Stadler Hansruedi · Ständerat · 2005-06-14
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-14
Wortprotokoll
Ich möchte hiermit die Skala meiner Befriedigung bekannt geben: Etwas positiv ausgedrückt, bin ich von der Antwort des Bundesrates nicht vollumfänglich befriedigt.
Ich danke dem Bundesrat, dass er sich vertieft mit der Evaluation der Maturitätsreform 1995 auseinander setzt. Nach der ersten Phase der Evaluation kennen wir nun die Sichtweise der Gymnasien, d. h. der Maturandinnen und Maturanden, der Lehrkräfte und auch der Schulleitungen. In einem nächsten Schritt wird nun die Einschätzung der Reform aus der Sicht der Hochschulen ganz entscheidend sein. Denn für ein umfassendes Urteil über die Maturitätsreform 1995 müssen wir uns ein möglichst objektives Bild machen können. Der Bundesrat ist in seinen Bestrebungen auch zu unterstützen, wenn er der Qualitätssicherung auf der Gymnasialstufe grosses Gewicht beimisst.
Heute bleibt nur Zeit für einige wenige Aspekte mit Handlungsbedarf. Ich habe einmal darauf hingewiesen, dass 86 Prozent der Maturandinnen und Maturanden finden, dass sie auf die technisch-mathematisch ausgerichteten, "harten" Ingenieurwissenschaften schlecht oder eher schlecht vorbereitet seien. Dies ist auch für den Bundesrat bedenklich, zieht er doch daraus in seiner Antwort die richtige Folgerung: "Aus der Sicht des Bundesrates wird die Stellung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer in der Maturitätsanerkennungsregelung zu überprüfen sein."
Der Bundesrat geht hier nach meiner Beurteilung zu wenig weit; hier bin ich von seiner Antwort eigentlich nicht befriedigt. Es besteht meines Erachtens nicht nur ein Überprüfungsbedarf, sondern in diesem Punkt ein Anpassungsbedarf. Ich war eigentlich erstaunt, wie oft ich nach Einreichung meiner Interpellation von Vertretern von Hochschulen, der Wirtschaft, von Vertretern der Gymnasiallehrkräfte bis hin zur Schweizerischen Schülerorganisation kontaktiert wurde. Dabei wurde unter anderem immer wieder auf die Mängel in der mathematisch-naturwissenschaftlichen Vorbildung bei den Maturandinnen und Maturanden hingewiesen. Es wurde beispielsweise auch erwähnt, dass an der Universität Zürich anscheinend bereits ein Vorkurs in Chemie für Medizinstudierende eingeführt wird oder wurde. Auch wird immer wieder der Mangel an Nachwuchs bei den Ingenieuren und Naturwissenschaftern beklagt. In einer der Sonntagszeitungen konnten wir am 6. Februar 2005 die Schlagzeile lesen: "Nachwuchsmangel bedroht Chemie." Auch die folgende Stelle des Rechenschaftsberichtes 2004 der ETH muss uns zu denken geben:
"In den Basisprüfungen (1. Jahr) des reformierten Grundstudiums in den Naturwissenschaften sind teilweise Durchfallquoten bis 50 Prozent zu verzeichnen; diese Entwicklung muss kritisch beobachtet werden." Ich denke, dass wir heute erkennen müssen, dass die Naturwissenschaften durch die Maturitätsreform 1995 so abgewertet wurden, dass hier dringend nicht nur eine Überprüfung, sondern eine Korrektur notwendig ist. Dabei dürfte es vorab um eine höhere Gewichtung der Naturwissenschaften Physik, Chemie und Biologie in Artikel 9 des Maturitätsanerkennungsreglementes (MAR) gehen. Heute ergeben diese drei Fächer zusammen eine einzige Maturanote; eine Einzelnote für jedes dieser drei Fächer ist sicher ein berechtigtes Anliegen. Den Fächern Mathematik und Naturwissenschaften wird im Weiteren heute ein Zeitgefäss von 20 bis 30 Prozent eingeräumt. Es fragt sich schon, ob die untere Grenze nicht generell auf 25 Prozent angehoben werden muss, wie dies übrigens verschiedene Schulen bereits gemacht haben. Können diese Korrekturen nicht erfolgen, so kann man das Fragezeichen im Titel meiner Interpellation "Allgemeine Hochschulreife infrage gestellt?" weglassen.
