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Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-06-15

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-15

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

Da wir, so die EU das entsprechende Abkommen ratifizieren sollte, Schengen/Dublin beitreten werden, mag Sie der Unterschied zum vorliegenden Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Europäischen Polizeiamt, das wir gemeinhin unter dem Namen Europol kennen, interessieren. Schengen ist ein Assoziationsabkommen, das die Zusammenarbeit zwischen Staaten zum Gegenstand hat und somit auch eine institutionelle Komponente aufweist. Die Zusammenarbeit bei Schengen basiert auf einem zentral geregelten Polizeisystem. Europol dagegen ist im Grunde genommen nur ein Polizeiamt, welches die ihm angeschlossenen Staaten insbesondere durch Informationserteilung unterstützt, dies schwergewichtig bei der Bekämpfung und Verhütung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus.

Praktisch bedeutet eine Zusammenarbeit mit Europol etwa Folgendes: Kontaktstelle zu Europol ist in der Schweiz das Bundesamt für Polizei. Die Zusammenarbeit erstreckt sich nur auf acht konkret umschriebene Deliktsbereiche, so insbesondere Drogenhandel, Menschenhandel, Menschenschmuggel und Terrorismus. Dieser Deliktskatalog kann allenfalls erweitert werden. Die Schweiz wird nun Polizeiverbindungsbeamte in Den Haag haben. Europol und die Schweiz verfügen je über eigene Informationssysteme und werden diese auch beibehalten. Das Abkommen erlaubt nun, Daten gegenseitig auszutauschen, sie zu überprüfen, zu analysieren und den Informationsgehalt anschliessend zu nutzen. Diese Informationsübermittlung erfolgt nicht direkt, mittels Online-Zugriff auf die Datenbanken von Europol bzw. diejenige der Schweiz, sondern sie erfolgt vielmehr einzelfallweise, insbesondere über die stationierten Verbindungsbeamten. Diese sind gleichsam Kontaktstelle zwischen der Schweiz und Europol. Sie koordinieren und bearbeiten eingehende Anfragen und Informationen aus der Schweiz.

Das Abkommen erlaubt nun der Schweiz, mit Europol vorab durch den Austausch von Informationen zusammenzuarbeiten, ohne dass dadurch wesentliche Elemente des schweizerischen Polizei- und Strafverfolgungssystems tangiert werden. Wenn Europol künftig selbstständige Ermittlungskompetenzen oder polizeiliche Zwangsbefugnisse erhalten würde, wäre eine entsprechende Tätigkeit der Europol-Bediensteten auf schweizerischem Staatsgebiet durch das Abkommen neu zu regeln; es ist durch das vorliegende Abkommen nicht abgedeckt. Deshalb hat die Kommission keine Bedenken, dass man diesem Abkommen mit Europol zustimmt.

Ich stelle Ihnen in diesem Sinne Antrag.

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