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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-09-20

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-09-20

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat, nach dem Scheitern des Elektrizitätsmarktgesetzes und nachdem er eine Expertenkommission eingesetzt und die Vernehmlassung durchgeführt hatte, zwei Vorlagen vorgeschlagen: Die eine betraf die Transitfrage, die Frage der Durchleitung. Diese wollten wir ursprünglich abkoppeln und beschleunigt behandeln. Das ist die Vorlage zum Elektrizitätsgesetz. Die andere Vorlage betraf das Stromversorgungsgesetz - also auch die Änderung des Energiegesetzes -, in welchem der Bundesrat eine schrittweise Öffnung des Marktes vorsah und die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien sowie die ganze Frage der Stromversorgungssicherheit regelte. Diese zwei Vorlagen wären für uns das ideale Vorgehen gewesen.

Nun hat Ihre Kommission eine Dreiteilung vorgenommen, indem sie erstens die Frage Durchleitung/Transit, zweitens die erneuerbaren Energien und drittens die Öffnung und die Sicherheitsfrage regelt, wobei sie die Öffnung im Gegensatz zum Bundesrat in einem einzigen Schritt vornehmen will.

Was ist in dieser Frage die jetzige Haltung des Bundesrates? Zunächst einmal sind wir nach wie vor damit einverstanden, dass die ganze Frage Transit/Durchleitung gesetzgeberisch abgetrennt wird. Wir sind der Meinung, sie sollte beschleunigt behandelt werden. Ich behalte mir vor, doch noch zu versuchen, die Transitfrage vorzuziehen, wenn die andere Vorlage durch die Behandlung im Ständerat oder durch ein allfälliges Differenzbereinigungsverfahren ins Stocken geraten sollte. Aber wenn die Transitfrage den Effekt hat, dass auch die anderen Fragen beschleunigt behandelt werden, dann ist uns das noch so recht: Je schneller das Ganze geht, desto besser.

Die andere Frage ist die Aufteilung unseres Stromversorgungsgesetzes in zwei Vorlagen: erneuerbare Energien auf der einen und Stromversorgung sowie Öffnung auf der anderen Seite. Der Bundesrat wollte eine referendumstaugliche Vorlage ausarbeiten. Er hat aus diesem Grund einen Ausgleich gesucht. Wenn ich "referendumstauglich" sage, meine ich erneuerbare Energien im Zusammenhang mit der [PAGE 1023] Öffnung und der Versorgungssicherheit, aber auch die Marktöffnungsschritte.

Zunächst zur Frage, ob ein Gesamtpaket beschlossen oder ob eine Aufteilung vorgenommen werden soll, wie es Ihre Kommission gemacht hat: Ich möchte darauf hinweisen, dass in unseren Augen zwischen der Förderung erneuerbarer Energien und der Marktöffnung ein innerer Zusammenhang besteht. Das sieht auch die Europäische Union so. Die Marktöffnung kann die erneuerbaren Energien unter Druck bringen, und deswegen müssen zu deren Förderung flankierende Massnahmen ergriffen werden. Insbesondere bitte ich Sie zu beachten, dass die Schweiz Wasserkraft exportiert. Die Schweiz ist bis jetzt nicht an den entsprechenden Zertifikationsregelungen beteiligt, aber aus internen Gründen braucht das Ausland einen Nachweis, wenn es von uns erneuerbare Energie, also Wasserkraft, bezieht. Von daher haben wir ein Interesse daran, dass diese Regelung tatsächlich getroffen werden kann. Eine weitere Gefahr der Aufteilung zwischen erneuerbaren Energien einerseits und Öffnung und Sicherheit andererseits besteht darin, dass das eine Gesetz - erneuerbare Energien - unbestritten sein wird, das ist auch recht so, während gegen das andere Gesetz dann allenfalls das Referendum ergriffen wird und der vorherige Zusammenhalt zerbrechen wird.

Zur Frage der Marktöffnung und ihrem Tempo: Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zunächst gibt es das Modell der Expertenkommission Schaer, auf welches der Minderheitsantrag Menétrey-Savary zurückkommen will. Dieses Modell lag dem Bundesrat vor. Es war der Antrag unseres Departementes, und der Bundesrat hat sehr wohl darüber beraten, ist dann aber zur anderen Vorlage gekommen, die Ihnen jetzt vorliegt. Wenn Sie das Modell der Expertenkommission Schaer wollen, dann müssen Sie den Entwurf nicht an den Bundesrat zurückweisen; zum Modell der Expertenkommission Schaer wechseln kann sowohl die Kommission selbst als auch das Plenum, denn das Modell liegt ja auf dem Tisch, es ist alles erarbeitet. Da braucht es keine Rückweisung. Der Gesamtbundesrat hatte hier einfach eine andere Meinung.

Der Bundesrat seinerseits hat Ihnen zwei Schritte vorgeschlagen; die Kommission schlägt Ihnen einen Schritt vor. Die Sorge des Bundesrates liegt darin, eine Lösung zu finden, die tatsächlich referendumstauglich ist. Hier geht es darum, dass die Öffnung - in welcher Art und Weise sie dann immer erfolgen soll - für die Schweiz von ganz zentraler Bedeutung ist. Nun gibt es jene, die glauben, man könne das aufteilen, gewissermassen die erneuerbaren Energien ins Trockene bringen und die andere Vorlage dann allenfalls in einem Referendum immer noch bekämpfen. Davor warne ich.