Ich komme damit zum zweiten Punkt. Der Bundesrat führt zwar in seiner Antwort auf Frage 4 aus: "Für den Bundesrat ist an unseren Hochschulen keine generelle Tendenz feststellbar, wonach für die einzelnen Studienrichtungen zunehmend auf spezielle Vorkenntnisse abgestützt wird." Was so absolut tönt, ist es beim zweiten Hinsehen nicht. Mit der Einfügung von "generell" relativiert er eigentlich seine Aussage bewusst oder unbewusst. Mit anderen Worten: Einzelne Tendenzen sind anscheinend auch für den Bundesrat feststellbar. Anhand von zwei Stellen im Evaluationsbericht möchte ich unterstreichen, dass diese Tendenz nicht nur etwas Virtuelles, sondern etwas Akutes ist. Auf Seite 145 des Berichtes steht: "Die künftigen Studierenden sind sich in hohem Masse bewusst, dass sie mit einem Defizit in ihrer Studienvorbereitung konfrontiert sind, wenn sie sich für eine Studienrichtung entschliessen, die nicht ihrem Schwerpunktfach entspricht." Auf Seite 139 wird ausgeführt: "Die Hochschule muss in den meisten Studienrichtungen mit Studienanfängerinnen und -anfängern rechnen, die sich im Grad ihrer Vorbereitung erheblich unterscheiden." Weiter unten steht: "Besonders kritisch dürfte dies bei den Wirtschaftswissenschaften, Mathematik, Informatik, Medizin und den 'harten' Ingenieurwissenschaften sein." Daraus könne man folgern, dass eine starke Selektion in den ersten Semestern, die sich eng auf die Inhalte des betreffenden Studiums beziehen, vermehrt zulasten der nicht standardmässig Übertretenden geht und damit langfristig die reale Gültigkeit der allgemeinen Hochschulreife infrage stellen könnte.
Ich verweise wieder auf die zitierte hohe Durchfallquote bei den Basisprüfungen der ETH. Übrigens führt die ETH in einem dreijährigen Pilotprojekt in den Bereichen Physik und Maschineningenieurwissenschaften Interviews mit den Neueintretenden durch. Schlussendlich sind auch Gymnasien bekannt, wo ganz gezielt auf den Medizineignungstest vorbereitet und ein Test durchgeführt wird.
Über allfällige Aufnahmeprüfungen an den Hochschulen wird immer wieder laut nachgedacht. Ich habe den Bundesrat gefragt, welches seine Meinung zu solchen Aufnahmeprüfungen sei. In seiner schriftlichen Antwort ist diese Frage eigentlich nicht beantwortet. Ich bin Ihnen, Herr Bundesrat, für eine entsprechende Anreicherung der Antwort dankbar.
Noch zwei kurze Bemerkungen: In einem Gespräch mit Vertretern der Schülerorganisation habe ich gesehen, dass sie die Frage der Maturitätsarbeit eigentlich sehr ernst nehmen und dass diese Arbeit eigentlich sehr wichtig ist. Die Forderung nach einer stärkeren Gewichtung der Maturitätsarbeiten ist für mich ein berechtigtes Anliegen, das einer vertieften Prüfung bedarf. Es besteht bei vielen Lernenden auch das Bedürfnis, gegen Ende der Ausbildung auch in anspruchsvolle Methoden und Programme der Informatik eingearbeitet zu werden. Es fragt sich deshalb schon, ob die Ergänzungswahlfächer nicht um den Bereich Informatik zu ergänzen sind.
So weit einige Bemerkungen zur Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation. Ich bin Ihnen, Herr Bundesrat, dankbar, wenn Sie zusammen mit der EDK umgehend die notwendige Teilrevision des Maturitätsanerkennungsreglementes einleiten. Meine konkrete Frage lautet allenfalls: Teilt der Bundesrat wirklich diese Meinung in Bezug auf die Notwendigkeit einer Teilrevision, und wie sieht der Zeitplan aus?