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Maissen Theo · Ständerat · 2000-06-16

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-16

Wortprotokoll

Dieses Kapitel steht unter dem Titel: "Die Schweiz als Heimat für alle ihre Bewohnerinnen und Bewohner." Wir finden hier also den Begriff Heimat in einem politischen Programm. Man könnte natürlich lange darüber philosophieren, was nun Heimat bedeute. Wir wissen, dass sich berühmte Schweizer Schriftsteller über die Frage geäussert haben, was Heimat sein bzw. nicht sein soll. Wir wissen auch, dass sich in jüngster Zeit die Gesellschaft mit dem Begriff Heimat schwer getan hat; man wagte ihn zeitweise fast nicht mehr zu gebrauchen.

Ich persönlich möchte es sehr positiv würdigen, dass der Bundesrat diesen Begriff in ein politisches Programm aufgenommen hat. Die Heimat ist der Ort, wo man sich zugehörig fühlt, wo man sich geborgen fühlt, wo man sich verstanden fühlt, wo der Mensch von der Mitwelt angenommen ist. Im neuen Schweizer Lexikon steht zur Bedeutung dieses Begriffes: "Im allgemeinen Sprachgebrauch ist Heimat der Ort, mit dem der Mensch aufgrund von Geburt oder Lebensumständen verwachsen ist, wo die frühen Sozialisationserlebnisse stattfinden, die weithin den Charakter, die Mentalität, die Einstellungen und auch die Weltauffassung prägen."

Ich würdige es positiv, dass der Bundesrat gegenüber dieser Definition aus dem Lexikon den Begriff Heimat weiter fasst, indem er eben nicht mehr Geburt und Herkunft in den Vordergrund stellt, sondern dass Heimat der Ort ist, wo der Mensch seine Wirkungsstätte findet, wo der Mittelpunkt seines Lebens ist. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass Heimat in einer Zeit der Migrationen und auch der innerstaatlichen Mobilität nicht mehr das Gleiche ist, was man früher darunter verstanden hat. Es geht darum, dass die bereits Ansässigen gegenüber den Menschen, die kommen, tolerant sind und dass jene Menschen, die zuziehen, vor dem Bestehenden Respekt haben. Ich finde es positiv, dass man mit diesem Begriff nun auch politische Inhalte vermittelt.

In diesem Korb sind drei Gefässe enthalten. Wenn wir davon ausgehen, dass die Voraussetzungen für eine "Heimat für alle" vom Staat her zu gewährleisten sind, müssen wir wissen, dass der Staat diese Heimat - als Bestandteil unserer Gemeinschaft - nicht vollständig mit Inhalt füllen kann, sondern letztlich müssen auch die Menschen selber Leistungen dafür erbringen.

Ziel 10 lautet: Sicherstellung des nationalen Zusammenhaltes durch Gewährleistung des sozialen und regionalen Ausgleichs. Beim Teil des sozialen Ausgleiches geht es sicher einmal um die Generationen, die in diesem Land miteinander leben; es geht aber ebenso sehr auch um die sozialen Schichten. Man könnte sagen, dass der soziale Ausgleich im Grunde genommen die Bestrebung ist, in einem vertikalen Schnitt einen Ausgleich in der Bevölkerung herbeizuführen. [PAGE 377] Hier werden folgende Themen angesprochen: unsere grossen Sozialwerke, die Gesundheitspolitik, der Erwerbsausfall bei Mutterschaft - der gesetzgeberisch immer noch nicht geregelt ist -, der neue Finanzausgleich, die Konkretisierung des Sprachenartikels in der Bundesverfassung und die nationale Kulturpolitik. Ich möchte diese gesamte Thematik unter dem Stichwort "Solidarität in diesem Lande" zusammenfassen. Es geht darum, dass wir mit dieser Solidarität die Idee der Willensnation Schweiz leben.

