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Büttiker Rolf · Ständerat · 2005-06-16

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-16

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, dass ich zur Finanzierung etwas länger rede. Die Kommission hat sich natürlich eingehend mit der Finanzierung befasst. Nur dank des Eies des Kolumbus für die Finanzierung ist es gelungen, die Vorlage auf den Schlitten zu bringen und vorwärts zu machen.

Basierend auf einem Antrag aus der Kommission hat die Verwaltung eine Kann-Formulierung für die finanzielle Beteiligung des Bundes an die Errichtung, den Betrieb und die Qualitätskontrolle von Pärken vorgeschlagen und diese Beteiligung an verschiedene Rahmenbedingungen geknüpft:

1. Die Anforderungen für die Verleihung des Parklabels müssen erfüllt sein, gemäss Artikel 23j Absatz 1 Buchstaben a und b.

2. Eine Beteiligung des Bundes erfolgt gestützt auf Programmvereinbarungen, die die Kantone mit dem Bund einerseits und mit der Parkregion andererseits abschliessen. Dieses Vorgehen, Herr Stähelin, entspricht genau den Vorgaben des neuen Finanzausgleichs (NFA), das hat die Kommission geprüft. Es erlaubt gleichzeitig, in den Verhandlungen mit den Kantonen im Rahmen von Mehrjahresprogrammen gemeinsam die Prioritäten im Natur- und Landschaftsschutz, bezogen auf die Finanzhilfen des Bundes, festzulegen.

3. Die Finanzierung durch den Bund erfolgt nur subsidiär, nämlich nur dann, wenn die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen der Parkregion und die übrigen Finanzierungsmittel nicht ausreichen.

4. Die Massnahmen müssen wirtschaftlich sein und fachkundig durchgeführt werden.

Konform mit dem NFA richtet sich die Höhe der Finanzhilfe nach der Wirksamkeit der Massnahmen. Die Parkträgerschaften bzw. die Kantone müssen konkrete Projekte vorlegen, die gemäss der zur Erreichung der Zielsetzungen bezüglich des Parks zu erbringenden Leistung unterstützt werden. Damit wird bei Pärken die leistungsorientierte Finanzierung eingeführt, im Gegensatz zu den heute im Natur- und Landschaftsschutz üblichen pauschalen Finanzhilfen oder fixen Subventionsansätzen.

Die Verwaltung legte dar, dass Pärke, die in der Regel in wirtschaftlich schwachen Randregionen liegen, nicht nur für die Errichtung - im Sinn einer Anschubfinanzierung -, sondern auch für den Betrieb auf eine finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Dies belegen langjährige Erfahrungen von erfolgreichen Pärken im benachbarten Ausland wie auch die gefährdete Kontinuität von Regio-plus-Projekten, weil bei diesen keine Massnahmen in der Betriebsphase mitfinanziert werden. Auch die von 340 Gemeinden eingereichte Petition spricht sich deutlich für eine Mitfinanzierung des Betriebes aus.

Die Schlüsselfrage - die Kardinalfrage dieser Vorlage - dieser NHG-Revision lautet: Wie finanziert der Bund diese Pärke kostenneutral? Das ist die zentrale Frage, und dies hat letztlich die Zustimmung der Kommission mit 10 zu 0 Stimmen zur Gesamtvorlage bewirkt. Das Buwal sichert eine kostenneutrale Finanzierung der Pärke wie folgt zu: sofern das Parlament - das ist ja klar - am Kredit Natur- und Landschaftsschutz nicht Kürzungen vornimmt. 2 Millionen Franken werden jährlich durch den Verzicht auf weitere Schutzinventare und 1 weitere Million wird bei den Aufwendungen für Erfolgskontrollen, bei den Datenbanken und bei den Roten Listen kompensiert, ganz nach dem Motto: Mehr Umweltschutz, weniger Papier! Weitere 2 Millionen werden über die Umlegung der jährlichen Teuerung im Finanzplan von anderen Buwal-Rubriken auf den Bereich der Pärke verlagert. Auch die über den aktuellen Finanzplanhorizont 2009 hinausgehenden weiteren etwa 5 Millionen bis zu einem jährlichen Kostendach von 10 Millionen Franken für Pärke ab 2011 wird das Buwal durch Prioritätensetzung im Rahmen der Finanzplanung intern kompensieren.

Das Buwal hat zudem in der Kommission geäusserte Bedenken zerstreut, bisherige Leistungen in den Kantonen für den Natur- und Landschaftsschutz könnten durch die neuen Pärke geschmälert werden. Die bestehenden Transferzahlungen an die Kantone für die Umsetzung der Inventare, z. B. Bewirtschaftungsverträge mit Landwirten, werden durch diese Kompensation nicht angetastet. Zudem werden die Kantone in Zukunft zusammen mit dem Bund im Rahmen der Programmvereinbarungen die Prioritäten für den zweckmässigen Einsatz der Bundesmittel festlegen.

Zur Höhe des Kostendachs von jährlich 10 Millionen ab dem Jahr 2011 noch ein paar Worte: Der Finanzbedarf ist aufgrund von ersten Erfahrungszahlen aus Parkprojekten geschätzt. Angesichts der Qualitätsanforderungen an Pärke und der erforderlichen demokratischen Prozesse kann von einer realistischen Annahme ausgegangen werden, dass in den nächsten Jahren zwei Nationalpärke, zehn regionale Naturpärke und drei Naturerlebnispärke entstehen. Auch wenn längerfristig noch wenige dazukommen sollte, wäre diese Zahl von Pärken für unser Land vertretbar.

Das Förderinstrument für die Pärke basiert auf Freiwilligkeit und Eigeninitiative, gibt aber qualitative [PAGE 650] Rahmenbedingungen vor. Es wäre deshalb falsch, wenn der Bund auf gesetzlichem Wege zusätzlich eine maximale Zahl von Pärken festlegen würde.

Zum Finanzierungsartikel - Artikel 23jbis - liegen zwei Minderheitsanträge vor. Die Minderheit I (Germann) verlangt eine imperative Formulierung, wonach der Bund den Kantonen globale Finanzhilfen gewährt; die Mehrheit beantragt Ihnen aber, der Kann-Formulierung zuzustimmen, da Finanzhilfen für den Bund per definitionem nicht verpflichtend sind. Die imperative Form hätte also lediglich eine psychologische Wirkung.

Die Minderheit II (Schweiger) möchte keine Finanzhilfe des Bundes, analog zur "ursprünglichen" Haltung des Bundesrates. Aber wenn wir natürlich dieser Vorlage etwas Fleisch an den Knochen geben und ihr zum Durchbruch verhelfen wollen, bitte ich Sie, die beiden Minderheitsanträge abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen.