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preparatory:AB 56889

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-09-19

Wortprotokoll

Der Vorstoss der Minderheit Genner ist schon vor einiger Zeit eingereicht worden. Wie es in solchen Fällen manchmal ist, sind die Entwicklungen dann halt auch hier weitergegangen. Eigentlich könnte man durchaus auch sagen, diese Motion sei inzwischen erfüllt, und man könnte sie sogar abschreiben, weil wir uns in der Zwischenzeit tatsächlich in diese Richtung bewegt haben.

Die Politik des Bundesrates in Sachen Tabakpreis läuft eigentlich in drei Richtungen: Erstens möchten wir auch künftig diese Zwecksteuer und das Fiskalinteresse beibehalten, letztlich auch, damit ein Beitrag an die Finanzierung der AHV geleistet wird. Zweitens möchten wir aber durchaus, dass mit dieser Preisgestaltung eine Lenkungsfunktion verbunden ist, der gesundheitspolitische Überlegungen zugrunde liegen. Die jüngsten Entwicklungen haben gezeigt, dass sich die Folgen dieser Lenkung auch allmählich einstellen. Drittens möchten wir eine Politik der moderaten Schritte verfolgen, durchaus auch in Zusammenarbeit mit der Industrie, sodass sie sich in ihrer Preis- und Produktgestaltung auch auf eine einigermassen berechenbare Entwicklung abstützen kann.

In diesem Zusammenhang ist in diesem Jahr keine Erhöhung mehr zu erwarten, sondern wir werden uns frühestens im Jahr 2006 wieder über eine Erhöhung unterhalten. Die internationalen Preisvergleiche zeigen, dass heute das Endprodukt im Konsum bei uns nicht mehr das billigste ist. Wenn wir dem Vergleich die meistverkaufte Sorte zugrunde legen, stellen wir fest: Sie kostet in der Schweiz Fr. 6.00, in Deutschland Fr. 6.97, in Österreich Fr. 5.77, in Italien gilt der gleiche Preis, und in Frankreich ist der Preis mit Fr. 7.80 sehr hoch. Man sieht also, dass die Entwicklungen hier durchaus unterschiedlich sind.

Der Bundesrat macht sich auch weitergehende Gedanken in Bezug auf die sich gelegentlich einstellenden Umgehungsmöglichkeiten. Sie sind genannt worden: Es sind Ersatzprodukte, es ist aber auch der Schmuggel. Die Oberzolldirektion hat schon sehr grosse Anstrengungen unternommen, um diese unerwünschten Entwicklungen in den Griff zu bekommen. Wir erinnern uns natürlich daran, dass der Zigarettenschmuggel letztlich mit ein Grund für das Betrugsbekämpfungsabkommen war, das wir mit der EU geschlossen haben. Es war damals eine Situation, die wir juristisch unbedingt in den Griff kriegen mussten. Die Oberzolldirektion hat hier seither sehr viel Arbeit geleistet.

In diesem Sinne kommt für uns eine Motion nicht mehr infrage. Der Bundesrat hat damals beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Er steht dazu, obschon man den Vorstoss eigentlich abschreiben könnte.