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Huber Annemarie · 2000-06-16

Huber Annemarie · Bern · 2000-06-16

Wortprotokoll

Mit den Zielen 5 bis 9 will der Bundesrat den Werk-, Denk- und Schaffensplatz Schweiz weiter stärken und intakte Entfaltungschancen für die kommenden Generationen sicherstellen.

Für die Wirtschaft gilt praktisch nur noch der Weltmarkt. In ihm muss die Schweiz bestehen können, und die Chancen dafür stehen gut. Ich möchte an die tiefe Arbeitslosenquote erinnern, die wir letzte Woche verkünden konnten.

Um dieses Ziel zu erreichen, benötigen wir aber attraktive Rahmenbedingungen, unter anderem eine zeitgemässe Bildung und leistungsfähige Forschung, effiziente Infrastrukturen im Verkehr, in den Fernmeldediensten und im Postbereich, genügende Ressourcen und eine sparsame Verwendung der Energie sowie geeignete Sicherheitsmassnahmen in allen technischen Bereichen.

Zur Attraktivität unseres Landes gehören natürlich auch gesunde öffentliche Finanzen und Stabilität. Diese bedingen leistungsfähige Strukturen auch im Staat. Die Zielsetzungen des Zieles 5 sollen die Entfaltungschancen der kommenden Generationen sicherstellen: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft und Schaffung von zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten. Ein leistungsfähiges Forschungs- und Bildungssystem spielt eine zentrale Rolle, damit die Standortvorteile der Schweiz erneuert werden können. In dieser Legislaturperiode sind die Modernisierung der Berufsbildung mit dem neuen Berufsbildungsgesetz und die Vernetzung der Hochschullandschaft Schweiz prioritär.

Parallel zur Umsetzung der bereits früher beschlossenen Gesetze werden dem Parlament verfassungsrechtliche Grundlagen für eine umfassende und koordinierte schweizerische Hochschulpolitik vorgelegt. Auf internationaler Ebene steht der Abschluss eines Abkommens mit der EU über die [PAGE 375] vollständige Beteiligung der Schweiz an Bildungs- und Jugendprogrammen im Vordergrund.

Zur Stärkung des Wettbewerbs in der Schweiz wird der Bundesrat mit einer Revision des Kartellgesetzes dessen Wirksamkeit in präventiver Hinsicht erhöhen. Verschiedene weitere Massnahmen sollen die Attraktivität der Schweiz für kleine, rasch wachsende Unternehmen erhöhen und damit die Innovationskraft unserer Wirtschaft verbessern.

Schliesslich soll auch die Agrargesetzgebung so weit entwickelt werden, dass die schweizerische Landwirtschaft wettbewerbsfähiger wird.

Ihre Kommission hat mit der Motion "Anerkennung des Tourismus als national bedeutender Wirtschaftszweig und drittstärkste Exportbranche" (00.3202) einen weiteren Wirtschaftszweig in Erwägung gezogen. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 29. Mai 1996 über die Tourismuspolitik des Bundes den Tourismus als strategischen Wirtschaftszweig der Schweiz bezeichnet. Er hält an dieser Aussage fest, da dieser standortgebundene Wirtschaftszweig eine hohe Wirtschaftsleistung bringt und für zahlreiche Landesteile unverzichtbar ist.

Der Bundesrat hat aufgrund der Motion der WAK-NR 99.3569 vom 26. Oktober 1999 bis Ende 2001 einen Bericht über die Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebotes im Tourismus in Aussicht gestellt. Dieser Bericht ist im Legislaturprogramm enthalten. In diesem Rahmen wird der Bundesrat abklären, in welcher Rechtsform allfällige Massnahmen zu gestalten sind und ob dazu ein separates Gesetz nötig ist oder nicht. Damit diesen Abklärungen aber nicht vorgegriffen wird, beantragt der Bundesrat die Umwandlung der Motion 00.3202 in ein Postulat. Ich bin dankbar, dass Herr Maissen bereit ist, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und diese Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Ziel 6 beinhaltet die Sicherstellung eines ausgeglichenen Bundeshaushaltes, einer moderaten Steuerquote und einer ausgewogenen und gerechten Steuer- und Finanzpolitik. Darauf möchte ich nicht näher eingehen. Ich denke, dass Sie mit Herrn Bundesrat Villiger anschliessend intensiv darüber diskutieren werden.

Ziel 7 beinhaltet die Umwelt-, Verkehrs- und Energiepolitik auf der Grundlage einer Strategie "Nachhaltige Entwicklung der Schweiz". Dieses Ziel soll zum einen durch das Nachfolgeprogramm zu "Energie 2000", durch ein neues Kernenergiegesetz, das Ihnen bereits vorliegt, durch eine integrierte Waldpolitik und durch die Reorganisation der technischen Sicherheitsaufsicht in den Bereichen Umwelt, Verkehr und Energie erreicht werden. Zum andern hat in dieser Legislaturperiode die Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur Priorität. Diese Modernisierung umfasst die zeit- und kostengerechte Realisierung der ersten Etappe von "Bahn 2000", aber auch der ersten Etappe der Neat, von Lärmschutzmassnahmen sowie die Anbindung an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz. Mit einer konsequenten Umsetzung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe und der flankierenden Massnahmen zum Landverkehrsabkommen mit der EU wird die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene angestrebt.

