der Bundesverfassung verankerte und in den Artikeln 13 bis 18 des neuen FHG konkretisierte Schuldenbremse in klarer Weise auch für die Arbeit und den Antrag der Einigungskonferenz gilt. So gesehen bringt der vom Nationalrat eingefügte neue Absatz nichts anderes als die Bestätigung eines ohnehin bestehenden Zustandes. Ob diese Bestätigung nötig ist und ob man sie will, präsentiert sich damit als eine politische Frage, meines Erachtens ohne direkte materielle Auswirkung.

Ihre Kommission hat ein zusätzliches Regelungsbedürfnis verneint, und sie will deshalb am geltenden Recht festhalten.

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