Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2005-06-15
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-15
Wortprotokoll
Hier sind wir im Bereich der eingeschränkten Prüfung. Bei dieser Bestimmung beantragt Ihnen die Kommission, zwei neue Absätze einzufügen; es sind die Absätze 3 und 4. [PAGE 626]
Warum? Im Nationalrat hatte Herr Caspar Baader angeregt, bei kleineren Gesellschaften bezüglich des Kriteriums, das Sie in Absatz 2 finden, nämlich des Kriteriums der Zustimmung sämtlicher Aktionäre, ein vereinfachtes schriftliches Verfahren durchzuführen. Probleme beim Zustimmungserfordernis kann es vor allem bei kleineren Genossenschaften geben, weil dort oft nicht alle Genossenschafter erreicht werden können.
Da - wie bereits erwähnt - die Revision rechtsformüberschreitend ist, mit anderen Worten keine Sonderregelungen für Genossenschaften getroffen werden, soll es möglich sein, dass der Verwaltungsrat die Aktionäre schriftlich um Zustimmung ersucht und für die Beantwortung eine Frist von mindestens 20 Tagen ansetzt; dies mit dem Hinweis darauf, dass das Ausbleiben einer Antwort als Zustimmung gilt. Die Frist von 20 Tagen kommt nicht von ungefähr; sie stimmt mit der Einladungsfrist für die Generalversammlung überein.
Es ist noch darauf hinzuweisen, dass die Meinung besteht, dass die Zustimmung nicht für mehrere Jahre, sondern jeweils nur für ein Jahr auf diesem schriftlichen Weg eingeholt werden kann.