Auch hier hat Ihre Kommission einen weiteren Punkt aufgenommen, der in der Legislaturplanung nicht enthalten ist. Es geht in Ihrer Motion 00.3201 um die Klarheit über die Zukunft des Nationalstrassennetzes. Der Bundesrat hat wiederholt die Meinung vertreten, dass zuerst das beschlossene Netz erstellt, dann das bestehende Werk in seiner Substanz erhalten und schliesslich die vorhandene Kapazität mittels Telematik besser ausgenützt werden soll. Ein allfälliger Ausbau kommt für den Bundesrat erst an vierter Stelle. An dieser Prioritätenordnung möchte er festhalten. Andererseits ist zu bedenken, dass Nationalstrassenwerke eine lange Planungs-, Projektierungs- und Realisierungsdauer beanspruchen. Daraus folgt die Forderung, die konzeptionellen und planerischen Arbeiten so vorzusehen, dass nicht erst dann, wenn das beschlossene Netz etwa im Jahre 2015 fertig gestellt wird, die Planungsarbeiten zu laufen beginnen. Deshalb sind die konzeptionellen Grundlagen jetzt zu erarbeiten. Der Bundesrat erachtet dieses Vorgehen einer rollenden Planung als zweckmässig und ist bereit, die notwendigen Aufträge zu erteilen.

Die Motion der KVF-SR 99.3456 betreffend die Überprüfung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz zielt in diese Richtung, weshalb der Bundesrat die Forderung des Vorstosses inhaltlich entgegengenommen hat. Er hat indessen damals klargestellt, dass er diese Überprüfung nicht isoliert für den Strassenbereich sehe, sondern als verkehrspolitisches Ganzes, insbesondere unter Einbezug der Verlagerungsziele und der für den Schienenverkehr getätigten Investitionen.

Materiell ist der Bundesrat somit bereit, dem Vorstoss zu entsprechen und eine gesamtheitliche Planung einzuleiten. Diese soll sowohl den Ausbau des bestehenden Nationalstrassennetzes als auch die Erweiterung des Netzes, zum Beispiel durch Aufklassierung heutiger Hauptstrassen, erfassen. Was den Unterhalt anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass diese Aufgabe nach den Vorgaben des Konkretisierungsberichtes zum neuen Finanzausgleich vollständig auf den Bund übergeht. Der Bundesrat ist also bereit, die Motion 00.3201 entgegenzunehmen.

Erlauben Sie mir, dass ich noch kurz ein Wort dazu sage, weshalb weitere Liberalisierungsschritte bei der Swisscom und der Post nicht im Bericht über die Legislaturplanung enthalten sind. Für den Bundesrat war ein fundierter Handlungsbedarf erst gegeben, als er sich zu Beginn dieses Jahres mit dieser Frage befasste und am 11. Mai bzw. am 31. Mai 2000 die Geschäftsberichte der Post und der Swisscom beriet. Zu diesem Zeitpunkt war der Bericht über die Legislaturplanung bereits verabschiedet. Dieses Geschäft in die Legislaturplanung aufzunehmen, ohne über eine fundierte Lagebeurteilung zu verfügen, wäre politisch brisant und damit problematisch gewesen. Der Bundesrat hat aber schnell gehandelt und bereits am vergangenen Montag ein politisches Gesamtpaket beschlossen und entsprechende Aufträge in die Wege geleitet; Sie sind darüber informiert worden.

Das Ziel 8 beinhaltet die Bewältigung der Herausforderungen der Informationsgesellschaft und die Anpassung der Medienordnung. Die mit dem Wandel zur Informationsgesellschaft verbundenen wirtschaftlichen Impulse sollen ausgeschöpft und Integrationskräfte gestärkt werden. Risiken in Bezug auf Persönlichkeitsschutz, Grundrechte und soziale Ausgrenzung gilt es zu minimieren. Dazu will der Bundesrat in dieser Legislaturperiode die Umsetzung seiner Strategie für eine Informationsgesellschaft der Schweiz in Kernbereichen forcieren. Mit der Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes soll zudem eine neue Medienordnung geschaffen werden, die auch einen starken, konkurrenzfähigen Service public zum Inhalt hat.

Ich möchte noch kurz ein Wort zum Ziel 9, zu den Reformen der staatlichen Institutionen, sagen. Ihr Berichterstatter, aber auch Herr Gentil haben auf dieses Ziel hingewiesen, Herr Gentil insbesondere auf die Staatsleitungsreform. Für den Bundesrat sind die Reformen der staatlichen Institutionen eine Daueraufgabe. Die Regierungsreform, zu der Ihnen im kommenden Jahr eine Vorlage vorgelegt werden soll, ist Teil eines mehrstufigen Projektes, von dem Etappen bereits erreicht worden sind. Ich erinnere an die Verwaltungsreform, aber auch an die Verfassungsrevisionen.