Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-06-16
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-06-16
Wortprotokoll
Ich danke Ihnen dafür, dass Sie den Bericht als solchen eigentlich sehr positiv aufgenommen, ihn durch einige konkrete Beispiele noch vertieft und auf die Schwierigkeiten hingewiesen haben, die die tägliche Praxis dann eben mit sich bringt. Man kann die ganze Grundversorgung auch unter dem Aspekt anschauen, dass zwei wichtige Elemente, die wir den Bürgern und Bürgerinnen in unserem Land garantieren wollen - den Gleichheitsgedanken und den Freiheitsgedanken -, eigentlich in einem Widerspruch zueinander stehen. Gleichheit können wir in unserem Lande praktisch nicht herstellen; dieses ist kulturell und auch von der geografischen Beschaffenheit her allzu unterschiedlich. Dennoch wollen wir ja, dass alle Menschen - unabhängig davon, wo sie wohnen und welcher Arbeit sie nachgehen - die gleichen Möglichkeiten haben. Das widerspricht dann aber der Freiheit, die wir den Regionen, die sich alle wirtschaftlich so entwickeln und entfalten wollen, ebenfalls gewähren möchten.
Diese Freiheit, sofern nicht eingeschränkt, schafft automatisch Ungleichheiten. Der Ausweg des Staates aus diesem Zielkonflikt besteht in der Grundversorgung: Je besser die Grundversorgung funktioniert, desto eher funktioniert auch die Idee der Gleichheit. Die Grundversorgung garantiert - in dem Umfange, in dem sie erbracht wird -, dass die Leute den gleichen Zugang haben. Das können Sie z. B. beim Existenzminimum sehen. Das Existenzminimum wurde stets ausgebaut. Das Anrecht auf Zugang zu Kultur z. B., also das Anrecht, ein Kino oder ein Theater zu besuchen, oder das Anrecht auf Kommunikation, also das Anrecht, ein Mitglied der Gesellschaft zu sein und telefonieren zu können, ist bei der Berechnung des Existenzminimums erst mit der Zeit hinzugekommen. Das überträgt sich nun auf die Grundversorgung. Dort sehen Sie z. B. in der Kommunikation, dass in der Schweiz der Breitbandanschluss zur Grundversorgung gehören wird. Das wäre vor einiger Zeit absolut undenkbar gewesen. Aber die technologische Entwicklung - mit anderen Worten: die Freiheit, die sich zunächst einmal Privilegierte leisten können, an denen sich dann alle orientieren - führt dazu, dass der Anspruch auf gleiche Behandlung, d. h. die Grundversorgung, erhöht wird.
In diesem Bestreben sind wir bei allen Beispielen - die Telekommunikation mit den Breitbandanschlüssen ist nur eines davon, die Strassen und die Post sind weitere - stets bemüht, beispielsweise die Infrastrukturen zur Mobilität, ob jetzt Strasse oder Schiene, möglichst allen Benützern zu den gleichen finanziellen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Aber darüber gibt es immer noch diesen Raum der Freiheit, den sich nur einige leisten können. Das wird so bleiben, und diese Freiheit ist dann je nach Landesgegend verschieden. Wir haben vorhin über die Naturpärke gesprochen: Hier haben die Berggebiete natürlich eine andere Freiheit, einen Vorteil gegenüber den Städten, und in städtischen Agglomerationen gibt es wieder andere Vorteile: beispielsweise die unmittelbare Anbindung an den Flugverkehr, ein dichteres Netz von Infrastrukturen usw. Das macht die Vielfältigkeit des Landes aus.
Nun kann man sich, soweit man generell-abstrakt über die Grundversorgung spricht, noch rasch einig werden. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, weshalb dieser Bericht jetzt relativ gut aufgenommen wurde. Die Auseinandersetzungen folgen nachher in der Praxis, und es sind jetzt in der Diskussion schon einige Probleme aufgeflammt. Sie haben Anregungen gemacht, für die ich sehr danke. Herr Brändli hat als Beispiel die Strasse erwähnt. Da sind wir auf dem Weg; der neue Finanzausgleich wird ja erst auf das Jahr 2008 in Kraft gesetzt. Da gibt es einen Sachplan Strasse; dieser wird von [PAGE 662] unserem Amt mit den betroffenen Kantonen und Regionen diskutiert. Hier gibt es Vernehmlassungen. Wir wollen ja - genau wie Sie es gesagt haben, Herr Brändli - diese Gleichheit möglichst erreichen. Wir können sie nicht vollständig herstellen, das geht nicht, aber wir wollen sie in einer Art und Weise erhöhen, dass sie dem Grundgedanken unseres Staatswesens, nämlich der nationalen Kohäsion, entspricht, unabhängig von der geografischen Lage.
Den Voten von Herrn Maissen und von Herr Bürgi, die Details bei den Postagenturen und auch beim Abfallwesen betreffend, habe ich mit grösstem Interesse zugehört. Ich kann jetzt darauf nicht kompetent antworten, das erwarten Sie von mir auch nicht. Aber ich werde das, was Sie gesagt haben, sofort aus dem Amtlichen Bulletin ausdrucken und mit meinen zuständigen Ämtern diskutieren, sodass wir, wenn wir uns bei nächster Gelegenheit in einer Kommission sehen, hier weitergehen können. Vielen Dank für diese Anregungen.
Die Haltung des Bundesrates zur Motion: Es ist ja nicht ein inhaltlicher Grund, warum er dagegen ist, sondern wir sind der Meinung, es bestehe mit Artikel 43a bereits eine allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung. Diese wurde ja erst kürzlich im Parlament diskutiert. Wir finden es nicht sinnvoll, den neuen Verfassungsartikel jetzt schon wieder zu ändern bzw. zu ergänzen, noch bevor der neue Finanzausgleich im Jahre 2008 in Kraft tritt. Wir sind auch der Ansicht, dass Artikel 43a die allgemeinen Grundsätze beinhaltet, die der Bundesrat bei der Grundversorgung in der Infrastruktur anwenden muss. Das ist unsere Begründung, nicht eine inhaltliche. Aber da Ihre Kommission einstimmig entschieden hat, kann ich mir etwa vorstellen, wie das Abstimmungsresultat lauten wird. Aber ich sehe dem jetzt mit erhobenem Haupt entgegen.