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Reimann Maximilian · Ständerat · 2005-06-15

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-15

Wortprotokoll

Es sind ja zwei Anträge. Sie betreffen das Gleiche, sowohl hier bei der ordentlichen Revision als auch im nächsten Artikel bei der eingeschränkten Revision.

Ich möchte mit diesen Anträgen falschen Erwartungen gegenüber der Aufgabe und Funktion der gesetzlichen Revisionsstelle entgegenwirken. Ich glaube, ich liege damit voll und ganz auf der Linie des Bundesrates. Wir haben eben gehört, wie Bundesrat Blocher davor gewarnt hat, die Erwartungen an die Revisionsstelle so hoch schrauben zu wollen, dass man meint, die Revisionsstelle führe eine Firma.

Der hier neu ins Obligationenrecht aufgenommene Grundsatz von Absatz 2 ist darum voll und ganz zu begrüssen, die Klarstellung nämlich, dass die Revisionsstelle die Geschäftsführung des Verwaltungsrates nicht zu überprüfen hat. Die Geschäftsführung basiert selbstverständlich auf der Strategie des Verwaltungsrates und auf seiner Einschätzung der künftigen Entwicklung der Gesellschaft, also der Zukunftschancen des Unternehmens.

Mein Antrag will dies nun klarstellen. Es kann niemals Sache der Revisionsstelle sein, die Zukunftschancen und die daraus abgeleiteten Businesspläne usw. zu überprüfen. Dazu ist die Revisionsstelle gar nicht in der Lage. Mit der Gutheissung dieser Präzisierung hier helfen Sie also mit, die Verantwortlichkeiten klar darzustellen und falschen Erwartungen entgegenzuwirken. Sie helfen mit, den Grundsatz zu verankern, dass die Revisionsstelle nur die Vergangenheit prüft. Die künftige Entwicklung zu beurteilen ist hingegen nicht ihre Aufgabe, sondern diejenige des Verwaltungsrates.

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