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Schiesser Fritz · Ständerat · 2005-06-14

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-14

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst meine Interessenbindung darlegen, wie das durch das Parlamentsgesetz verlangt wird. Ich bin Verwaltungsratspräsident einer schweizerischen Tochtergesellschaft eines KMU-Pharmaunternehmens in Deutschland.

Ich werde mich nicht zu pharmaspezifischen Aspekten dieser Motion äussern. Aber mich erstaunt schon etwas die Argumentation von Herrn Bürgi; bei Frau Sommaruga kann ich das verstehen, bei Herrn Bürgi habe ich gewisse Probleme. Warum?

Zum einen wird mit Ziffer 1 der Motion Sommaruga verlangt, dass wir in einem einseitigen Akt gegenüber der Europäischen Union bestimmte Rechtsakte anerkennen. Ich frage mich, ob das ein guter Zeitpunkt ist, ob das ein guter Weg ist, wenn nicht absolute Notwendigkeit dazu gegeben ist. Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass wir, wenn wir derartige Schritte machen wollen, uns auch von der Gegenseite etwas einhandeln möchten. Wir haben letzte oder vorletzte Woche eine intensive Diskussion mit dem Volkswirtschaftsminister im Zusammenhang mit der Einführung eines beschränkten Cassis-de-Dijon-Prinzips geführt. Wir haben gesehen, dass die Schweiz einen einseitigen Schritt macht, offenbar wirklich aus übergeordneten Interessen. Hier wäre der zweite Schritt. Ich frage mich: Wo ist der dritte Schritt? Mit der Zeit müsste man sich fragen: Ja, warum sollte denn die andere Seite überhaupt noch daran interessiert sein, mit uns zu verhandeln, wenn wir am laufenden Band einseitig Schritte machen? Das ist mein erster Vorbehalt.

Den zweiten Vorbehalt habe ich bereits erwähnt: Ob der Zeitpunkt für eine solche Forderung gegenüber dem Bundesrat günstig ist, dahinter setze ich mindestens ein Fragezeichen. Wir stehen in einer harten Auseinandersetzung um die Personenfreizügigkeit; da geht es auch um unser Verhältnis zur Europäischen Union. Und wenn das vielleicht auch nur ein kleines Element in diesem Verhältnis ist, so stellt sich schon die Frage, ob jetzt dieser Punkt als Motion, als verbindlicher Auftrag für den Bundesrat, überwiesen werden sollte.

Der dritte Punkt wurde von Frau Heberlein bereits angesprochen, aber ich möchte ihn noch einmal herausstreichen. Soll die Schweiz wirklich EU-gläubiger sein als die EU- und die EWR-Staaten?

Nach meinen Kenntnissen verhält es sich so - und der Bundesrat bestätigt das in seiner Antwort -, dass alle EU-Länder eine eigene Zulassungsstelle haben, die eigenständig entscheidet, ob sie einer Zulassungsempfehlung der Emea folgen will oder nicht. Das heisst mit anderen Worten: Hier geht es offenbar nicht bloss um eine formelle Prüfung, sondern auch um eine materielle. Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort: "Bezüglich der einzelstaatlichen Zulassungen von Arzneimitteln ist darauf hinzuweisen, dass eine automatische Anerkennung in anderen Mitgliedstaaten sogar innerhalb der EU bzw. des EWR selber nicht gegeben ist." Bis jetzt habe ich geglaubt, wir würden nicht zur Europäischen Union gehören.