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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-06-16

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-06-16

Wortprotokoll

Es ist sinnvoll, wenn Anlagen mit einem grossen Verkehrsaufkommen an geeigneten Standorten konzentriert werden. Das erlaubt eine effiziente Bereitstellung und Bewirtschaftung der Infrastrukturen, z. B. die Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Der Kanton Bern z. B. fördert eine solche Entwicklung mit seinen Entwicklungsschwerpunkten, der Kanton Zürich tut es mit seinen Zentrumsgebieten von kantonaler Bedeutung. Damit eine aus raumplanerischer Sicht erwünschte Konzentration von solchen publikumsintensiven Anlagen möglich ist, müssen Vorschriften und Vollzug der Raumplanung und des Umweltschutzes aufeinander abgestimmt werden. All das haben, wie Sie gesagt haben, die Motion Büttiker Rolf, die Motion der UREK-NR und übrigens auch die Motion Ihrer Kommission für Rechtsfragen, die von Ihrem Rat vorher auch angenommen worden ist, verlangt.

Bezüglich einer verbesserten Abstimmung zwischen der Luftreinhaltung und der Raumplanung sind die betreffenden Bundesämter an der Erarbeitung von konkreten Vorschlägen. Sie haben einen Entwurf gemacht, der im Herbst des letzten Jahres in die Vernehmlassung gegeben worden ist. Die Kantone haben ihm mehrheitlich zugestimmt, die Grossverteiler Migros und Coop lehnen die Empfehlungen ab. Nun wird immer noch um eine Lösung gerungen.

Beim Seedamm-Center in Pfäffikon begründet das Bundesgericht seinen Entscheid vor allem umweltrechtlich: Es stützt sich nicht zuletzt auf den Massnahmenplan Luftreinhaltung der Zentralschweizer Kantone. Ausgangspunkt dieses interkantonalen Plans war die gemeinsame Einsicht, dass bei den Schadstoffemissionen ein erheblicher Reduktionsbedarf besteht. Das Seedamm-Center steht in einem Gebiet, das lufthygienisch bereits heute übermässig belastet ist, und das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass das Erweiterungsvorhaben nicht in Übereinstimmung mit dem Zentralschweizer Massnahmenplan zur Reduktion der Luftbelastung steht. Wir haben in der Antwort darauf hingewiesen: Es ist ein Bundesgerichtsentscheid, wir wollen ihn nicht kommentieren. Aber grosse Einkaufszentren gehören zu den sogenannten publikumsintensiven Bauten und Anlagen; ihr Einzugsgebiet geht in der Regel weit über die Standortgemeinde hinaus, sie beanspruchen Raum, und sie haben einen wesentlichen Einfluss auf das Verkehrssystem.

Standortentscheide für solche neuen oder zu erweiternden Zentren müssen deshalb im Rahmen der kantonalen Richtplanung erfolgen. Mit dem Richtplan verfügen die Kantone über die Plattform für die Koordination dieser Standorte mit den Planungen des Verkehrs, der Siedlungsentwicklung, den Anliegen der Luftreinhalte-Verordnung und des Lärmschutzes. Und nicht zuletzt dient der kantonale Richtplan der Abstimmung mit den Planungen der Nachbarkantone. Es ist eben der Kanton Schwyz selber, der im Rahmen seiner kantonalen Richtplanung festgestellt hat, dass die Verkehrsbelastungen insbesondere im Raume Pfäffikon zunehmen und Probleme für die weitere Siedlungsentwicklung schaffen. Das Bundesamt für Raumentwicklung hat in seinem Prüfungsbericht bemängelt, dass auf die vom Kanton selbst festgestellten Probleme keine adäquate raumplanerische Antwort folgt. Die weitere Verkehrs- und Siedlungsentwicklung im Raum Pfäffikon und die Möglichkeiten der allfälligen Erweiterung des Seedamm-Centers werden sich auf die vom Kanton noch zu präzisierenden Vorstellungen der künftigen Raumentwicklung und den kantonalen Richtplan stützen müssen.