Theiler Georges · Nationalrat · 2005-09-20
Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-20
Wortprotokoll
Es geht hier um die Berechnung der Kapitalkosten und um eine Zusatzkompetenz an den Bundesrat. Er schlägt uns mit einer Kann-Formel vor, die Abschreibungsdauer sowie die Zinssätze über die Regelungen in den Absätzen 1 und 2 hinaus festlegen zu können. Wenn Sie Absatz 2 genau lesen, werden Sie feststellen, dass eigentlich bereits alles hinlänglich und exakt geregelt ist. Es braucht die Kann-Bestimmung von Absatz 3 also nicht. In Absatz 2 steht klar, dass die Kapitalkosten nach internationalen Standards berechnet werden; es geht um die "long run average incremental costs" (LRAIC) - welch ein Satz in einem schweizerischen Gesetz, aber es ist so, dass er darin steht. Diese Methode wird angewendet, und es ist international klar geregelt. Es braucht hier also keine zusätzlichen Bestimmungen, sowohl die Abschreibungsdauer als auch die entsprechenden Zinssätze sind darin festgelegt.
Zusätzlich, und dazu werden wir erst bei Artikel 18g kommen, haben wir eine Elcom eingesetzt. Diese Kommission überwacht ja die Kostenberechnungen, und von daher ist es sicher nicht nötig, dass wir hier noch einen zusätzlichen Absatz einbauen.
Ich bitte Sie also im Namen der Mehrheit der FDP-Fraktion, Absatz 3 zu streichen.