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David Eugen · Ständerat · 2000-06-15

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-15

Wortprotokoll

Ich möchte mich vor allem mit den Argumenten betreffend den Gegenvorschlag auseinander setzen. Es wurde geltend gemacht, dass vor allem auch formelle Gründe gegen diesen Gegenvorschlag und für Nichteintreten sprechen würden.

Wenn Sie die neue Bundesverfassung anschauen, stellen Sie fest, dass wir neu beschlossen haben, dass sich das Parlament ausdrücklich am Zielfindungsprozess für die Aussenpolitik beteiligen soll und - so, wie der Verfassungstext in Artikel 166 der Bundesverfassung formuliert ist - beteiligen muss. Nach meiner Überzeugung sind wir gar nicht frei in der Frage, ob wir uns als Organ des Bundes an der Aussenpolitik beteiligen wollen oder nicht. Ich denke, die neue Verfassung hat hier auch für das Parlament eine neue Verantwortung gebracht. Darin liegt keine Änderung der Kompetenzordnung; es bleibt dabei, dass der Bundesrat die Aussenpolitik führt, aber die Verfassung sagt, dass wir uns daran beteiligen sollen und müssen. Es ist klar, dass diese Beteiligung nicht in der alltäglichen Aussenpolitik geschehen kann. Aber ich bin der Meinung - wie das auch Herr Hofmann erwähnt hat -, dass sich das Parlament an den zentralen Fragen der Aussenpolitik dieses Landes aufgrund der Verfassung beteiligen muss. Wir müssen unseren Standpunkt einbringen.

Es wurde auch ausgeführt, dass der einfache Bundesbeschluss nicht das richtige Mittel sei, um diese Beteiligung wahrzunehmen, um sich am Zielfindungsprozess in der Aussenpolitik zu beteiligen.

Ich glaube, dass der einfache Bundesbeschluss jenes Mittel ist, das dem Bundesrat in geeigneter Form die parlamentarische Meinung bezüglich des Zieles mitteilt. Es ist klar, dass der Bundesrat Adressat dieser Zielsetzung ist und nicht etwa das Volk. Es ist auch ganz klar, dass das Volk durch einen solchen Gegenvorschlag in keiner Weise gebunden ist, wohl aber der Bundesrat. Wenn wir im Parlament Ziele beschliessen, ist die Regierung an diese Zielsetzungen gebunden. Darüber bin ich mit denjenigen einig, die eben auch eine Verbindlichkeit darin sehen.

Nun kann man die Opportunität einer solchen Zielsetzung durchaus infrage stellen, vor allem dann, wenn sich ein Graben zwischen der Regierung und dem Parlament auftut. Hier ist es aber gerade umgekehrt: Der Bundesrat schlägt uns dieses Ziel vor, wir oktroyieren ihm nicht ein Ziel auf, das er selbst ablehnt; sondern wir finden uns hier im Zielfindungsprozess in Übereinstimmung mit der Regierung. Daher resultieren durch die Verbindlichkeit dieser Zielsetzung meiner Meinung nach auch keine Nachteile in irgendeiner Form für unsere Aussenpolitik in den nächsten vier Jahren.

[PAGE 361] Als weiterer Vorwand wird vorgebracht, die Abstimmung über die bilateralen Verträge stünde einem solchen Gegenvorschlag entgegen. Wenn Sie das Datum der Botschaft ansehen, stellen Sie fest, dass uns die Botschaft am 27. Januar 1999 vorgelegt worden ist, also lange vor dieser Abstimmung. Es ist auch so, dass sich viele Mitglieder des Nationalrates, aber auch Ihres Rates zu dieser Volksinitiative und zum Gegenvorschlag geäussert haben, und zwar vor den Wahlen.

Eine der Fragen, die uns unterbreitet wurden, lautete: "Sind Sie der Meinung, dass Sie dieser Initiative oder diesem Gegenvorschlag zustimmen können, ja oder nein?" Es haben sehr viele Mitglieder beider Räte geantwortet. Einige mit Nein, einige mit Ja, und einige haben überhaupt nicht geantwortet. Ich selber habe geantwortet, und ich habe das vor den Wahlen gemacht. Ich glaube daher, dass die Aussage, man wolle in dieser Sache irgendjemanden hintergehen, nicht zutrifft, denn dieser Entscheidfindungsprozess hat eine lange Vorgeschichte und wurde insbesondere vor den Herbstwahlen transparent, öffentlich dargelegt.

Natürlich gibt es einige, die sich ihre Meinung mit Blick auf die bilateralen Verträge in einer bestimmten Richtung gebildet haben. Das ist eine persönliche Position, die man einnehmen kann. Es gibt auch andere Umstände. Man kann daraus nicht ableiten, wir hätten nicht transparent gemacht, wie wir zu diesem Vorschlag stehen.

Der letzte Punkt, den ich bezüglich des Formellen wichtig finde, ist, dass uns das Nichteintreten insbesondere auch der Möglichkeit beraubt, Alternativen vorzusehen. Es gibt Mitglieder des Rates, die andere Ziele vorschlagen. Der Vorschlag von Herrn Reimann ist aus meiner Optik nicht völlig daneben. Ich bin ein Befürworter des EU-Beitrittes und habe das auch immer gesagt, aber ich bin überrascht, dass er diesen Vorschlag macht, denn dieser Vorschlag unterstützt die bundesrätliche Politik, und ich bin deshalb überrascht, weil er aus der SVP-Fraktion kommt. Das ist für mich kein Vorschlag, der die Möglichkeit des Bundesrates, hier weiter aktiv zu sein, beschränkt, im Gegensatz zum blossen Nichteintreten, das einfach ein Nein ist.

Eine inhaltliche Überlegung: Wenn Sie auf diesen Gegenvorschlag nicht eintreten, bedeutet das für mich, dass Sie die bisherige Politik des Bundesrates nicht mittragen wollen, dass Sie diese Politik, wie sie der Bundesrat seit acht Jahren betreibt, nicht mittragen können.

Sicher trifft es nicht zu, dass das, was im Gegenvorschlag formuliert ist, einen Kurswechsel bedeuten würde. Es bedeutet, jedenfalls aus der Sicht der bundesrätlichen Politik, ein Weiterführen der bisherigen, achtjährigen Politik. Wenn wir jetzt dazu Nein sagen, dann muss man das dahingehend interpretieren, dass wir diese Politik ablehnen. Insofern beteiligen wir uns damit auch an der aussenpolitischen Zielsetzung. Dann haben wir - mit anderen Worten - in dieser Legislatur hierfür kein Ziel.

Was bedeutet das? Aus meiner Sicht bedeutet das eine Schwächung der Schweiz, und zwar aussenpolitisch wie innenpolitisch. Aussenpolitisch erleidet der Bundesrat einen Verlust seiner Legitimationsbasis für die Verhandlung mit unseren aussenpolitischen Partnern, insbesondere in Europa; innenpolitisch hat die Bevölkerung keine klare Vorstellung davon, was der Bundesrat, die Regierung und das Parlament eigentlich wollen.

Daher finde ich, dass wir uns diesem Zielfindungsprozess nicht entziehen dürfen. Wir sollten auf ihn eintreten und über die möglichen Ziele diskutieren. Wir sollten alle Varianten, insbesondere auch die Variante von Kollege Reimann, mit einbeziehen und nachher materiell entscheiden, welches Ziel wir in der jetzigen Phase für die Legislatur der nächsten vier Jahre festsetzen möchten.