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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2005-06-15

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-15

Wortprotokoll

Der Bundesrat hatte vorgesehen, dass die Statuten ein generelles Vetorecht vorsehen können. Demnach hätte dieses Vetorecht gegen sämtliche Beschlüsse der Gesellschafterversammlung offen gestanden.

Der Nationalrat hat diese Bestimmung nun eingeschränkt, indem das Vetorecht auf bestimmte Beschlüsse zu beschränken ist. Um welche "bestimmten Beschlüsse" es sich hierbei dann handelt, muss in den Statuten festgeschrieben werden.