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Schweiger Rolf · Ständerat · 2000-06-15

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-15

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, auf einen staatsrechtlichen, die direkte Demokratie betreffenden Aspekt einzugehen.

Es ist die wohl zentralste Eigenart der direkten Demokratie, dass in allen wichtigen Belangen dem Souverän die letzte Entscheidung zukommt oder via ein Referendum die letzte Entscheidung obliegen könnte. In aller Regel ist dabei die Rolle von Bundesrat und Parlament eine vorbereitende, dies immer dann, wenn der Anstoss zu einem konkreten Geschäft und die primäre Beschlussfassung durch das Parlament erfolgen. Wenn der Souverän via das Initiativrecht den Anstoss gibt, über ein Geschäft befinden zu wollen, ist die Rolle von Bundesrat und Parlament eine begleitende, kann aber auch eine opponierende sein. Letzteres ist dann der Fall, wenn wir eine Initiative zur Ablehnung empfehlen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen.

Diese opponierende Rolle aber darf, soll das Initiativrecht nicht in seinem Kerngehalt ausgehöhlt werden, nie so weit gehen, dass durch Vorkehren des Parlamentes die Entscheidung des Souveräns über eine Initiative ganz oder in Teilen wirkungslos bleibt bzw. bleiben könnte. Das ist dann so, wenn das Parlament, ohne dass der Souverän dies durch ein Referendum beeinflussen könnte, Beschlüsse fasst, welche den Inhalt einer Initiative, sei dies ganz oder in Teilen, vorwegnehmen und die Initiative wirkungslos werden lassen, dies völlig unabhängig davon, ob der Souverän schliesslich einer solchen Initiative zustimmt oder nicht.

Wenn nun der Volksinitiative "Ja zu Europa!" der nicht referendumspflichtige, vom Nationalrat beschlossene Gegenvorschlag entgegengestellt würde, entstünde eine solche [PAGE 362] Situation. Das Nein all jener, die Verhandlungen für einen EU-Beitritt auch mittel- und langfristig nicht wollen, wäre schlicht bedeutungslos, dies selbst dann, wenn solche grundsätzlichen EU-Gegner eine Mehrheit bilden sollten.

Ich gehe allerdings durchaus davon aus, dass es eine solche Mehrheit fundamentaler EU-Gegner nicht gibt. Vielmehr glaube ich, dass für eine starke Mehrheit der EU-Beitritt dann, wenn die Zeit dafür gekommen ist, die richtige Option darstellt. Allein, dies ist nicht entscheidend. Entscheidend ist allein, dass ein nicht referendumspflichtiger Gegenvorschlag eine Situation herbeizuführen geeignet ist, bei welcher die Stimmabgabe vieler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bedeutungslos - weil letztlich wirkungslos - sein kann.

Die von vielen latent und auch tatsächlich so empfundene Ohnmacht des Souveräns ist es, welche mich veranlasst, den Gegenvorschlag abzulehnen. Taktieren muss in einer direkten Demokratie an der Stelle seine Grenzen haben, an welcher der Kerngehalt des Initiativrechtes betroffen ist. Dieser Kerngehalt, nämlich das Wissen darum, unbeeinflussbar durch taktische Vorgehensweisen des Parlamentes in das politische Geschehen eingreifen zu können, ist die Basis des Vertrauens zwischen Bundesrat und Parlament einerseits und zwischen Bundesrat/Parlament und den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern andererseits. Dieses Vertrauen wiederum ist Voraussetzung dafür, dass der Prozess der Annäherung an Europa, wie bis anhin bewiesen, in einer Art und Weise geschehen kann, die von grossen Mehrheiten sowohl des Volkes wie der Stände getragen wird. Dass sich dies im übrigen Europa auch so kommunizieren lässt, ist dann möglich, wenn es gelingt, Verständnis für unsere direktdemokratischen Besonderheiten zu wecken. Angesichts des in vielen europäischen Staaten festzustellenden Verlangens nach mehr Demokratie auch in der EU bin ich optimistisch, dass dieses Verständnis auch tatsächlich geweckt werden kann.