Lexipedia

Maissen Theo · Ständerat · 2005-06-16

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-16

Wortprotokoll

Ich möchte vorerst dem Bundesrat für diesen Bericht danken. Er gibt eine ausgezeichnete Übersicht über die Thematik der Grundversorgung in der Infrastruktur. In diesem Bericht finden sich recht prägnante, staatspolitisch bedeutsame Aussagen. Ich möchte auf die Grundsätze auf Seite 4578 des Berichtes verweisen, da heisst es: "Ein leistungsfähiger Service public ist eine zentrale Voraussetzung für die Lebensqualität der Bevölkerung und für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Er leistet damit einen wesentlichen Beitrag an den sozialen und regionalen Zusammenhalt der Schweiz."

Nun ist es ja so, dass es in der Praxis darum geht, wenn solche Grundsätze bestehen, diese auch umzusetzen. Letztlich werden diese Grundsätze an dem gemessen, was wir in der Realität erleben. Wir haben unter Ziffer 3.2.1, Post ("postalischer Universaldienst"), auch Hinweise bezüglich der Grundversorgung im Bereich der Post. Da wird darauf hingewiesen, dass neu seit dem 1. Januar 2004 auch das flächendeckende Poststellennetz als Teil des Universaldienstes zu betrachten ist. Das ist positiv. Darüber hat es lange Diskussionen gegeben. Es gab damals die Initiative "Postdienste für alle", die in der Folge abgelehnt wurde, weil wir mit der Änderung des Postgesetzes im Parlament den Anliegen der Initianten doch weitgehend entgegengekommen sind.

Herr Bundesrat, leider ist es so, dass wir in der Praxis doch noch einige Probleme haben. Ich möchte hier das Problem der Postagenturen ansprechen. Die Postagenturen bieten die Möglichkeit, dass Postdienste, natürlich vor allem im Bereich der Universaldienste, im Zusammenhang mit anderen Aufgaben erbracht werden. Es gibt dann eine Abmachung, dass die Post den Teil der Dienste, die für sie erbracht werden, abgelten muss. Hier geht es darum, dass man für die Dauer, während der Postagenturen Aufgaben erfüllen, Finanzierungskonzepte hat, damit das funktioniert, dass zwischen den Partnern auch eine gewisse Rechtssicherheit besteht. Hier gibt es in der Praxis Probleme. So hat die Post im Frühjahr 2004 einseitig die Entschädigungen für die Leistungen dieser Postagenturen geändert, bedauerlicherweise im negativen Sinn, also gekürzt.

Begründet ist das folgendermassen: Man habe einen Systemwechsel vorgenommen, indem die Entschädigungen nicht mehr aufgrund des Umsatzes der Vorjahre berechnet werden, sondern neu aufgrund von Prognosen. Das hat nun zu grossen Unsicherheiten geführt. Die Situation ist nicht befriedigend, und die Gemeinden haben zunehmend Defizite zu übernehmen. Es hat sich deshalb in der Ostschweiz eine IG Postagenturen, also eine Interessengemeinschaft, gebildet. Da machen im Raume der Ostschweiz immerhin 30 der 34 Postagenturen mit. Das zeigt, dass hier ein Problem besteht. Gesamtschweizerisch haben wir 105 Postagenturen. Also immerhin knapp ein Drittel der Postagenturen hat sich hier zusammengeschlossen, um wegen dieser Problematik vorstellig zu werden.

Ich muss Ihnen sagen, worum es hier geht, welche Probleme bestehen, denn wir haben vorher auch über soziale Verpflichtungen, die wir mit dem Service public haben, diskutiert: Die Agenturentschädigungen führen heute unweigerlich zu Billiglöhnen oder zu untragbaren Defiziten der Gemeinden. Ich nenne hier einige Beispiele: Sehr viele Gemeinden tragen ein Defizit für die Poststelle in der Höhe von 10 000 bis 20 000 Franken, womit bei vielen Gemeinden Schliessungsentscheide drohen. Die Defizite unter 10 000 Franken zu drücken ist nur möglich, wenn keine GAV-konformen Löhne bezahlt werden. Wir kennen extreme Beispiele mit einem Stundenlohn von rund 10 Franken. Die Umfragen bei diesen Agenturen zeigen, dass zwischen 200 und 260 Stunden pro Jahr von der Post nicht entschädigt werden. Das entspricht einem GAV-Lohn von knapp 9000 bis 12 000 Franken. Im gleichen Umfange würden auch Infrastrukturkosten nicht bezahlt.

Ein weiterer Punkt, der hier anzusprechen ist: Die Agenturen werden im Vergleich zu den Postfilialen bezüglich Angebot von Drittprodukten, Bestellmöglichkeiten und Verpflichtungen zweitklassig behandelt. Die Agenturen müssen damit einerseits das Unternehmerrisiko tragen, werden aber andererseits in der Unternehmerfreiheit seitens der Post eingeschränkt. Es ist offensichtlich das Ziel der Post, in den Agenturen einen vereinfachten Poststellenservice anzubieten. Die zunehmende "Administrativflut" widerspricht aber dieser Zielsetzung und verursacht unentschädigte Kosten.

Ein letzter Punkt, der in diesem Zusammenhang doch zu erwähnen ist: Es wurde bekannt, dass erfreulicherweise der Unternehmensgewinn der Post für 2004 über 800 Millionen Franken beträgt. Dazu nun ein Detail: Allein durch die Erhöhung der A- und B-Post-Tarife resultierten Mehreinnahmen von 200 Millionen Franken jährlich. Bedauerlicherweise aber erhielten die Agenturen davon keinen Rappen; im Gegenteil, wie erwähnt, kürzte die Post im gleichen Jahr nochmals die Entschädigungen. Hier einfach im Zusammenhang mit dem Bericht zum Service public, Herr Bundesrat, der Hinweis, dass in der Praxis solche Probleme bestehen und dass vor allem auch sozialpolitisch doch offenbar Dinge geschehen und ablaufen, für die wir, glaube ich, eine gewisse Verantwortung mittragen und die wir so nicht akzeptieren können. Ich wäre froh, Herr Bundesrat, wenn Sie dieser Angelegenheit nachgehen würden.

Im Übrigen noch einmal vielen Dank für den Bericht. Er ist umfassend, interessant und bildet eine gute Grundlage für die Arbeit.