Der zweite Bereich umfasst den regionalen Ausgleich. Hier steht der neue Finanzausgleich im Vordergrund. In der Kommission wurde darüber diskutiert, dass mit dem neuen Finanzausgleich allein der regionale Ausgleich nicht zu schaffen ist. Wir haben hier jüngst über die Interpellation 00.3132 diskutiert, die die Zukunft der schweizerischen Regionalpolitik betrifft. In der Kommission wurde auch gesagt, dass im Bericht über die Legislaturplanung unter dem Titel des regionalen Ausgleiches der Aspekt der Regionalpolitik als Daueraufgabe fehle. Regionalpolitik fehlt nicht als Begriff, wird aber zu einseitig definiert, nämlich so, als ob es nur um eine grossregionale Ausrichtung gehe. Was fehlt, ist die Regionalpolitik im Sinne der Beachtung der gewachsenen teilräumlichen Strukturen. Obwohl wir auch die grossregionale Betrachtung brauchen, ist die Kommission doch der Auffassung, dass es auch zur Schweiz gehört, dass diese teil- oder gar kleinräumlichen Strukturen in der Regionalpolitik berücksichtigt werden. Ich habe vorhin gesagt, der soziale Ausgleich sei ein Vertikalschnitt; der regionale Ausgleich ist somit entsprechend der horizontale Schnitt, der die Landesteile und die Regionen betrifft. Es geht letztlich auch darum, den Auftrag der neuen Bundesverfassung umzusetzen: In Artikel 2 Absatz 2, im Zweckartikel, heisst es, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft den inneren Zusammenhalt sowie die kulturelle Vielfalt des Landes fördere; und gemäss Artikel 50 Absatz 3 sind die Anliegen der Städte, der Agglomerationen und der Berggebiete besonders zu berücksichtigen.

Wir haben den Eindruck, dass man der Neukonzeption der Regionalpolitik in der Legislaturplanung zu wenig Gewicht beigemessen hat, vor allem auch im Hinblick auf die Diskussion über die Grundversorgung im Bereich des Service public. Es geht zudem um einen aktiven regionalen Ausgleich im Hinblick auf die Standortnachteile, die sich mit der zunehmenden Globalisierung noch verstärken werden. Sie können nicht einfach mit dem Argument von mehr Wettbewerbsfähigkeit wegdiskutiert werden. Es geht nicht einfach darum zu jammern, wie Herr Bundesrat Couchepin in diesem Saal jüngst sagte; der regionale Ausgleich ist vielmehr eine staatspolitische Notwendigkeit.

Zu Ziel 11, Neuorientierung der Ausländerpolitik: Bei einer Legislaturplanung geht es letztlich um konkrete Schritte und um die Fortsetzung von bereits eingeleiteten Massnahmen. Im vorliegenden Bericht ist festgeschrieben, dass es im Asylbereich darum geht, die eingeleiteten Massnahmen fortzusetzen und die Schwerpunkte im Hinblick auf die humanitäre Tradition der Schweiz zu setzen. Man könnte das unter dem Titel betrachten, dass wir jetzt, wo wir im Asylwesen eine Atempause haben, mehr agieren statt reagieren sollten, also voraussschauend, prophylaktisch handeln sollten. Ich denke dabei z. B. an die Teilrevision des Ausländergesetzes, die Strukturen der Asylpolitik, den Ausbau der Rückkehrprogramme und die Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit.

Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit ist vor allem auch an die Klärung der Beziehung zur EU zu denken. Es geht hier um ein Parallelabkommen zum Dubliner Abkommen. Es geht darum, zu versuchen, das im Schengener Abkommen eingeführte Visumsystem für die Schweiz zu adaptieren.

Hier kann man doch feststellen, dass es um praktische Schritte geht. Im Gegensatz zu den doch etwas ausufernden Diskussionen um die Frage eines EU-Beitrittes, Ja oder Nein, und wenn Ja, zu welchem Zeitpunkt, ist dies zu begrüssen. Hier sind praktische Schritte vorgesehen, die dann der Schweiz effektiv etwas bringen.