Die Öffnung ist für uns unbedingt wichtig. Die Schweiz importiert und exportiert Strom; sie importiert vor allem während der Nacht oder im Winter, sie exportiert auf der anderen Seite aus Wasserkraft produzierte erneuerbare Energie. Sie ist für faire Preise mit der Europäischen Union auf eine Vereinbarung mit der EU angewiesen. Diese Vereinbarung müssen wir im Gesetz umsetzen.

Das Bundesgericht - es wurde in der Debatte mehrfach gesagt - hat den Markt tatsächlich geöffnet, wie wir dies übrigens im Abstimmungskampf um das EMG immer wieder gesagt haben. Damals ist das immer bestritten worden, aber es ist dann eben eingetreten, was wir vorausgesagt hatten. Aber diese gerichtliche Öffnung bedeutet eine ungeordnete Öffnung; jeder einzelne Fall muss von der Wettbewerbskommission beurteilt werden. Nicht nur das, auch die Höhe des Durchleitungspreises muss fallweise erstritten werden. Das ist ein richtiges Durcheinander, und es gibt im Moment keine Rahmenbedingungen, keine flankierenden Massnahmen. Das alles führt zu einer Reduktion der Versorgungssicherheit. Was das bedeuten kann, hat uns auch der Black-out in Italien gezeigt. Deshalb sind wir hier auf eine internationale Koordinierung angewiesen.

Wenn wir nun mit einer Lösung, die Sie rein rational als vernünftig ansehen - Öffnung in einem Schritt, was ich verstehen kann -, allenfalls in eine Volksabstimmung gehen müssen, dann müssen Sie doch auch die politischen Realitäten sehen, die wir damals schon bei der Abstimmung über das EMG erlebt haben. Die Sorge um den Service public ist eben gewachsen, und das EMG hat damals auch für gewisse Übertreibungen der Liberalisierungspolitik bezahlt. Die Strompanne in Kalifornien war damals ein Argument; die Unfallserie der britischen Eisenbahnen war auch ein Argument gegen das EMG im Zusammenhang mit einer Liberalisierung, die allzu schnell durchgeführt wird. Darauf ist Rücksicht zu nehmen.

Sehen Sie: Das EMG ist exakt am 22. September des Jahres 2002 abgelehnt worden; das ist genau drei Jahre her. Ich muss betonen: Es haben alle Instanzen schnell gearbeitet, die Expertenkommission hat schnell gearbeitet; Ihre Kommission hat auch schnell gearbeitet, und ich möchte ihr dafür danken. Aber das ist unser helvetisches demokratisches Prozedere, verbunden mit Kommissionen und Vernehmlassungen, und Sie sind jetzt erst der Erstrat! Das Geschäft geht dann noch in den Ständerat, und Sie wissen, dass Economiesuisse dort schon wieder ein völlig neues, reines Marktöffnungsmodell unterbreitet hat. Ich kenne es nicht, Economiesuisse hat es leider nur an den Ständerat geschickt. Aber das heisst, dass es dort auch noch eine Weile gehen wird. Sie müssen damit rechnen, dass das ganze Prozedere, auch wenn sich alle noch so Mühe geben - das ist kein Vorwurf -, fünf Jahre geht. Wenn wir nun riskieren, eine Lösung zu treffen, die nicht referendumstauglich ist, dann haben wir wieder mindestens fünf Jahre vor uns. Das können wir uns einfach nicht leisten.

Von daher hat Ihnen der Bundesrat die Grunderkenntnisse der Expertenkommission schmackhaft machen wollen, weil diese nämlich auf alle Bevölkerungsschichten und auf all diejenigen, die auf ihre Art und Weise von der ganzen Sache betroffen sind, Rücksicht nimmt. Zuweilen ist es in der Politik so, dass man stolpert, wenn man allzu schnell vorwärts geht, und dass es am Schluss dann besonders langsam geht. Von daher muss der Bundesrat vorerst an seiner Vorlage festhalten, weil er davon überzeugt ist, dass dieses Vorgehen referendumstauglich ist.

Wenn Sie ganz am Schluss - ich spreche jetzt nicht von den Beratungen im Nationalrat, sondern ich spreche vom Ergebnis der beiden Kammern im Differenzbereinigungsverfahren - eine Lösung finden, die Sie als mehrheitstauglich, als referendumstauglich ansehen, dann werden wir zu diesem Zeitpunkt bereit sein, auf Ihre Lösung einzuschwenken. Aus politischen Gründen sind wir aber vorerst der Meinung, dass Sie unserem Weg folgen sollten - wobei ich Ihnen danke, dass Sie versuchen, einen Weg zu finden, der mehrheitstauglich ist. Allein, aus der Eintretensdebatte habe ich nicht den Eindruck gewonnen, dass bereits ein totaler Konsens vorliege. Vielleicht gelingt es Ihnen noch. Wenn ja, dann werde ich Ihnen dabei helfen.