Bäumle Martin · Nationalrat · 2005-09-20
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktionslos · 2005-09-20
Wortprotokoll
Die Öffnung des Elektrizitätsmarktes ist de jure Realität. Grosse Verbraucher können diese schon heute erzwingen, ich erinnere an die Weko beziehungsweise den Bundesgerichtsentscheid. Zudem könnten ohne eine geregelte Öffnung kleine KMU und Private das Nachsehen haben. Ich habe aber Zweifel, ob die Marktöffnung so viel bringt, wie einige es sich erhoffen, denn sie kann nur sehr bedingt mit jener im Telekombereich verglichen werden. Doch mit der Marktöffnung werden auch verkrustete Strukturen aufgebrochen, wird die Effizienz erhöht und werden Doppelspurigkeiten reduziert. Dies wird zwar Arbeitsplätze kosten, doch der Markt wird auch neue, qualifizierte Stellen schaffen. Der Markt hat also Chancen und Risiken. Es gilt, die Chancen zu nutzen und die Risiken zu minimieren. Deshalb muss eine Marktöffnung gut begleitet werden. Stichworte sind: Versorgungssicherheit zu anständigen Konditionen in allen Regionen - Stichwort: Service public -, Umweltschutz, anständiger Umgang mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Unabdingbar zur Marktöffnung mit dem StromVG beziehungsweise EleG gehören griffige Massnahmen zugunsten der erneuerbaren Energien, die Vorlage 3. Die geplante Einspeisevergütung für erneuerbare Energien bringt einen Ausgleich zwischen deren Produktionskosten und dem aktuellen Marktmischpreis. Im liberalisierten Markt würde sonst kein marktorientiertes Unternehmen mehr in eine teurere Technologie investieren können, und es hätten nur billige, konventionelle und reife Technologien Chancen. Die Einspeisevergütung schafft hier Abhilfe. Das EleG ist notwendig zur Regelung der internationalen Beziehungen im Strommarkt. Die Vorlage ist auch aus grünliberaler Sicht weitgehend unbestritten, und ich empfehle Ihnen Eintreten.
Das StromVG bringt eine massvolle Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes. Mit dem sogenannten WAS-Modell wird für die kleineren Kunden bis 100 Megawattstunden die Möglichkeit der Wahl zwischen dem freien Markt und einer höheren Versorgungssicherheit im bisherigen Rahmen angeboten. Damit werden die Befürchtungen bezüglich einer masslosen Liberalisierung ausgeräumt. Als Grünliberaler bin ich deshalb für Eintreten auch auf diese Vorlage.
Es ist aber dann nicht mehr unbedingt im Sinne der kleineren Kunden, eine Etappierung vorzunehmen. Um die Chancen eines möglichen Referendums zu reduzieren, bin ich aber für die Öffnung in zwei Etappen, jedoch ohne eine weitere Referendumsmöglichkeit in der zweiten Etappe nach fünf Jahren. Ich habe dazu in der Kommission einen Minderheitsantrag eingebracht. Damit können wir Erfahrungen mit der Marktöffnung machen und in einem Bundesbeschluss in fünf Jahren allfällig notwendige Korrekturen anbringen.
Die massvolle Liberalisierung mit der Abfederung durch das WAS-Modell und die Regelungen im EleG verdienen ein Eintreten. Ohne die massvolle Unterstützung von erneuerbaren Energien und Anreize für Energieeffizienz und Energiesparen könnte ich allerdings dem StromVG nicht zustimmen. Ich hoffe also, dass auch die Vorlage 3 hier eine Mehrheit finden wird.