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Hutter Markus · Nationalrat · 2005-09-19

Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-19

Wortprotokoll

Die hier in Artikel 66 der Übergangsbestimmungen des Finanzhaushaltgesetzes eingefügte Bestimmung des Ständerates, welcher auch die Mehrheit der Finanzkommission folgt - sie empfiehlt Ihnen, ihr zuzustimmen -, hat folgenden Hintergrund: Wenn wir in der Zeit, in der wir auf dem Abbaupfad sind, besser abschneiden würden, als es die Schuldenbremse verlangt, würde eben nach diesen Bestimmungen im Finanzhaushaltgesetz auch eine Gutschrift auf das Ausgleichskonto erfolgen. In der Rechnung 2004 haben wir mit etwa 1,8 Milliarden Franken besser abgeschnitten, als es die Schuldenbremse erfordert hätte. Die entsprechende Summe ist nach geltendem Recht dem Ausgleichskonto gutgeschrieben worden. Das ist darauf zurückzuführen, dass wir im Jahr 2004 gemäss dem Abbaupfad - nur gemäss dem Abbaupfad - noch ein strukturelles Defizit von 3 Milliarden Franken hätten machen dürfen. Wenn also dieser Abbaupfad per Ende 2006 seinen Abschluss findet, wird die Gutschrift auf null gesenkt. Es geht hier also nicht um Tricks, sondern es geht hier um ein ordentliches Verfahren, das nicht von ausserordentlichen Gutschriften aus dem Ausgleichskonto profitieren kann.

Wir ersuchen Sie deshalb, der Mehrheit der Finanzkommission und damit dem Ständerat zu folgen.