Bei Ziel 12 geht es darum, dass wir das hohe Niveau der inneren Sicherheit unter Gewährleistung der Grundrechte halten. Wir wissen, dass gerade der Begriff oder das Gefühl Heimat sehr intensiv mit dem Gefühl der Sicherheit zusammenhängt. Wir wissen auch, dass es politische Diskussionen geben könnte, die in Bezug auf den inneren Zusammenhalt problematisch wären, wenn die Sicherheit auch nur teilweise in Frage gestellt wäre. Wir wissen allerdings auch, dass solche Diskussionen aus politischen Gründen manchmal nur verbal geschürt werden. Aber für das Wohlbefinden der Gesellschaft ist die Sicherheit eine zentrale Frage.

Die Kriminalität im Allgemeinen und vor allem die neuen Formen der organisierten Kriminalität werden hier angesprochen. Mit der Vereinheitlichung des Strafprozessrechtes soll hier die Schlagkraft in Bezug auf die Massnahmen für die innere Sicherheit gestärkt werden. Es ist vorgesehen, die Strukturen der inneren Sicherheit und der Polizeizusammenarbeit bezüglich der Aufgabenteilung mit den Kantonen zu prüfen. Dieser Bereich wurde ja im sicherheitspolitischen Bericht zum Teil noch offen gelassen und ist nun an die Hand zu nehmen.

Es geht des Weiteren um die Einführung und die Umsetzung neuer Methoden im Bereich der Informatik, aber auch im Bereich der DNA-Profildatenbank. Hier sind Schwierigkeiten bezüglich der Persönlichkeitsrechte zu beachten. Mit einer gesetzlichen Regelung soll dieser Grenzbereich, der hier zu beachten ist, geklärt werden.

Wir haben zu diesem Korb ebenfalls eine Richtlinienmotion eingereicht; sie trägt den Titel "Zukunftsmodelle für die soziale Sicherheit" (00.3200). Wir haben bezüglich dieses Themas in der Kommission den Eindruck erhalten, dass der Bundesrat in der Legislaturplanung überwiesene Vorstösse aus dem Parlament zu wenig beachtet hat. Es geht mit der Motion im Grunde genommen darum, etwas zu verstärken, was das Parlament seit längerem will, nämlich beim Planungshorizont - der nach unserer Auffassung in den bisherigen Bearbeitungen durch den Bundesrat bezüglich der Sozialversicherung zu kurz geraten ist - eine eher längerfristige Optik einzubringen. Wir denken hier doch an Überlegungen für den Zeitraum bis 2020 oder 2025.

Mindestens die demographische Entwicklung mit den Geburten- und Sterberaten ist recht klar abzusehen. Abgesehen von den Wanderungsbewegungen kann man längerfristig prognostizieren, mit welchen Grössenordnungen vor allem für die Altersvorsorge zu rechnen ist. Hierzu möchten wir den Bundesrat auffordern, das zu tun, was das Parlament verschiedentlich gewünscht hat, und mit einer längerfristigen Optik an diese Problematik heranzugehen.

Der Bundesrat hat seine Überlegungen zu dieser Motion in einer Stellungnahme dargestellt. Er ist im Grunde genommen mit der Kommission bezüglich der Zielrichtung einverstanden. Er hat eine gewisse Zurückhaltung bezüglich des Vorgehens, bezüglich der Methoden, und beantragt deshalb, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Wir haben das in der Kommission nicht abgesprochen, aber ich denke auch hier, dass es Sinn macht, dem Bundesrat zu folgen. Wir sind uns in der Thematik im Grunde genommen einig. Darum denke ich, dass der Bundesrat nicht abschwächt, weil er nichts tun will, sondern deshalb, weil man über die einzelnen Schritte nicht präzis gleicher Meinung ist.

Aus meiner Optik könnte man hier der Umwandlung der Motion in ein Postulat zustimmen.