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Ogi Adolf · Bundesrat · 2000-06-16

Ogi Adolf · Bundesrat · Bern · 2000-06-16

Wortprotokoll

Wir leben in einem lebenswerten Land - das zeigte sich gestern an den Fraktionsausflügen in eindrücklicher Art und Weise - und arbeiten hier in einem guten Saal. Unsere lebenswerte Heimat - Herr Maissen hat sie richtig dargestellt, ich komme noch darauf zurück - gilt es nicht nur zu erhalten, sondern wir müssen sie dort, wo wir dies tun können, immer wieder verbessern, und zwar mit Reformen, mit neuen Projekten, mit Grundlagen, die unsere Zukunft sichern, und wir müssen für die Zukunft ausbauen. Das bedingt in diesem Land der vier Kulturen, [PAGE 378] der vier Sprachen, der 26 Kantone soziale und regionale Ausgleichsmechanismen; das bedingt soziale Sicherheit; das bedingt ein erneuerungsfähiges, schlankes politisches System, und nicht zuletzt bedingt es nationalen Zusammenhalt. Diesen nationalen Zusammenhalt möchte ich unterstreichen; denn es ist keine Selbstverständlichkeit, dass wir seit 1848 in diesem Land der vier Kulturen, der vier Sprachen, der über hundert Dialekte, der 26 Kantone in Frieden und Freiheit zusammenleben können. Deshalb ist dieser nationale Zusammenhalt sehr, sehr wichtig.

Die Heimat, die Herr Maissen angesprochen hat, ist nicht einfach die Schweiz für die Schweizerinnen und Schweizer. Heimat ist für mich ein Gefühl - das alle spüren sollten -, dass wir zusammengehören. Dafür müssen wir jeden Tag etwas tun, denn es ist keine Selbstverständlichkeit. Wir müssen etwas dafür tun, dass wir einen sozialen und regionalen Ausgleich haben und den auch in guten Zeiten beachten. Wir müssen etwas dafür tun, dass die Ausländerinnen und Ausländer, seien es nun Flüchtlinge, Arbeitnehmer oder Feriengäste, zu uns gehören, und auch dafür, dass wir alle hier sicher leben können, nicht zuletzt weil hier die Grundrechte gewährleistet sind. Der nationale Zusammenhalt ist auch für eine gute Zukunft und ein gutes Heimatgefühl also ausserordentlich wichtig.

Zum Ziel 10, Sicherstellung des nationalen Zusammenhaltes durch Gewährleistung des sozialen und regionalen Ausgleiches: Ich möchte hier die Ausführungen von Herrn Maissen unterstützen. Die Leitlinien, die Sie kennen, umfassen schwergewichtig gezielte Reformen bei den Sozialversicherungen, die im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten liegen; sie betreffen weiter die umfassenden Reformvorhaben des neuen Finanzausgleiches und die Massnahmen zur Förderung der Verständigung zwischen den verschiedenen Landesteilen.

In der Legislaturperiode 1999-2003 werden für ganz zentrale Pfeiler der Sozialversicherungen Reformvorschläge vorgelegt. Ich nenne die 11. AHV-Revision, die 1. BVG-Revision, die 4. IV-Revision, die 3. ALV-Revision und die 1. Teilrevision des KVG; es liegt also sehr viel auf dem Tisch des Hauses. Ferner ist eine Regelung des Erwerbsausfalles bei Mutterschaft auf Gesetzesstufe, die Formulierung einer nationalen Gesundheitspolitik und ein Gesetzentwurf zur Gleichstellung der Behinderten vorgesehen. Auch hier lautet das Stichwort Solidarität, wie es Herr Maissen ausgedrückt hat.

Dank dem neuen Finanzausgleich sollen beide Staatsebenen stufengerechter eingesetzt und ihre Handlungsspielräume erweitert werden. Der Finanzausgleich unter den Kantonen soll gestärkt und damit sollen auch Unterschiede in der steuerlichen Belastung abgebaut werden. Das ist ein schwieriges Unterfangen, aber ein Unterfangen, an das wir glauben müssen.

Auch den Anliegen der Städte und Gemeinden soll - so weit als möglich - optimal Rechnung getragen werden. Der Bundesrat wird dieses umfangreiche Vorhaben dem Parlament in zwei Paketen vorlegen:

Die erste Botschaft enthält Verfassungsänderungen und das totalrevidierte Bundesgesetz über den Finanzausgleich. Die zweite Botschaft enthält Gesetzesänderungen in einzelnen Aufgabenbereichen und das revidierte Subventions- und Finanzhaushaltgesetz.

Mit verschiedenen weiteren Massnahmen soll die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften und den Landesteilen - das ist sehr wichtig - verbessert werden. Namentlich mit einem neuen Sprachengesetz, einer modernisierten Filmpolitik sowie einer Kulturpolitik, welche kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützt, wollen wir ebenfalls Verbesserungen erreichen. Es wartet also ein wichtiger und grosser Korb von Massnahmen auf uns. Das Ganze könnte mit dem Wort "Solidarität" umschrieben werden, wie das Herr Maissen getan hat.

