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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2005-09-20

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-20

Wortprotokoll

Zu Artikel 18b Absatz 1 Buchstabe a: Die Kommission hat gegenüber dem Bundesrat eine Ergänzung vorgenommen, wie sie Herr Bundesrat Leuenberger erwähnt hat, in dem Sinne, dass das gesamtschweizerische Übertragungsnetz als eine einzige Regelzone geführt werden soll, deren Betrieb der Übertragungsnetzbetreiber übernimmt. Das entspricht dem europäischen Standard.

Der Antrag der Kommissionsminderheit zum ganzen Absatz 1 sieht vor, die Aufgaben des Übertragungsnetzbetreibers in den Statuten festzuschreiben und nicht detailliert im Gesetz aufzuführen. Die Mehrheit ist allerdings der Meinung, dass die verschiedenen Aufgaben im Gesetz verankert werden müssen, und empfiehlt Ihnen deshalb, an der Fassung des Bundesrates festzuhalten.

Zu Absatz 1 Buchstabe g: Ein wichtiges Element eines fairen Wettbewerbes ist die Transparenz. Das sieht auch die Kommission so, weshalb sie entschieden hat, dass nicht nur die Netznutzungstarife offen zu legen sind, sondern auch die Jahressumme der Netznutzungsentgelte. Damit wird für den Bürger ersichtlich, was er für die Energie und was er für das Netz bezahlen muss. [PAGE 1036]

Zu Absatz 2bis, Regelenergie: Die Mehrheit spricht sich mit dieser Bestimmung dafür aus, dass zur Bereitstellung von Regelenergie in erster Linie erneuerbare Energie - heute primär solche aus Wasserkraft - herangezogen werden soll. Diese Formulierung gibt den Erwartungen Ausdruck, die mit der künftigen Entwicklung der erneuerbaren Energien verbunden sind. In der Realität dürfte ein Grossteil der Regelenergie ohnehin aus der erneuerbaren Energie Wasserkraft stammen.

Die Mehrheit der Kommission unterstützt diese Auflage.