Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2005-06-15
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-15
Wortprotokoll
Ich möchte zu Artikel 730a Absatz 2 vorausschicken, dass es nicht um die Gesellschaften geht, sondern um die Personen, die die Revision leiten. Bundesrat, Nationalrat und die Kommissionsminderheit sind der Auffassung, fünf Jahre seien eine genügend lange Zeit; eine Person, die die Tätigkeit länger ausübe, sei zunehmend weniger unabhängig. Heute, sagt man, sei die Durchschnittsdauer für börsenkotierte Unternehmen fünf Jahre.
Die Mehrheit Ihrer Kommission erachtet sieben Jahre als angemessen. Das vor allem auch deshalb, weil es immer einer gewissen Zeit bedarf, bis jemand eingearbeitet ist. Zudem wären die sieben Jahre auch mit den Bestrebungen in der EU kompatibel.