Zur Regionalpolitik möchte ich festhalten, dass 1997 - und schon 1996 - eine Neuorientierung mit neuen Hauptstossrichtungen beschlossen wurde. Damals wurde beschlossen, dass der Blickwinkel auf alle Regionen des Landes zu richten sei und mit geschärfter Sensibilität neue Herausforderungen rechtzeitig erkannt werden sollten. So steht heute die Entwicklung von Berggebieten und ländlichen Räumen, Agglomerationen und Grenzregionen im Interesse der Regionalpolitik. Weiter ist vorgesehen worden, dass der Einsatz der direkten Förderungsmassnahmen nach dem Subsidiaritätsprinzip zu erfolgen hat; dies zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen. Die Aufgabe des Ausgleiches interregionaler Disparitäten sollte durch das Projekt des neuen Finanzausgleiches übernommen werden, sobald dieser in Kraft tritt. Das wird noch einige Zeit beanspruchen.

1997 wurden als Instrument ein vollständig revidiertes Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete und ein Bundesbeschluss über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum beschlossen. Diese beiden Massnahmen ergänzen einige weitere regionalpolitische Instrumente, die damals in Kraft waren: den Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete, die Vorlage über die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Kantonen und Regionen (Interreg II), das Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen in Berggebieten und das Bundesgesetz über die Förderung des Hotel- und Kurortkredites. Die regionalpolitischen Aufgaben des Bundes sollen in Zukunft in enger Zusammenarbeit mit der Raumplanung als Raumordnungspolitik wahrgenommen werden.

Alle diese Massnahmen sind in Anwendung und werden wo nötig auch neuen Anforderungen angepasst werden müssen. So haben Sie - die eidgenössischen Räte - am 8. Oktober 1999 mit der Beteiligung der Schweiz an Interreg III einen Nachfolgebeschluss für die Jahre 2000 bis 2006 angenommen. Derzeit ist auch eine fünfjährige Verlängerung des Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete ab Juli 2001 in Vernehmlassung. Aber ich stelle fest, dass mit den neuesten Entwicklungen - ich nenne die Stichworte Post, SBB, Swisscom - neue Sensibilitäten entstanden sind. Der Bundesrat wird ihnen die nötige Beachtung schenken müssen.

Zum Ziel 11, "Neuorientierung der Ausländerpolitik - Stabilisierung im Asylbereich unter Wahrung der humanitären Tradition der Schweiz", nur Folgendes: Mit einem neuen Ausländergesetz werden die Zulassungsvoraussetzungen klar geregelt; die Integrationsvoraussetzungen der dauerhaft und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländer werden verbessert sowie ausreichende Instrumente zur Bekämpfung von Missbräuchen geschaffen. Der Bundesrat wird dem Parlament zudem eine neue Verfassungsvorlage zur erleichterten Einbürgerung in der Schweiz geborener und aufgewachsener Ausländerinnen und Ausländer unterbreiten. Um die traditionelle humanitäre Politik gegenüber schutzbedürftigen Menschen auch künftig aufrechterhalten zu können, ist insgesamt eine Stabilisierung im Asylbereich notwendig. Der Bundesrat will dies mit verschiedenen Massnahmen erreichen. Die Kostenfrage und die Änderung der Anreizstrukturen werden vertieft geprüft. Auch die Programme zur freiwilligen Rückkehr sollen ausgebaut werden. Der Wegweisungsvollzug soll mit dem Abschluss von Rücknahme- und Transitabkommen und Rückübernahmeklauseln in Kooperationsverträgen unterstützt werden. Schliesslich will der Bundesrat in dieser Legislatur Verhandlungen mit der EU über ein Parallelabkommen zum Dubliner Abkommen aufnehmen.

Zum Ziel 12, Halten des hohen Niveaus der inneren Sicherheit unter Gewährleistung der Grundrechte: Zweifellos wird die innere Sicherheit ein Thema auf der politischen Traktandenliste der nächsten Jahre sein. Mit seiner Zielrichtung will der Bundesrat die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ausbauen und die Strukturen der inneren Sicherheit und die Polizeizusammenarbeit mit den Kantonen anpassen und verbessern. Ein einheitliches schweizerisches Strafprozessrecht soll eine effiziente Strafverfolgung ermöglichen, und eine Konzentration der Kräfte soll die kleineren Kantone entlasten. Das ist die Absicht des Bundesrates. Auch soll mit einem neuen Gesetz, dem so genannten Sharing-Gesetz, [PAGE 379] eine gerechte Verteilung eingezogener Vermögenswerte sichergestellt werden.

Die aktuellen Kompetenzen und Vollzugslasten der mit Sicherheitsaufgaben betrauten Gemeinwesen und Behörden werden einer Gesamtüberprüfung unterzogen. Es geht dabei um das Projekt Usis, aufgrund dessen im Frühjahr 2002 in einem Bereich, der uns in Zukunft vermehrt beschäftigen wird, Verbesserungen vorgeschlagen werden dürften.