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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-06-13

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-13

Wortprotokoll

In Ergänzung zu dem, was der Kommissionspräsident gesagt hat - oder sagen wir: in einer anderen Darstellungsweise -, komme ich kurz auf vier Punkte zu sprechen:

1. Fiskalpolitisch ist nicht klar, ob man dann mehr Abgaben oder mehr Gebühren erheben soll, ob das eine Anweisung wäre, die Budgetprozesse in diesem fiskalpolitischen Bereich zu nutzen.

2. Es könnte sein, dass der Minderheitsantrag die Verwaltungspraxis meint und einfach sagt: Überall dort, wo wir eine Möglichkeit haben, Mehreinnahmen zu generieren - in Anwendung von Verordnungen zum Beispiel -, soll man das tun.

3. Die Bestimmung ist budgetrechtlich zu verstehen. Herr Leuenberger hat mit Recht in Artikel 18 Absatz 2 den Hinweis gefunden, man solle "die sich bietenden Sparmöglichkeiten" nutzen. Er sagt in einer bestimmten Logik, dann solle man auf der anderen Seite auch die sich bietenden Mehreinnahmen nutzen. Das ist seine Überlegung.

4. Es gibt die Realpolitik, und die Realpolitik ist eben die, dass das überdurchschnittliche Wachstum der Staatsausgaben in den letzten Jahren zu dem geführt hat, was letztlich die Schuldenbremse zur Folge hatte. Wie Herr Lauri, zusammengefasst, mit Recht gesagt hat, wollen wir jetzt diese Schuldenbremse einmal genau so, wie sie gestaltet wurde, auch in die neue Fassung des Finanzhaushaltgesetzes übernehmen. Wir wollen beobachten, wie sich das entwickelt. Es könnte sein, dass da und dort - vielleicht nicht gerade in diesem Punkt - Anpassungsbedarf entsteht.

Deshalb ersuche ich Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.