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Fetz Anita · Ständerat · 2005-06-14

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-14

Wortprotokoll

Ich weiss, dass Artikel 33 des Heilmittelgesetzes Transparenz schaffen soll, das ist klar. Nicht gemeint war - das ist auch klar, das ist sowohl in der Kommission wie auch hier im Rat klar ausgedrückt worden -, dass Preisrabatte für Medikamente an Spitäler nicht mehr zulässig seien. Wir haben in der Kommission gehört, dass diese nicht beabsichtigten Effekte für die Spitäler etwa 60 Millionen Franken ausmachen. Was aber nicht beantwortet werden konnte, ist die Frage, ob diese Einsparungen tatsächlich an Patienten und Patientinnen weitergegeben wurden: Das ist auch eine Frage, die noch zu stellen ist.

Als Kommissionsmitglied liess ich mich von Swissmedic überzeugen, dass die Rabattierung für Spitäler unterdessen wieder im üblichen Rahmen gewährt wird. Ich zitiere den Chef der Rechtsabteilung von Swissmedic: "Rabatte werden wieder im bisherigen Umfang gewährt." Ich würde gerne noch hinzufügen "inklusive Weitergabe an die Patienten und Patientinnen", denn diese Einsparungen sollen sich ja auch für die Patienten und Patientinnen lohnen. Auf diese Zusage verlassen wir uns und auch darauf, dass Swissmedic bei den hängigen Rechtsverfahren rasch entscheidet. Sollte das in absehbarer Zeit nicht der Fall sein, werden wir das Problem mit einem Vorstoss wieder aufnehmen, auch in dem Sinne, wie es Kollegin Heberlein skizziert hat. Aber mir scheint es wichtig, hier jetzt einmal abzuwarten, um Ruhe und Rechtssicherheit herzustellen. Nachher müssten wir aber nochmals aktiv werden, falls sich das, was wir in der Kommission besprochen haben, nicht bewahrheiten würde.