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Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-06-13

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-13

Wortprotokoll

Ich bin mir bewusst, dass es angesichts dieser Uhrzeit problematisch ist, sich nochmals zu melden. Aber es geht um eine für unser Land in entscheidenden Situationen möglicherweise ganz entscheidende Frage.

Wir Juristen haben die Tendenz zu meinen, dass jede denkbare sich stellende Frage juristisch auch bewältigt werden könne. Diese Auffassung teile ich in dieser Absolutheit nicht. Bei der Frage, die wir hier diskutieren, geht es um Notsituationen. Notsituationen von vornherein zu definieren und zu definieren, was sie sein könnten, ist nicht möglich. Wir können einzig ein Gremium bestimmen, das befugt ist, in Notsituationen situativ richtig zu handeln; das können wir tun. Wenn wir der Auffassung sind, dass es Situationen gibt, die zeitlich eine so kurzfristige Handlung bedingen, dass es nur ein kleines Gremium tun kann, dann bejahen wir die Möglichkeit, dass es solche Situationen gibt, und die Möglichkeit, dass wir solche Situationen auch tatsächlich beheben wollen.

Nun muss diesem Gremium auch die Befugnis zuerkannt werden, situativ zu entscheiden, welche Massnahme notwendig ist. Diese Massnahme kann darin bestehen, dass man eine rechtlich mehr oder weniger unumkehrbare Situation schafft, z. B. Geld ausgibt oder sich definitiv verpflichtet. Sie kann, der Verhältnismässigkeit entsprechend, aber auch andere Massnahmen beinhalten, so z. B. Garantien auszusprechen. Je nachdem stellt sich die Frage, welche Konsequenz sich aus der späteren Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung ergibt. Diese Unschärfe des Gesetzes und die Erkenntnis, dass wir diese akzeptieren müssen, sind gleichzeitig identisch mit der Bejahung der Frage, dass wir Notsituationen auch tatsächlich regeln und in allen denkbaren Situationen die Voraussetzungen dafür schaffen wollen, dass solche Notsituationen behoben werden können.