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Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-06-13

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-13

Wortprotokoll

Die von Herrn David gestellte Frage hat uns auch beschäftigt. Es ist sicher mit ihm einig zu gehen, dass dann, wenn aufgrund eines Beschlusses das Geld bereits ausgegeben wurde oder eine unumkehrbare Verpflichtung eingegangen wurde, eine allfällige Nichtgenehmigung nur deklamatorischen Charakter hätte.

Nun muss man sich aus der Situation und aufgrund der Gegebenheiten, welche eine solche Notsituation auslösen könnten, vorstellen, dass vom Bund sehr häufig für irgendetwas Garantien abgegeben werden müssten. Beispielsweise hätte eine Genehmigung bzw. eine Nichtgenehmigung bei Wirtschaftskrisen oder bei was auch immer - wo Unsicherheitselemente entstünden, wo Sicherheit nur herbeigeführt werden könnte, wenn eine Garantie abgegeben würde - auch eine unmittelbar materielle Wirkung. Ich glaube, deshalb hat Absatz 2 über das rein Politische hinaus auch einen juristischen Sinn.