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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-06-16

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-06-16

Wortprotokoll

Den Antrag des Bundesrates kennen Sie ja. Formell nimmt Herr Schweiger diesen Antrag auf, allerdings mit einer anderen Begründung. Dazu muss ich sagen: Die Begründung des Bundesrates war schon eine finanzpolitische: Wir wollten kein Geld geben. De lege collegialitatis muss ich bei diesem Antrag bleiben und mich vollumfänglich mit dem Antrag der Minderheit II (Schweiger) solidarisieren, der den bundesrätlichen Antrag aufnimmt. Ich habe im Sinne gehabt, eisern, in Nibelungentreue bei diesem Antrag zu bleiben und nichts weiter zu sagen. Leider haben mir nun Herr Lauri und Herr Maissen Fragen zu den Anträgen der Mehrheit und der beiden Minderheiten der Kommission gestellt. Jetzt muss ich mich mit dem Gedanken, dass der Bund dennoch etwas bezahlen müsste, unglücklicherweise auseinander setzen und auch Darlegungen dazu machen. Aber bitte verstehen Sie das nicht falsch. Ich will nur Ihre Fragen beantworten.

Herr Lauri fragte nach dem eigentlichen Unterschied zwischen dem Antrag der Mehrheit und dem Antrag der Minderheit I. Zunächst einmal ist es offensichtlich: Kann-Formulierung und imperative Formulierung. Das heisst, der Bundesrat muss bei der imperativen Formulierung auf jeden Fall Beiträge geben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind; bei der Kann-Formulierung kann er das tun. Das heisst also, wenn diese Programmvereinbarungen erfüllt sind, wenn diese Charta erstellt ist und die Kriterien, die Voraussetzungen für eine allfällige Beteiligung, die ja im Gesetz extra formuliert sind, erfüllt sind, dann muss die Exekutive oder die Verwaltung nach Treu und Glauben bezahlen. Aber der Unterschied ist in Wirklichkeit gar nicht so gross.

Dann gibt es die zweite Ebene, nämlich die budgetrechtliche. Bei der budgetrechtlichen Ebene ist es zunächst einmal so, dass das Parlament immer das letzte Wort hat und dass hier im einen wie im anderen Sinne allenfalls immer noch gar kein Geld gesprochen werden kann. Sogar wenn eine imperative Formulierung im Gesetz ist, steht es letztlich dem Parlament frei, trotzdem die entsprechenden Beiträge zu streichen. Es gibt keine Instanz, die das irgendwie korrigieren könnte. Umgekehrt ist es so, dass das Parlament, wenn der Bundesrat beispielsweise keine Beiträge vorsieht, obwohl er müsste, auch noch die Möglichkeit hat, solche dann wieder hineinzubringen. Das heisst, dass wir diese beiden Ebenen haben und dass der letzte Entscheid dann immer auf der Budgetebene fällt.

Nun hat Herr Maissen nach dem Umfang gefragt, in welchem sich denn der Bund hier beteiligen würde. Ein ausländisches Beispiel hat Frau Forster richtig erläutert: In Frankreich sind es 80 Prozent, welche der Staat, das Departement, die Regionen und die Gemeinde bezahlen; 4 Prozent bezahlen europäische Institutionen, und der Rest kommt durch Erträge und private Finanzierung zusammen. Wie viel wird es in der Schweiz sein? Die genaue Höhe des Beitrages des Bundes ist jetzt nirgends festgeschrieben. Das ist eine Folge des neuen Finanzausgleichs. Es werden nicht mehr fixe Prozentzahlen genannt, sondern es kommt dann effektiv auf die Leistung an. Da hat Ihre Kommission den Begriff der Qualitätssicherung in das Gesetz eingebracht, und das ist gut so. Die Qualitätssicherung muss dann nach objektiven Kriterien festgelegt werden. Es wird um die Programmvereinbarungen gehen. Die Leistungen für Natur und Landschaft spielen eine Rolle, die Umweltbildung, die in einem solchen Park betrieben wird, spielt eine Rolle, die Leistungen bei den Produkten, aber auch das professionelle Management eines solchen Parks spielen ebenfalls eine Rolle. Das alles sind solche Kriterien; und je nach Erfüllung dieser Kriterien, mit denen die Qualität gesichert wird, bezahlt der Bund. 50 Prozent wären wohl in etwa der Rahmen. Der Rest kommt von den Kantonen und den Gemeinden.

Ebenfalls möglich ist Sponsoring: Wir haben für den Nationalpark bereits Sponsoring ermöglicht, das funktioniert sehr gut. Coop hat hierzu einen Riesenbeitrag geleistet, Swisscom hat einen Riesenbeitrag geleistet; es gibt auch kleinere Sponsoren. Das Sponsoring spielt schon heute eine grosse Rolle - wir haben das so beschlossen -, und ich finde: [PAGE 655] Wenn schon Kulturanlässe gesponsert werden, können Nachhaltigkeitsprojekte auch gesponsert werden. Das funktioniert. Wir haben aber nicht im Sinne - das wäre nicht gut, glaube ich -, Eintrittsgebühren zu verlangen. Das wird andernorts getan. Ich war letzthin in Cinque Terre. Das ist nach italienischem Recht ein Naturpark: ruhig, wunderbar, singende Vögel, glitzernde Wellen, duftende Kiefern. Und plötzlich dröhnt die Stimme von Michael Jackson aus einem Holzhäuschen - was ist da los? Dort sitzt ein Wächter, hat sein Transistorradio angestellt und verlangt Eintritt; erst dann darf man weiterwandern. Man muss ein Billett bezahlen, und mit diesem Geld werden die Leute bezahlt, die die Tannzapfen auflesen, damit man nicht darüber stolpert. So etwas haben wir in der Schweiz nicht im Sinn; damit das klar ist.

Es wird darauf hinauslaufen, dass der Bund je nach Qualitätssicherung um die 50 Prozent - aber das ist kein fixer Betrag - beisteuern könnte, falls Sie nicht dem Bundesrat folgen, worum ich Sie aber formell höflich ersuche.